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   VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15   

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https://dejure.org/2017,49241
VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15 (https://dejure.org/2017,49241)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2017 - 12 A 205/15 (https://dejure.org/2017,49241)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 12 A 205/15 (https://dejure.org/2017,49241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • VergabeR 2018, 363
  • ZfBR 2018, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15
    Insbesondere bei Verstößen gegen Vergabevorschriften nimmt die Rechtsprechung regelmäßig ein sog. intendiertes Ermessen an, da das Vergabeverfahren die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe sicherstellen soll und ein falsches Vergabeverfahren die Unwirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe indiziert (OVG Münster, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 1055/09 - zitiert nach juris Rn. 96, 106; Attendorn, NVwZ 2006, S. 991, 994 mit weit.
  • VG Köln, 03.09.2015 - 16 K 3369/14

    Widerruf und Rückforderung von Zuwendungsmitteln wegen möglicher

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15
    Die Regelung in Ziffer 3.1 der ANBest-P wird allgemein als Auflage verstanden (s. etwa BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 - zitiert nach juris Rn. 18 und VG Köln, Urteil vom 03.09.2015 - 16 K 3369/14 - zitiert nach juris Rn. 29f mit weit.
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15
    Der Widerrufsbescheid vom 13. August 2014 wurde der Klägerin am 16. August 2014 und damit innerhalb der Jahresfrist zugestellt, unabhängig davon, ob für den Beginn der Jahresfrist im Hinblick auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife nicht auch noch die Stellungnahme der Klägerin zu einem möglichen Widerruf des Zuwendungsbescheides erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.2000 - 8 B 137/00 - zitiert nach juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15
    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 - zitiert nach juris Rn. 14 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 205/15
    Die Regelung in Ziffer 3.1 der ANBest-P wird allgemein als Auflage verstanden (s. etwa BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 - zitiert nach juris Rn. 18 und VG Köln, Urteil vom 03.09.2015 - 16 K 3369/14 - zitiert nach juris Rn. 29f mit weit.
  • VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Wird der in einem begünstigenden Verwaltungsakt festgelegte Zweck nicht erreicht, so beginnt die Frist für dessen Widerruf erst zu laufen, wenn die Behörde die Zweckverfehlung erkannt hat und ihr die weiteren für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Urteil der Kammer vom 13.12.2015 - 12 A 205/15 - juris Rn. 36).
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