Rechtsprechung
   VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6337
VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14 (https://dejure.org/2017,6337)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.03.2017 - 2 A 219/14 (https://dejure.org/2017,6337)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. März 2017 - 2 A 219/14 (https://dejure.org/2017,6337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwentinental muss den Ostseepark im Sinne der Landesplanung mit massiven Einschränkungen für den Einzelhandel überplanen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13

    Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Diesbezüglich hat die Kammer eine Klage des Investors auf Erteilung eines entsprechenden Bauvorbescheides mit der Begründung abgewiesen, von dem Vorhaben seien i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche benachbarter Gemeinden zu erwarten (Urt. v. 08.12.2015, - 2 A 277/13 -); ein Berufungsverfahren ist anhängig (1 LB 1/16).

    Die Kammer hat in dem der Klägerin bekannten Urteil vom 8.12.2015 (2 A 277/13) zur Bauvoranfrage der Firma HBB Gewerbebau zur Errichtung eines weiteren Einkaufszentrums im Ostseepark bereits ausgeführt, dass umliegende zentrale Versorgungszentren auch durch den Ostseepark bereits vorgeschädigt sind und daher die Errichtung des von der Klägerin als Kernstück ihres Bauleitplanverfahrens vorgesehenen Einkaufszentrums den Nachbargemeinden nicht zumutbar ist.

    Die Errichtung des zusätzlichen Einkaufszentrums würde nicht nur - wie die Kammer im Verfahren 2 A 277/13 festgestellt hat - schädliche Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB hervorrufen, sondern als planfestgestelltes Vorhaben auch gegen das interkommunale Abstimmungsgebot aus § 2 Abs. 2 BauGB verstoßen.

    Dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Versorgungszentren benachbarter Orte zu befürchten ist, hat die Kammer bereits im Verfahren 2 A 277/13 festgestellt.

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als für die Vereinbarkeit des Ostseeparks mit der Landesplanung - anders als im Verfahren 2 A 277/13 - nicht nur auf das geplante Einkaufszentrum, sondern auf den gesamten Ostseepark abzustellen ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Das OVG Schleswig habe bereits in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09) zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängervorschrift im LROP-TF 2004 festgestellt, dass dieser Vorschrift die erforderliche Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit und damit die Zielqualität nicht zukomme.

    Hiervon sei auch das OVG Schleswig bereits in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09) ausgegangen.

    Er durfte sich auf eine ausführliche Auseinandersetzung mit den beiden Zielen Zentralitätsgebot und Kongruenzgebot beschränken, zumal das OVG Schleswig die Zielqualität dieser beiden Plansätze in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09) nicht in Abrede gestellt hatte.

    Die Kammer folgt daher auch nicht der Auffassung des OVG Schleswig in seinem Urteil vom 22.04.2010 (1 KN 19/09), dem Beeinträchtigungsverbot in Plansatz 7.5 Abs. 4 LROP-TF fehle die Zielqualität, weil der Plangeber den verwendeten Begriff "Versorgungszentrum" nicht selbst definiert habe und eine Definition auch der Fachliteratur nicht zu entnehmen sei.

    Wie bereits ausgeführt, folgt die Kammer nicht der Auffassung des OVG Schleswig (Urteil vom 22.04.2010, - 1 KN 19/09 -), dass das Beeinträchtigungsverbot in Plansatz 7.5 Abs. 4 LROP-TF u.a. deshalb nicht als verbindliches raumordnerisches Ziel anzuerkennen sei, weil der Begriff Versorgungszentrum nicht eigenständig planungsrechtlich definiert worden und unzulässiger Weise auf geplante Versorgungszentren abgestellt worden sei.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Auch das Zentrale-Orte-Prinzip bzw. der Konzentrationsgrundsatz sei als Ziel anerkannt; etwa durch Urteil des BVerwG vom 17.09.2003 (4 C 14.01).

    Es besteht nach Sinn und Zweck der Regelung keine Veranlassung dem Merkmal "anpassen" einen anderen Bedeutungsgehalt beizumessen als dies nach der Rechtsprechung des BVerwG für das gleichlautende Merkmal in § 1 Abs. 4 BauGB zu geschehen hat (Urteil vom 17.09.2013 - 4 C 14/01 -, E 119, 25ff.).

    Das BVerwG hat daher auch eine Regelung, nach der Betriebe mit mehr als 2.000 qm Geschoßfläche in der Regel nur für Mittel- und Oberzentren in Betracht kommen, als zulässiges Ziel der Raumordnung angesehen (BVerwG, Urteil vom 17.09.2003, - 4 C 14/01 -, E 119, 25-45).

    Weiter hat das BVerwG in dieser Entscheidung ausgeführt, dass die Gemeinde selbst dann nicht von der Planung absehen dürfe, wenn ihr möglicherweise Ersatzansprüche wegen Planungsschäden drohten (BVerwG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14/01 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10

    Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Großflächige Einzelhandelseinrichtungen können ohne weiteres auch etwa durch Rückgriff auf die Regelung in § 11 Abs. 3 BauNVO definiert werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.06.2011, - 4 CN 4/10 -, zit. n. juris.).

    Es ist ihm unbenommen selbst zu bestimmen, wie weit die Steuerungswirkung reichen soll, mit der von ihm geschaffene Ziele Beachtung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 22.06.2011, - 4 CN 4/10 -).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 11.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre; andere Planung.

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Die Bebaubarkeit der Grundstücke werde durch die Möglichkeit, in einem solchen Fall eine neue Veränderungssperre zu erlassen, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (BVerwG, Beschluss vom 29.03.2007, - 4 BN 11/07 -, BRS 71 Nr. 117).
  • BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Einwände gegen eine solche Regelungstechnik bestehen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2011, - 4 CN 9/10 -, BRS 78 Nr. 2).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Der Umstand, dass es sich um abstrakte Kriterien handele, stehe der Bestimmbarkeit durch Auslegung nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 16.10.2010 - 4 C 8/10 -, E 138, 301-316).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Unter Berücksichtigung von Wortlaut und den gegebenen Planerläuterungen gelangte der Senat zu dem Ergebnis, dass Einzelhandelsgroßprojekte neben Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben auch Agglomerationen verschiedener Einzelhandelsbetriebe auch unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit seien, sofern sie vergleichbare Auswirkungen hätten (OVG Lüneburg, Urteil vom 10.07.2014, - 1 KN 121/11 -, BRS 82 Nr. 10).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Welcher Zeitraum für die Realisierbarkeit der als Angebot konzipierten Planung als nicht mehr hinnehmbar angesehen kann, hängt von den planerischen Vorstellungen und der jeweiligen Planungssituation ab (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2010, - 4 B 43/09 -, BRS 76, Nr. 114).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer auf den Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (BVerwG, Beschluss vom 17.02.1997, - 4 B 16/97 -, BRS 59, Nr. 55).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08

    Gesetzliche Beschränkung des Ausweisens von Factory-Outlet-Centern

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2014 - 1 KN 19/13

    (Keine) Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans bei Verstoß gegen die

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2016 - 1 MB 26/15

    Auslegungsfähigkeit eines Planentwurfs im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 und § 3 Abs.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

  • VG Gera, 27.04.2018 - 4 K 145/17

    Verlangen der obersten Landesplanungsbehörde gegenüber einer Kommune, einen

    Ob mit der geforderten Anpassung des Bebauungsplanes für die Klägerin die Gefahr von Planungsschäden begründet wird, vermag für sich genommen keinen atypischen Sachverhalt zu begründen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 2017 - 2 A 219/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 25.06.2020 - 8 A 50/16

    Bauvorbescheid

    Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit eine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich zu erfüllen vermag, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 2017 - 2 A 219/14 -, Rn. 91, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht