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   VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20   

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https://dejure.org/2020,10961
VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20 (https://dejure.org/2020,10961)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2020 - 1 B 81/20 (https://dejure.org/2020,10961)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 (https://dejure.org/2020,10961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung: Tanzschule bleibt geschlossen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tanzschule in Corona-Zeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung: Tanzschule bleibt geschlossen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tanzschule muss geschlossen bleiben - Wiedereröffnung trotz maßgebender Hygiene nicht gestattet

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.

    Für Rechtsbereiche der Gefahrenabwehr wie das Infektionsschutzrecht ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltung ihre Entscheidungen hier oftmals unter Zeitdruck und Bedingungen einer sich ständig verändernden Lage zu treffen hat (OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, Rn. 13, juris).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252, juris, Rn. 40; Beschluss vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385, juris, Rn. 63).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Dabei kommt ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu (vgl. zum Vorstehenden OVG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2020, - 3 MR 15/20 -, n. v., Beschlussabdruck S. 13).
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.4.2020 - 2 B 130/20 -, juris, Rn. 23).
  • VG Schleswig, 21.04.2008 - 12 B 13/08

    Abtrennen eines separaten und abgeschlossenen Nebenraumes einer Gaststätte zum

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Solche vorläufigen Feststellungen sind grundsätzlich auch im Wege einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 21.04.2008 - 12 B 13/08 -, BeckRS 2008, 25590 m. w. N.).
  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Musikschulen seien demnach z. B. entsprechend privilegiert, da sie der Vermittlung eines geistigen Gutes dienten, das Gegenstand der Allgemeinbildung sei (BFH, Urteil vom 03.05.1989, - V R 83/84 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252, juris, Rn. 40; Beschluss vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385, juris, Rn. 63).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Seien die Gerichte zur Sachprüfung verpflichtet, könnten sie sich auch einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren insoweit nicht entziehen (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20
    Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.
  • VG Aachen, 08.06.2020 - 7 L 366/20

    Corona-Verbote: Auch Whisky-Tastings nach wie vor untersagt

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 -, juris, Rn. 8.

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 -, juris, Rn. 24 ff unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, juris.

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 -, juris, Rn. 24 ff unter Verweis auf OVG Schleswig, Beschluss vom 30. April 2020, - 3 MR 15/20 -, n. v., Beschlussabdruck S. 13.

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 -, juris, Rn. 24 ff unter Verweis auf OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 B 130/20 -, juris, Rn. 23.

  • VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20

    Das Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 -, juris, Rn. 8.
  • VG Hamburg, 19.11.2020 - 11 E 4671/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin einer Tanzschule auf einstweilige

    Für Rechtsbereiche der Gefahrenabwehr wie das Infektionsschutzrecht ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltung ihre Entscheidungen hier oftmals unter Zeitdruck und Bedingungen einer sich ständig verändernden Lage zu treffen hat (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.5.2020, 1 B 81/20, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.3.2020, 5 Bs 48/20, a.a.O. Rn. 13).
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