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   VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20   

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https://dejure.org/2020,26575
VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20 (https://dejure.org/2020,26575)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.09.2020 - 6 B 29/20 (https://dejure.org/2020,26575)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. September 2020 - 6 B 29/20 (https://dejure.org/2020,26575)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Die TA-Lärm ist weder durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse überholt noch ist die Anwendbarkeit der gemäß Ziffer A.2.3.4 der TA-Lärm und der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) für die Schallausbreitungsrechnung maßgeblichen DIN ISO 9613/2 in Frage zu stellen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es ist im Übrigen ohnehin nicht Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. der Gerichte, neue empirische oder medizinische Erkenntnisse an die Stelle anerkannter verbindlicher Beurteilungsverfahren zu setzen; dies muss dem wissenschaftlichen Diskurs und einer ggf. neuen Regelung vorbehalten bleiben (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass bei solchen Abständen von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145-153, Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 8 A 2523/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Demgegenüber stellt die TA-Lärm auf die lauteste Nachtstunde ab (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 8 A 2523/17 -, juris Rn. 26, und vom 29. August 2018 - 8 B 781/18 -, juris).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 18/19

    Windenergie-Infraschall könnte schädlich sein

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Soweit die Antragstellerin auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (7 U 18/19) hinweist und meint, dass der Antragsgegner sich nicht an die dort aufgestellten Grundsätze gehalten und diese nicht hinreichend gewürdigt habe, führt dies nicht zum Erfolg des Antrages.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Hieraus folgt, dass es auf die Frage einer ausreichenden Sofortvollzugsbegründung in Fällen der vorliegenden Art im Ansatz nicht ankommt (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 M 58/94; Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 27. Mai 2009 -12 B 16/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1015/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Jedenfalls in gerichtlichen Verfahren ist weiter davon auszugehen, dass eine Schallprognose dann auf der sicheren Seite liegt, wenn sie entsprechend dem Regelwerk der TA-Lärm sowie der in Bezug genommenen DIN ISO 9613/2 erstellt worden ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 8 B 1015/15 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15

    Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, wird regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung verneint (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, 22. September 2014 - 1 MB 32/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2019 - 8 B 858/19

    Windenergieanlage; Infraschall; Tieffrequenter; Schall; Beweiserhebung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Die vom Kläger auszugsweise zitierten wissenschaftlichen Veröffentlichungen vermögen, soweit sie von tieffrequenten Schall ausgehende Gesundheitsschaden für wahrscheinlich halten, keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt, der eine andere Bewertung zuließe, darlegen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. März 2020 - 5 LA 2/29 - siehe hierzu auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 8 B 858/19 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 1 MB 32/14

    Nachbarrecht auf exakte Einmessung einer baulichen Anlage; Schutz der Wohnnutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, wird regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung verneint (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, 22. September 2014 - 1 MB 32/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20
    Schließlich erscheint auch das Risiko, durch Eiswurf verletzt zu werden, aufgrund der Entfernung des Grundstücks der Antragstellerin von 940 m zum Anlagenstandort als nahezu ausgeschlossen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 -, Rn. 38, juris).
  • VG Schwerin, 14.12.2023 - 2 A 1508/19

    Nachbarklage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    Grundsätzlich kann eine solche schädliche Umwelteinwirkung aber bei Einhaltung der in der Verwaltungspraxis gebräuchlichen und von der Rechtsprechung anerkannten Formel ausgeschlossen werden, wonach eine Belästigung durch den zu erwartenden Schattenwurf von WEA dann als zumutbar für die Nachbarschaft gilt, wenn die nach einer "worst-case"-Berechnung maximal mögliche Einwirkdauer im Sinne der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer am jeweiligen Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden im Jahr - entsprechend einer realen, das heißt im langjährigen Mittel für hiesige Standorte zu erwartenden Einwirkdauer von maximal 8 Stunden im Jahr - und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten am Tag beträgt (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, a. a. O., Rn. 74; OVG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 B 29/20 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 6 L 1399/19 -, juris Rn. 49; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 28 K 984/17 -, juris Rn. 107).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Die in Nr. 3.11.2 der Genehmigung zulässigen Höchstwerte entsprechen der in der Rechtsprechung anerkannten Faustformel, wonach eine Belästigung durch den zu erwartenden Schattenwurf von WEAn dann als zumutbar für die Nachbarschaft gilt, wenn die nach einer "worst-case"-Berechnung maximal mögliche Einwirkdauer im Sinne der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer am jeweiligen Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden im Jahr - entsprechend einer realen, das heißt im langjährigen Mittel für hiesige Standorte zu erwartenden Einwirkdauer von maximal 8 Stunden im Jahr - und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten am Tag beträgt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 B 29/20 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 6 L 1399/19 -, juris Rn. 49; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 28 K 984/17 -, juris Rn. 107).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 5 KM 559/22

    Windenergieanlage; Nachbarschutz; Raumordnungsbelange; schädliche

    Grundsätzlich kann eine solche schädliche Umwelteinwirkung aber bei Einhaltung der in der Verwaltungspraxis gebräuchlichen und von der Rechtsprechung anerkannten Formel ausgeschlossen werden, wonach eine Belästigung durch den zu erwartenden Schattenwurf von WEA dann als zumutbar für die Nachbarschaft gilt, wenn die nach einer "worst-case"-Berechnung maximal mögliche Einwirkdauer im Sinne der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer am jeweiligen Immissionsort nicht mehr als 30 Stunden im Jahr - entsprechend einer realen, das heißt im langjährigen Mittel für hiesige Standorte zu erwartenden Einwirkdauer von maximal 8 Stunden im Jahr - und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten am Tag beträgt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 B 29/20 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 6 L 1399/19 -, juris Rn. 49; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 28 K 984/17 -, juris Rn. 107).
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