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   VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14   

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https://dejure.org/2014,40340
VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14 (https://dejure.org/2014,40340)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2014 - 12 A 17/14 (https://dejure.org/2014,40340)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2014 - 12 A 17/14 (https://dejure.org/2014,40340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 33c GewO, § 111a VwG SH, § 2 Abs 1 RennwLottG, § 1 Abs 1 Nr 3 SpielV, § 5 Abs 3 SachverstV SH
    Zur Frage der Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO für nach Landesrecht zugelassene Wettlokale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Geeignetheitsbescheinigung für nach Landesrecht zugelassene Wettlokale

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 23.05.2013 - 1 K 3456/12

    Mangelnde Einstufbarkeit von zur Sportwettenvermittlung aufgestellten Geräten als

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liege die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher - das Spielen den Hauptzweck der Örtlichkeit bilde und deshalb entsprechende Zulassungsvoraussetzungen hierfür zu beachten seien oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- bzw. Beherbergungsleistung sei und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang hätten (unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1997, 14 S 1920/96, VG Bremen, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 V 612/11 - juris m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 15.04.2009 - 3 K 2990/08 - , Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 23.05.2013 - 1 K 3456/12 m.w.N.).

    Die angeführte Entscheidung des VG Köln (Urteil vom 23. Mai 2013 - 1 K 3456/12) basiere auf einem in wesentlichen Aspekten anders gelagerten Fall.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14
    Vgl. dazu BVerfG, Urteil "Sportwettenmonopol" vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ff., Juris- Rn. 4:.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14
    Auch Ausnahmevorschriften unterlägen einer analogen Anwendung, wenn es dem Sinn der Ausnahmeregelung entspreche (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1963 - I C 39.61 Rn 34).
  • VG Bremen, 18.08.2011 - 5 V 612/11
    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liege die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher - das Spielen den Hauptzweck der Örtlichkeit bilde und deshalb entsprechende Zulassungsvoraussetzungen hierfür zu beachten seien oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- bzw. Beherbergungsleistung sei und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang hätten (unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1997, 14 S 1920/96, VG Bremen, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 V 612/11 - juris m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 15.04.2009 - 3 K 2990/08 - , Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 23.05.2013 - 1 K 3456/12 m.w.N.).
  • VG Minden, 15.04.2009 - 3 K 2990/08
    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liege die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher - das Spielen den Hauptzweck der Örtlichkeit bilde und deshalb entsprechende Zulassungsvoraussetzungen hierfür zu beachten seien oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- bzw. Beherbergungsleistung sei und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang hätten (unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1997, 14 S 1920/96, VG Bremen, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 V 612/11 - juris m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 15.04.2009 - 3 K 2990/08 - , Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 23.05.2013 - 1 K 3456/12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liege die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher - das Spielen den Hauptzweck der Örtlichkeit bilde und deshalb entsprechende Zulassungsvoraussetzungen hierfür zu beachten seien oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- bzw. Beherbergungsleistung sei und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang hätten (unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1997, 14 S 1920/96, VG Bremen, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 V 612/11 - juris m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 15.04.2009 - 3 K 2990/08 - , Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 23.05.2013 - 1 K 3456/12 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 18.06.2015 - 12 A 84/15

    Erteilung einer Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte in

    Die dagegen von der Klägerin am 20.01.2014 erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht führte zu einem Neubescheidungsurteil (Urteil des Einzelrichters der erkennenden Kammer vom 14.11.2014 - 12 A 17/14 - rechtskräftig).

    Die Beklagte verteidigt ihre erneute ablehnende Entscheidung unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Rahmen des Ausgangs- und des Widerspruchsbescheides und ihre Ausführungen im Rahmen des Verfahrens 12 A 17/14.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch des Verfahrens 12 A 17/14, und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Diesbezüglich kann auf die zutreffenden Ausführungen des Einzelrichters im Urteil vom 14.11.2014 - 12 A 17/14 - verwiesen werden.

    Einen diesbezüglichen Konflikt zu regeln fiele in die Gesetzgebungszuständigkeit auf Landesebene (vgl. dazu bereits das Urteil vom 14.11.2014- 12 A 17/14-).

    Diesbezüglich kann auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil vom 14.11.2014 - 12 A 17/14 - verwiesen werden.

  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die 12. Kammer des Gerichts hat dazu in einem Urteil vom 14. November 2014 (- 12 A 17/14 -, Rn. 34, juris) zutreffend ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 22.10.2020 - 1 A 196/19
    Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um eine für alle Verwaltungsverfahren geltende Regelung, sondern nur um Rahmenrecht, das von einem Fachgesetz in seiner Geltung besonders angeordnet werden muss (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 2014 - 12 A 17/14 -, juris mit Verweis auf Landtags-Drucksache 16/2609).
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