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   VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 33/18   

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https://dejure.org/2018,6488
VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 33/18 (https://dejure.org/2018,6488)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2018 - 11 B 33/18 (https://dejure.org/2018,6488)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2018 - 11 B 33/18 (https://dejure.org/2018,6488)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 33/18
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (siehe zu alldem mwN: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 11f, juris).
  • VG Schleswig, 10.02.2017 - 1 B 11/17

    Ausländerrecht - Abschiebungsschutz - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 33/18
    Von einer Reiseunfähigkeit in o. g. Sinne kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychKG SH) - begegnet werden kann oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf (mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2017 - 1 B 11/17 -).
  • VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18

    Verschonung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Nach Auffassung der Kammer umfasst der Begriff der professionellen Begleitung zwar schon aufgrund der Wortbedeutung nur ärztliches Personal, das allein als "professionell" in diesem Sinne anzusehen ist - dies ist indes zu Klarstellungszwecken in den Tenor aufgenommen worden, sodass eine Abschiebung der Antragsteller angesichts ihrer psychischen Schwierigkeiten nur bei einer durchgehenden ärztlichen Begleitung möglich ist (siehe auch Beschluss der Kammer vom 15.3.2018 - 11 B 33/18).
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