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   VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18   

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VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18 (https://dejure.org/2018,6564)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2018 - 11 B 34/18 (https://dejure.org/2018,6564)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2018 - 11 B 34/18 (https://dejure.org/2018,6564)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).

    Diese Vorschrift liefe leer, wenn trotz Erfüllung ihrer Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Nichteinhaltung des Visumsverfahrens verweigert und der Ausländer auf die Einholung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verwiesen würde (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017, aaO).

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Dabei schließt der Schutzbereich des Art. 6 GG grundsätzlich nicht nur biologische familiäre Beziehungen ein, sondern auch die hier vorliegende Stiefkind-Verbindung mit ein (BVerfG, Beschluss vom 30.6.1964 - 1 BvL 16-25/62 -), wenn zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil eine soziale Beziehung besteht, die darauf beruht, dass das Stiefelternteil zumindest zeitweise tatsächlich Verantwortung für das Kind trägt (mwN: BeckOK, Grundgesetz/Uhle GG, Art. 6 Rn. 14-19. Beck-online).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Dabei ist zunächst anzumerken, dass die mit dem Hauptantrag begehrte Erteilung einer (nicht nur vorläufigen) Aufenthaltserlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO schon deshalb nicht zugesprochen werden kann, da dies gegen das Verbot der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache verstieße (siehe zum Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache z.B. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 31.3.2003 - 2 BvR 1779/02 -).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Alter des Kindes bei der Frage der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung zu berücksichtigen, da bei einem Kleinkind die Entwicklung schnell voranschreitet und es den vorläufigen Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Zum Anderen können Abschiebungsverbote aber auch ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgen, wenn diese Rechte dem Ausländer eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren geht (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, Rn. 4, juris).
  • VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11

    Vorläufiges Bleiberecht nach § 81 Abs. 4 AufenthG

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.8.2017 - 1 B 75/17 - und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.1.2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14.12.2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung;

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

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