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   VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20   

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VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20 (https://dejure.org/2020,7527)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.04.2020 - 12 B 4/20 (https://dejure.org/2020,7527)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. April 2020 - 12 B 4/20 (https://dejure.org/2020,7527)
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  • VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19

    Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs der zuvor beschäftigungslosen Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 5 GG (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 42, juris; vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 B 16.1627 - Rn. 32, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 15. November 2016 - 2 L 990/16 -, Rn. 13, juris).

    Die Bewältigung von dienstlich veranlassten Veränderungen ist eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung des Beamten und seiner Familie, die diese allein zu beurteilen und zu entscheiden haben (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 46, juris).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 46, juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 NE 165/13 -, Rn. 34, juris, m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, Rn. 65, juris).

    Insbesondere wird man die strengen Anforderungen, die nach der Rechtsprechung bei der vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Ruhestand" für die gebotene Suche des Dienstherrn nach einer gemessen an dem gesundheitlichen Leistungsvermögen des Betroffenen noch gegebenen anderweitigen Verwendungsmöglichkeit bestehen, wegen bedeutsamer Unterschiede der betroffenen Fallgruppen nicht einfach "Eins zu Eins" auf Personalmaßnahmen übertragen können, die - wie Versetzung und Zuweisung - keine Änderung des Status eines aktiven Beamten bewirken, sondern (nur) zu einem Wechsel des Dienstortes führen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 45, juris; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2018 - 1 B 770/17 - juris Rn. 41 ff.).

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 186/17

    Versetzung zur Organisationseinheit Telekom Project Management

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, Rn. 58, juris, m. w. N.).

    Eine Zuweisung bestimmter konkreter Aufgaben bereits mit der Versetzung ist nicht erforderlich, mithin nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 MB 14/19 - VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, Rn. 63, juris).

    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch eine Versetzung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 46, juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 NE 165/13 -, Rn. 34, juris, m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, Rn. 65, juris).

  • VG Schleswig, 07.01.2016 - 12 B 87/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zuweisung zu Tochterunternehmen der Telekom

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Lediglich bei einer dauerhaften Zuweisung zu einem Unternehmen außerhalb eines Postnachfolgeunternehmens (§ 4 Abs. 4 PostPersRG) sind solche Festlegungen erforderlich (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 10 S 35.18 -, Rn. 5, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 12 B 87/15 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 1 B 770/17

    Zuweisung eines Beamten an einen anderen Dienstort; Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Insbesondere wird man die strengen Anforderungen, die nach der Rechtsprechung bei der vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Rehabilitation vor Ruhestand" für die gebotene Suche des Dienstherrn nach einer gemessen an dem gesundheitlichen Leistungsvermögen des Betroffenen noch gegebenen anderweitigen Verwendungsmöglichkeit bestehen, wegen bedeutsamer Unterschiede der betroffenen Fallgruppen nicht einfach "Eins zu Eins" auf Personalmaßnahmen übertragen können, die - wie Versetzung und Zuweisung - keine Änderung des Status eines aktiven Beamten bewirken, sondern (nur) zu einem Wechsel des Dienstortes führen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 45, juris; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2018 - 1 B 770/17 - juris Rn. 41 ff.).
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs der zuvor beschäftigungslosen Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 5 GG (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 12 B 52/19 -, Rn. 42, juris; vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 B 16.1627 - Rn. 32, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 15. November 2016 - 2 L 990/16 -, Rn. 13, juris).
  • VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205

    Vesetzungsverfügung gegen Telekom-Mitarbeiter

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Dies liegt jedoch im Rahmen der regelmäßigen Nachteile einer Versetzung, die grundsätzlich in Kauf genommen werden müssen (Beschluss OVG Schleswig vom 8. April 2020 - 2 MB 14/19 - vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 6 CS 18.1205 -, Rn. 21 f., juris, m.w.N.).
  • VG Aachen, 30.05.2018 - 1 L 628/18

    Altersgrenze; Amt; Attest; Beamte; Beschäftigung; Beteiligung; Betriebsrat;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Im Übrigen besteht keine bei jeder Versetzung mit Ortswechsel strenge, alle denkbaren Alternativbeschäftigungsmöglichkeiten umfassend in den Blick nehmende Suchpflicht des Dienstherrn (VG Aachen, Beschluss vom 30.05.2018 - 1 L 628/18 -, Rn. 36, juris).
  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 12 B 58/17

    Beamtenrecht - Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Ist der Verwaltungsakt hingegen nicht offensichtlich rechtswidrig, überwiegt - auch im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber in § 126 Abs. 4 BBG vorgenommene Wertung - in der Regel das Vollziehungsinteresse (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2018 - 12 B 58/17 -, Rn. 21, juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2019 - 10 S 35.18

    Abgrenzung zwischen Versetzung im Sinne der §§ 2 Abs 2 S 2, 4 Abs 5 PostPersRG

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Lediglich bei einer dauerhaften Zuweisung zu einem Unternehmen außerhalb eines Postnachfolgeunternehmens (§ 4 Abs. 4 PostPersRG) sind solche Festlegungen erforderlich (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 10 S 35.18 -, Rn. 5, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 12 B 87/15 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 6 E 718/07

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung der Heraufsetzung des Streitwertes

    Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2020 - 12 B 4/20
    Ist Streitgegenstand eine Versetzung, ist für den Wert des Streitgegenstands der Auffangwert festzusetzen (OVG Schleswig Beschluss vom 8. April 2020 2 - MB 14/19 - OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 6 E 718/07 -, Rn. 2 f., juris).
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