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VG Schleswig, 15.05.2020 - 1 B 41/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 15.05.2020 - 1 B 41/20
Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des behördlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 5), soweit auch ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung besteht.