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   VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22   

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VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22 (https://dejure.org/2022,21795)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.08.2022 - 2 B 34/22 (https://dejure.org/2022,21795)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. August 2022 - 2 B 34/22 (https://dejure.org/2022,21795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - ).

    Bei den quantitativen Kriterien ist allerdings eine mathematisch-prozentuale Festlegung nicht möglich, vielmehr ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls anzustellen (BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 15).

    Es ist qualitativ insbesondere die wechselseitig verträgliche Gestaltung des Gebäudes entscheidend, auf die umgebende Bebauung kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 14 ff.).

    Allerdings liegt es laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 17) nahe, bei der Gebäudehöhe ein Verhältnis als Ausgangspunkt zu wählen, weil dieses nach außen besonders sichtbar wird.

    Insoweit ist die Betrachtung eines Verhältnisses als Ausgangspunkt verfehlt (BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 17).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Bei der hier streitgegenständlichen Bebauung ist das Rücksichtnahmegebot in seiner besonderen Ausprägung der Grundsätze der sog. Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, die auch in dem in offener Bauweise bebauten unbeplanten Innenbereich über das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich zur Anwendung kommen können (BVerwG, Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - Rn. 12).

    Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - ).

    5.12.2013 - 4 C 5.12 - Rn. 22 m.w.N.).

    Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden (BVerwG, Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12

    Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Ebenso wenig begründet der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen vom Maß, insbesondere der Gebäudehöhe teilweise etwas größer ausfällt als die bereits im Umfeld vorhandenen Gebäude, einen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern hinsichtlich der Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme hinsichtlich der Wirkungen des Baukörpers im Regelfall aus (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.07.2021, - 1 MB 14/21 - Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10-, Rn. 14; Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04-, Rn. 44; BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98-, Rn. 4).

    Dies kommt in Betracht bei "bedrängender" oder (gar) "erdrückender" Wirkung einer baulichen Anlage oder in Fällen, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10-, Rn. 15 mwN).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung eines im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Das Rücksichtnahmegebot vermittelt in der Regel keinen Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, Rn. 5, juris).

    Das Rücksichtnahmegebot vermittelt in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der freien Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten (BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, Rn. 5; OVG Schleswig, Beschl. v. 13.07.2021, - 1 MB 14/21 - Beschl. v. 16.10.2009 - 1 LA 42/09 -, Rn. 11).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Es verlangt eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem durch dieses Gebot begünstigten Nachbarn und andererseits dem zur Rücksichtnahme verpflichteten Bauherrn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, und ist verletzt, wenn diese Abwägung ergibt, dass das Vorhaben dem Nachbarn gegenüber als rücksichtslos anzusehen ist, weil die mit dem Vorhaben verbundenen Folgen die Grenzen des dem Nachbarn unter den gegebenen Umständen Zumutbaren überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, Rn. 22, juris).

    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - 4 C 22/75 -, Rn. 22).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14

    Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Die Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung sind auch auf die hier anzutreffende Reihenhausbebauung anzuwenden, da die Häuserzeile, zu der die Wohnhäuser der Antragsteller und das schon vorhandene Gebäude des Beigeladenen gehören und an die das streitgegenständliche Vorhaben grenzständig angebaut werden soll, im Bestand als bauliche Einheit wirkt und die Einzelhäuser quantitativ sowie qualitativ in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2015 - 4 B 65.14 - Rn. 6).

    Das besondere Nachbarschaftsverhältnis mit dem Erfordernis eines gegenseitigen Interessensausgleichs gilt auch für die benachbarten Häuser einer Hausgruppe i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 19.3.2015 - 4 B 65.14 - Rn. 6).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Dieser Anspruch wird durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, dass sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muss, dass er über die durch die Festsetzung einer Gebietsart normierte oder aus einer wie hier faktisch vorhandenen Gebietsart eines allgemeinen Wohngebietes oder eines Mischgebietes sich ergebenden Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urt. 16.9.1993, - 4 C 28.91 - Urt. v. 23.08.1996, - 4 C 13.94 - OVG Schleswig, Beschl. v. 07.06.1999, - 1 M 119/98 -).
  • BVerwG, 03.07.2013 - 2 B 30.12

    Bundeseisenbahnvermögen; Postnachfolgeunternehmen; Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22
    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bildern ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") liegende "Dramatik" ist danach vielmehr ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, Rn. 24 und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 -, Rn. 14; s.a. Beschl. der Kammer v. 21.02.2011 - 2 B 8/11 -, v. 02.02.2012 - 2 B 1/12 -, v. 28.06.2012 - 2 B 30/12 - und v. 08.12.2014 - 2 B 85/14 - st Rspr. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2020, - 1 LA 85/19 - Beschl. v. 31.03.2020, - 1 MR 2/20 -, Rn. 15 mwN).
  • BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16

    Zulassung der Revision; Auslandszuschlag nach einer anderen Stufenzuordnung

  • BVerwG, 20.08.2012 - 2 B 1.12

    Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags bei der Verwendung eines Soldaten in

  • VG Osnabrück, 15.06.2011 - 2 B 8/11

    Übermäßig verdichtete Bebauung durch ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 MB 46/12

    Untersagung der Errichtung eines Wohngebäudes; nachbarschützende Wirkung des

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12

    Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.2009 - 1 LA 42/09

    Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück;

  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19

    Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 1 ME 237/09

    Zuordnung des Schikaneverbots zu vom Gebot der Rücksichtnahme umfassten

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20

    Baurechtliche Nachbarklage in bebautem innerstädtischen Wohngebiet

  • BVerwG, 16.12.2015 - 2 B 85.14

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell sowie Inanspruchnahme der

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1993 - 1 M 71/93

    Ermessensentscheidung; Baugenehmigung; Nachbar; Nachbarrechte

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14

    Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2017 - 1 LA 49/16

    Berufung des Wohnungseigentümers auf das Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 2 BV 13.789

    Innenbereich; Begriff der Hausgruppe; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 1 ME 137/20

    Baugrenze, rückwärtige; Baunachbarstreit; Bauweise, abweichende;

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