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   VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06   

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https://dejure.org/2008,56246
VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06 (https://dejure.org/2008,56246)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.2008 - 4 A 1883/06 (https://dejure.org/2008,56246)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 2008 - 4 A 1883/06 (https://dejure.org/2008,56246)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachdienlichkeit einer isolierten Anfechtung eines Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Verfahren nach § 14a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

Verfahrensgang

 
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  • VG Schleswig, 29.05.2008 - 4 A 204/06
    Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06
    An dieser u.a. bereits mit Gerichtsbescheid vom 29.05.2008 (4 A 204/06) vertretenen Auffassung hält das erkennende Gericht auch weiterhin fest.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06
    Da von einer Rückkehr im Familienverband auszugehen ist (vgl. BVerwG, , Urt. vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 - E 109, 305) und die Eltern des Klägers bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan politische Verfolgung befürchten und eine Einreise nach Aserbaidschan auch nur schwer realisierbar sein dürfte, erscheint es nicht nur plausibel, sondern drängt sich geradezu auf, dass das Bundesamt diejenigen Länder, zu denen die Eltern des Klägers auf Grund ihres langjährigen Aufenthalts (Russland) und ihrer Volkszugehörigkeit (Armenien) eine besondere Beziehung haben, als Abschiebestaaten benannt hat, zumal die die Eltern des Klägers betreffenden Abschiebungsandrohungen mit identischen Zielstaaten rechtsbeständig geworden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2005 - 1 LB 25/04 --).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2005 - 1 LB 25/04
    Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06
    Da von einer Rückkehr im Familienverband auszugehen ist (vgl. BVerwG, , Urt. vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 - E 109, 305) und die Eltern des Klägers bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan politische Verfolgung befürchten und eine Einreise nach Aserbaidschan auch nur schwer realisierbar sein dürfte, erscheint es nicht nur plausibel, sondern drängt sich geradezu auf, dass das Bundesamt diejenigen Länder, zu denen die Eltern des Klägers auf Grund ihres langjährigen Aufenthalts (Russland) und ihrer Volkszugehörigkeit (Armenien) eine besondere Beziehung haben, als Abschiebestaaten benannt hat, zumal die die Eltern des Klägers betreffenden Abschiebungsandrohungen mit identischen Zielstaaten rechtsbeständig geworden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2005 - 1 LB 25/04 --).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2008 - 4 A 1883/06
    Im Verfahren nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG kann die isolierte Anfechtung sachdienlich sein, wenn an einem positiven Asylbescheid des Bundesamtes letztlich - wie hier - kein Interesse besteht (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.11.2006 - 1 C 10.06 - [...] ).
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