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   VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17   

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https://dejure.org/2019,326
VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17 (https://dejure.org/2019,326)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.01.2019 - 9 A 55/17 (https://dejure.org/2019,326)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 9 A 55/17 (https://dejure.org/2019,326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8a Abs 1 S 1 KAG SH
    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen; Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Besondere Form der Straßenausbaubeiträge in Oersdorf unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich - Zusammenfassung von Straßen mit strukturell gravierend unterschiedlichem Ausbauaufwand zu einer Abrechnungseinheit unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. Juni 2014, BVerfGE 137, 1) hat eine Gemeinde bei der Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu berücksichtigen, dass Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Ausbauaufwand nur dann zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden dürfen, wenn dies nicht zu einer Umverteilung von Ausbaulasten führt, die auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigen ist.

    Wiederkehrende Beiträge sind nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.06.2014 (- 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1 ff., zit. nach juris) grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.

    Ihr deshalb bestehender Gestaltungsspielraum wird jedoch begrenzt durch die verfassungsrechtlichen, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.06.2014 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze.

  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 258/17

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte auch zum gleichzeitig verhandelten Verfahren 9 A 258/17 (das das Jahr 2016 betrifft) und des Verwaltungsvorgangs Bezug genommen.

    So sind Gegenstand der vorliegenden Beitragsberechnung gerade auch die Erneuerung von Gehwegen sowie die Erneuerung eines Regenwasserkanals sowie im Verfahren 9 A 258/17, das das Jahr 2016 betrifft, der Bau einer Retentionsfläche für Regenwasser, die (auch) der Straßenentwässerung dient.

    Das Gleiche gilt für die Winsener Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt, die eine Gemeindeverbindungsstraße darstellt und nach einem im Verfahren 9 A 258/17 vorgelegten Lichtbild ebenfalls keine Straßenentwässerung und -beleuchtung oder Gehwege aufweist.

  • VG Schleswig, 29.10.2010 - 9 A 196/08

    Ausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Es liegen keine Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende Nutzung durch die Allgemeinheit vor, insbesondere haben die Wege keinerlei Verbindungsfunktion (zu vergleichbaren Fällen Urteil der Kammer v. 29.10.2010 - 9 A 196/08 -, juris Rn. 31 f.; und VG Schleswig, U. v. 27.09.2016 - 3 A 63/16 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Es kann daher offen bleiben, ob - wozu die Kammer neigt - auch die Einbeziehung nicht gewidmeter Straßen allein zur Nichtigkeit der Satzung führen würde oder ob dieser Mangel für sich genommen nicht die Satzung unwirksam werden lässt, sondern nur dazu führt, dass die entsprechende Wegeparzelle (noch) nicht Teil der Einrichtung wird und das Abrechnungsgebiet entsprechend zu verkleinern ist (so offenbar OVG Koblenz, U. v. 05.11.2013 -, 6 A 10553/13 -, juris Rn. 18).
  • VG Schleswig, 27.09.2016 - 3 A 63/16

    Straßen- und Wegerecht

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Es liegen keine Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende Nutzung durch die Allgemeinheit vor, insbesondere haben die Wege keinerlei Verbindungsfunktion (zu vergleichbaren Fällen Urteil der Kammer v. 29.10.2010 - 9 A 196/08 -, juris Rn. 31 f.; und VG Schleswig, U. v. 27.09.2016 - 3 A 63/16 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Er fehlt, wenn der Zugang zu dem sonstigen Verkehrsnetz in eine oder mehrere Richtungen nicht lediglich durch eine Straße mit Bündelungsfunktion, sondern durch mehrere Verkehrsanlagen dieser Art vermittelt wird (U. v. 13.03.2003 - 6 C 10580/02 -, juris, Ls. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift können daher nicht gewidmete Straßen nicht einbezogen werden (vgl. OVG Koblenz, U. v. 12.04.2005 - 6 A 12155/04 -, juris Rn. 16 und U. v. 11.12.2012 - 6 A 10818/12 -, juris Rn. 22 und - ausdrücklich auch zum schleswig-holsteinischen Landesrecht - Beuscher, a.a.O. § 3 Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - 4 L 34/11

    Zur Bildung von Abrechnungseinheiten im wiederkehrenden

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Dies hat der Gesetzgeber ersichtlich ebenfalls für zulässig gehalten, da er sogar die Begründungspflicht entfallen lässt, wenn sämtliche Verkehrsanlagen einer Gemeinde - und damit auch die im Außenbereich - zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden (anders für das Landesrecht in Sachsen-Anhalt OVG Magdeburg, U. v. 26.06.2012 - 4 L 34/11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift können daher nicht gewidmete Straßen nicht einbezogen werden (vgl. OVG Koblenz, U. v. 12.04.2005 - 6 A 12155/04 -, juris Rn. 16 und U. v. 11.12.2012 - 6 A 10818/12 -, juris Rn. 22 und - ausdrücklich auch zum schleswig-holsteinischen Landesrecht - Beuscher, a.a.O. § 3 Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17
    Würde sich deshalb die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einer Abrechnungseinheit als unzulässige Umverteilung von Ausbaulasten auswirken, müsse entweder eine Aufteilung des Gebiets in mehrere Abrechnungseinheiten oder eine satzungsrechtliche Verschonungsregelung erfolgen (U. v. 10.12.2014 - 6 A 10853/14 -, juris Rn. 23, und v. 18.10.2017 - 6 A 1181/16 -, juris Rn. 17; vgl. zur Problematik auch Bayer, Die wiederkehrenden Straßenbaubeiträge in Rheinland-Pfalz, KStZ 2015, 144; Praml, Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, NVwZ 2014, 1427 und Michl, Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach Art. 5b KAG, BayVBl. 2017, 44).
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