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   VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20   

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VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20 (https://dejure.org/2020,7890)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.04.2020 - 12 B 15/20 (https://dejure.org/2020,7890)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. April 2020 - 12 B 15/20 (https://dejure.org/2020,7890)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    In seiner Entscheidung verweist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2016 (Az.: 8 C 6.15 - juris, Rn. 83):.

    Es liegt auch ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Schließungsverfügung vor, das in der zeitnahen Abwehr der besonderen Gefahren im Zusammenhang von Glücksspiel in Verbundspielhallen zu sehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, juris, Rn. 132 ff.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Daraus, dass die hierbei angestrebte grundlegende "Ausdünnung" des Spielhallenmarktes ein aufwändiger und unter Berücksichtigung grundrechtlicher Belange auch fehleranfälliger Prozess darstellt, in dem nicht alle Auswahlverfahren sogleich tatsächlich anhand der maßgeblichen Kriterien durchgeführt werden und die Betroffenen um Rechtsschutz nachsuchen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 186) lässt sich weder ein tatsächliches strukturelles Vollzugsdefizit ableiten noch ergibt sich daraus eine Rechtfertigung, auch in den Fällen einen weiteren Aufschub zu gewähren, in denen geklärt ist, dass kein weiteres Nutzungsrecht besteht.

    Es liegt auch ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Schließungsverfügung vor, das in der zeitnahen Abwehr der besonderen Gefahren im Zusammenhang von Glücksspiel in Verbundspielhallen zu sehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, juris, Rn. 132 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2020 - 3 MB 36/19

    Antrag auf einstweilige Anordnung auf Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis zur

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Ein in der Zwischenzeit angestrebtes einstweiliges Rechtsschutzgesuch bei der Kammer blieb erfolglos (vgl. Beschl. des beschließenden Gerichts v. 19. November 2019 - 12 B 53/19 - juris) wie auch die gegen den Beschluss der Kammer eingelegte Beschwerde (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 3 MB 36/19 - juris).

    Hierzu wird zunächst auf die Ausführungen des Schleswig-Hosteinischen Oberverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung verwiesen, weshalb zugunsten der Antragstellerin kein Härtefall im Sinne des § 11 Abs. 3 SpielhG anzunehmen ist (Beschl. v. 30. Januar 2020 - 3 MB 36/19 - juris, Rn. 19):.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen konkretem Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, juris Rn. 151; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 15. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 13).".
  • VG Schleswig, 19.11.2019 - 12 B 53/19

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Weiterbetrieb einer

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Ein in der Zwischenzeit angestrebtes einstweiliges Rechtsschutzgesuch bei der Kammer blieb erfolglos (vgl. Beschl. des beschließenden Gerichts v. 19. November 2019 - 12 B 53/19 - juris) wie auch die gegen den Beschluss der Kammer eingelegte Beschwerde (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 3 MB 36/19 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg versagt wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 3. Juli 2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 5; VG Schleswig, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 12 B 38/18 - juris Rn. 46).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 1 S 49.18

    (Schließungsverfügung für eine Spielhalle, die in demselben Gebäude bzw.

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Der Anwendungsbereich des AEUV ist bereits nicht eröffnet, weil kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2019 - 1 S 49.18 - juris, Rn. 7 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2019 - 4 B 659/18

    Erlaubniserfordernis, Verbundverbot und Abstandsgebote für Spielhallen nach dem

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 16. August 2019 (Az.: 4 B 659/18 - juris, Rn. 31 ff.) aus:.
  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Soweit der Europäische Gerichtshof nationale Regelungen, mit denen das Automatenspiel in stationären Glücksspielstätten eingeschränkt wurde, am Maßstab der Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit gemessen hat, war nach dem jeweiligen Vorabentscheidungsersuchen des nationalen Gerichts ein grenzüberschreitender Sachverhalt jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. nur EuGH, Urteile vom 19. Juli 2012 - C-470/11 [ECLI:EU:C:2012:505], Garkalns - NVwZ 2012, 1162 und vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - ZfWG 2015, 336 ).".
  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2020 - 12 B 15/20
    Der Hinweis der Antragstellerin auf die Entscheidung des OVG Saarland (Beschl. v. 4. Februar 2020 - 1 B 318/19, juris, Rn. 25) geht insofern fehl, als dass das Gericht dort lediglich bereits nicht vollständig ausgeschlossen hat, dass die Legalisierung des Automatenspiels möglicherweise mit Blick auf das Abstandsgebot aus Kohärenzgesichtspunkten bedenklich sein könnte.
  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

  • VG Schleswig, 28.01.2019 - 12 B 38/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung

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