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VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21 |
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- OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
Zweitwohnungssteuer - Vermutung der Vorhaltung für Zwecke der persönlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Hat der Zweitwohnungsinhaber die Wohnung im Erhebungsjahr tatsächlich nicht selbst genutzt, ist die Steuerpflicht deshalb nicht ausgeschlossen, sofern er die Wohnung in Leerstandszeiten hätte nutzen können (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 7; VG Schleswig…, Beschluss vom 15. September 2016 - 2 B 73/16 - juris Rn. 17).
Der bloße Umstand der Nichtnutzung als solcher genügt nicht den strengen Anforderungen, die bei einer Eigenvermietung an die Erschütterung der Vermutung zu stellen sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 8).
Der im vorliegenden Fall gegebene Auslastungsgrad ist jedoch nicht geeignet, die strengen Anforderungen zu erfüllen, die bei einer Eigenvermietung an die Erschütterung der Vermutung zu stellen sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 10 zu einem Auslastungsgrad von ca. 62 %).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 - juris Rn. 78 m. w. N.).Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 - juris Rn. 81 ff.).
Die Antragsgegnerin hat für die Ermittlung des zu erfassenden Aufwands einen Flächenmaßstab gewählt und diesen unter Berücksichtigung der vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2019 (- 2 LB 92/18 - juris Rn. 116) angeführten weiteren Faktoren modifiziert.
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Wenn also eingangs des Steuerjahres eindeutig feststehe, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben könne, sei das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - juris Rn. 27 f. m.w.N.).Daraus wiederum ergebe sich unmittelbar, dass Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden sei, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sei, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten werde (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - juris Rn. 29).
- VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).Die mit der rückwirkenden Inkraftsetzung verbundene echte Rückwirkung (bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen) begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ausführlich Kammerbeschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 31).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.;… Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).Die Multiplikation der unterschiedlichen Faktoren führt dazu, dass das Innehaben von Zweitwohnungen, die typischerweise aufgrund ihrer Lage, Wohnfläche, Baujahr und Gebäudeart einen höheren finanziellen Aufwand erfordern, höher besteuert werden, als Zweitwohnungen, die aufgrund der genannten Faktoren einen geringeren Aufwand erfordern (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 19).
- BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 - juris Rn. 4; OVG Schleswig…, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 7; VG Schleswig…, Beschluss vom 15. September 2016 - 2 B 73/16 - juris Rn. 17). - VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 - juris Rn. 4; OVG Schleswig…, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 7; VG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2016 - 2 B 73/16 - juris Rn. 17). - OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2021 - 2 MB 3/21
Auslegung eines Stundungsantrages in ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren; Fehlen …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Nach diesen Maßstäben kann zwar grundsätzlich auch ein Stundungsantrag in einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO auszulegen sein, wenn der Antragsteller damit erkennbar zum Ausdruck bringt, dass er eine Aussetzungsentscheidung der Behörde begehrt (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 2 MB 3/21 - juris Rn. 7). - BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01
Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17.01 - juris Ls 1 und Rn. 40 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Der Steuersatz in Höhe von 3, 4 % der Bemessungsgrundlage nach § 4 ZwStS (§ 5 ZwStS) hat auch keine offensichtlich erdrosselnde Wirkung der Zweitwohnungssteuer zur Folge (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - juris Rn. 136 m.w.N.). - VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …
- BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2012 - 9 B 818/12
Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines Aussetzungsantrag bei der Behörde …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18
Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …