Rechtsprechung
   VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10748
VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02 (https://dejure.org/2002,10748)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.06.2002 - 11 B 10/02 (https://dejure.org/2002,10748)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 11 B 10/02 (https://dejure.org/2002,10748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnisse des Richterwahlausschusses; Vorschlag zur Ernennung als Richter am Bundesgerichtshof (BGH); Verteilung der Berichterstatter; Vorliegen einer rechtlich zu missbilligenden "Blockwahl"; Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Vorliegen einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2657
  • NJW 2003, 168 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02
    Insoweit nimmt der Antragsteller Bezug auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 (3 M 17/00), in welchem ausgeführt ist, dass eine nichtöffentliche Sitzung eine solche sei, die nur den am Verfahren Beteiligten und somit denjenigen Personen zugänglich sei, deren Anwesenheit aufgrund ihrer Stellung im Verfahren oder aufgrund einer besonderen Vorschrift notwendig und/oder erlaubt sei.

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.09.2000 (3 M 17/00 in: NVwZ-RR 2001, 854 ff) anführt, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01

    Richterwahlausschuss; Transparenz

    Auszug aus VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02
    Der Antragsteller, der nach Maßgabe des Beschlusses der Kammer vom 04. Juli 2001 (11 B 10/01) sowie des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2001 (3 M 34/01) mit Erfolg gegen die Ernennung des Beigeladenen zum Richter am Bundesgerichtshof um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hatte, begehrt dies mit dem vorliegenden Antrag erneut.

    Unter Bezugnahme und in Vertiefung seines Vorbringens aus den Verfahren 11 B 10/01 und 3 M 34/01 trägt er zur Begründung seines Antrages im Wesentlichen wie folgt vor:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02
    Der Antragsteller, der nach Maßgabe des Beschlusses der Kammer vom 04. Juli 2001 (11 B 10/01) sowie des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2001 (3 M 34/01) mit Erfolg gegen die Ernennung des Beigeladenen zum Richter am Bundesgerichtshof um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hatte, begehrt dies mit dem vorliegenden Antrag erneut.

    Unter Bezugnahme und in Vertiefung seines Vorbringens aus den Verfahren 11 B 10/01 und 3 M 34/01 trägt er zur Begründung seines Antrages im Wesentlichen wie folgt vor:.

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Richterwahlausschüsse sind bei ihren Entscheidungen an Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.1997 - BVerwG 2 C 24.96 -, juris Rn. 20; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 M 34/01 -, juris Rn. 15ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 17.6.2002 - 11 B 10/02 -, juris Rn. 26; Hamb. OVG, Beschluss vom 14.9.2012 - 5 Bs 176/12 -, juris Rn. 12; VG Berlin, Beschluss vom 19.8.2014 - 28 L 124.14 -, juris Rn. 7; Detterbeck, in: Sachs, GG, 6. Auflage 2011, Art. 95 Rn. 15; Heusch, in: Schmidt-Bleibtreu u. a., GG, 13. Auflage 2014, Art. 95 Rn. 25; Jachmann, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Mai 2015, Art. 95 Rn. 133; Meyer, in: von Münch/Kunig, GG, 6. Auflage 2012, Art. 95 Rn. 10f.; Voßkuhle, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Auflage 2005, Art. 95 Rn. 38).

    Aufgrund dieses Ergebnisses kommt es auf die weitere, von Antragsgegnerin und Beigeladenem bejahte Frage - ob es zulässig ist, dass sich der Richterwahlausschuss nicht "auf die tradierten Kriterien beschränkt, sondern sich an den besonderen Aufgaben der obersten Gerichtshöfe orientieren und besondere Anforderungsmerkmale in seine Entscheidung einbeziehen darf", nämlich etwa die Zusammensetzung der Richterschaft und die Gesichtspunkte, unterschiedliche funktionelle Erfahrungsbereiche zu repräsentieren und verschiedene regionale Erfahrungsberichte einzubeziehen, Kenntnisse und Erfahrungen aus speziellen Rechtsgebieten vertreten zu wissen sowie dafür Sorge zu tragen, dass ein unterschiedliches richterliches Selbstverständnis in die obersten Gerichte Einzug erhält (VG Schleswig, Beschluss vom 17.6.2002, a. a. O., Rn. 27) - im Streitfall nicht entscheidungserheblich an.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Für etwaige künftige Bundesrichterwahlen folgt dies nach der unwidersprochen gebliebenen Mitteilung der Beklagten vom 01.12.2017 daraus, dass für jeden neuen Wahlvorschlag grundsätzlich eine erneute Stellungnahme des Präsidialrats eingeholt wird, und zwar hinsichtlich nicht gewählter Bewerber dann, wenn die letzte Stellungnahme älter als drei Jahre ist, der Bewerber seit der Erstellung der letzten Stellungnahme nicht ununterbrochen auf der Wahlvorschlagsliste gestanden hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Präsidialrat seine Stellungnahme überprüfen oder ergänzen könnte (vgl. zur entsprechenden ständigen Übung auch VG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2002 - 11 B 10/02 -, Juris Rn. 25).
  • BGH, 11.09.2006 - AnwZ 1/06

    Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer

    Zu prüfen hat das Ministerium aber - ähnlich wie der Richterwahlausschuss des Bundes (dazu: VG Schleswig, NJW 2002, 2657, 2659) - auch, ob die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof im Fall einer Zulassung der auf die erste Hälfte der Bewerberliste gewählten Bewerber auch in ihrer Gesamtheit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht (vgl. Senatsbeschl. v. 7. November 1983, AnwZ 21/83, NJW 1984, 1042, 1043 zur Zweiersozietät).
  • VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14

    Ernennung zum Richter am BGH - Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Einer Entscheidung, wie weit die bei der Richterwahl eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten im Einzelnen reichen (vgl. zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 24/96 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 f.; VG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 B 10/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 27 ff.), bedarf es vorliegend nicht.
  • VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07

    Hochschule darf Rektorenstelle neu ausschreiben

    Das gilt gleichermaßen für den actus contrarius der Abwahl (zur Einschränkung des Bewerberverfahrensanspruchs bei der Besetzung von Stellen aufgrund eines Wahlaktes siehe z. B. Nieders. OVG, B. v. 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - juris zur Wahl eines Kommunalbeamten auf Zeit; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, B. v. 17.06.2002 - 11 B 10/02 - juris, zur Wahl zum Richter am BGH, wonach eine solche Wahl hinsichtlich der Einhaltung der Verfahrensvorschriften uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, im Übrigen als Akt wertender Erkenntnis lediglich einer Willkürkontrolle unterliegen soll; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, B. v. 15.10.2001 3 M 34/01 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht