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   VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18   

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VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18 (https://dejure.org/2018,22087)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.07.2018 - 12 B 20/18 (https://dejure.org/2018,22087)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 12 B 20/18 (https://dejure.org/2018,22087)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18
    Soweit diese dort unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2017(- 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 194) ausführt, dass es für die Antragstellerin zumutbar erscheint, eine außerordentliche Kündigung zu prüfen, ist dem zuzustimmen.

    Für die gesetzliche Regelung ergibt sich dies schon daraus, dass grundsätzlich nicht darauf vertraut werden kann, dass eine günstige Rechtslage unverändert bleibt (BVerfG, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 189).

    Der Landesgesetzgeber ist auch nicht auf eine Regelung zu verweisen, die Spielhallenbetreibern in jedem Fall eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 193).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 13 B 1790/03

    Erweiterung der Betriebszeit für einen Krankentransportwagen durch einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18
    Aus der Gefahr, der Verwirklichung des Straftatbestandes folgt zugleich - jedenfalls im Eilverfahren - die Eilbedürftigkeit der Entscheidung nach § 123 VwGO (OVG NRW, Beschluss vom 08. Juli 2004 - 13 B 1790/03 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 3 B 296/17

    Härtefall; Mindestabstand; allgemeinbildende Schule; Spielhalle

    Auszug aus VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18
    Diesbezüglich weist die Antragsgegnerin auch zu Recht auf die Entscheidung des OVG Bautzen vom 07.12.2017 (- 3 B 296/17 -, juris Rn. 19) hin, wonach derjenige sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, der es in Kenntnis kommender Änderungen in der Zulässigkeit des Betriebs einer Spielhalle unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen, die mögliche wirtschaftliche Auswirkungen der geänderten Rechtslage abzumildern geeignet sind.
  • VG Gießen, 31.01.2018 - 4 L 9843/17
    Auszug aus VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18
    Nur wenn trotz aller Anstrengungen die wirtschaftliche Existenz weiterhin konkret bedroht bleibt, kommt unter Umständen die Annahme eines Härtefalls in Betracht (VG Gießen, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 L 9843/17.GI -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18
    Ob und inwiefern nach Würdigung dieses jüngsten Vortrags der Antragsgegnerin eine Vergleichbarkeit aber tatsächlich abzulehnen war, kann letztendlich dahin stehen, da selbst eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte vorausgesetzt, die Antragstellerin keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht hat (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 20/92 -, juris Rn. 14), sondern sich die Genehmigung des härtefallbedingten Weiterbetriebs im - vermeintlich vergleichbaren - Fall der Spielhalle in     auf Basis der in hiesigen Verfahren vorliegenden Tatsachen als rechtswidrig erweisen würde.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 20/18
    Ein Gewerbetreibender ist dann unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwG, Urteil vom 15.04.2015, - 8 C 6.14 -, juris Rn. 14).
  • VG Schleswig, 20.02.2020 - 12 A 376/18

    Weiterbetrieb einer Spielhalle

    Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel, die Beklagte einstweilen zu verpflichten, den Weiterbetrieb der Spielhalle "XXX" in der XXX-Straße XXX in XXX zu dulden, hatten weder vor dem Verwaltungsgericht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg (Beschluss der Kammer vom 17.07.2018 - 12 B 20/18 - und Beschluss des OVG vom 05.09.2018 - 3 MB 31/18 - n.v.-).

    Dies haben die Kammer in ihrem Beschluss vom 17.07.2018 - 12 B 20/18 - juris, Rdnr. 13 ff. sowie - bestätigend - das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 05.09.2018 (3 MB 31/18 n.v.) dargelegt.

    Im Hinblick auf den geltend gemachten Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Grundgesetz (GG) ist - ergänzend zu den insoweit verneinenden Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 17.07.2018 a.a.O. Rn. 15 - darauf hinzuweisen, dass, soweit die Klägerin mit "Umkreis" andere Gemeinden und Städte in Schleswig-Holstein meinen sollte, in denen Härtefallanträge in vergleichbaren Sachverhalten positiv beschieden worden seien, sie daraus keinen Anspruch auf Gleichbehandlung herleiten kann.

  • VG Schleswig, 19.11.2019 - 12 B 53/19

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Weiterbetrieb einer

    Soweit die Antragstellerin auf die Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebes nur einer Spielhalle abstellt, weist die Kammer, wie in früherer Rechtsprechung (Beschluss vom 17.07.2018 - 12 B 20/18), darauf hin, dass Sinn und Zweck der Härtefallregelung nicht die Abwendung wirtschaftlicher Schwierigkeiten jeder Art ist, sondern ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 11 Abs. 3 SpielhG der Schutz solchen Vertrauens bezweckt wird, den eine Betreiberin in schützenswerter Weise in den Fortbestand bereits getätigter Investitionen gesetzt hat.
  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 54/19

    Lotterierecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Soweit die Antragstellerin auf die Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebes nur einer Spielhalle abstellt, weist die Kammer, wie in früherer Rechtsprechung (Beschluss vom 17.07.2018 - 12 B 20/18), darauf hin, dass Sinn und Zweck der Härtefallregelung nicht die Abwendung wirtschaftlicher Schwierigkeiten jeder Art ist, sondern ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 11 Abs. 3 SpielhG der Schutz solchen Vertrauens bezweckt wird, den eine Betreiberin in schützenswerter Weise in den Fortbestand bereits getätigter Investitionen gesetzt hat.
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