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   VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10   

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VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10 (https://dejure.org/2011,19769)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.08.2011 - 1 A 31/10 (https://dejure.org/2011,19769)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. August 2011 - 1 A 31/10 (https://dejure.org/2011,19769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis; Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Abgabe von Hunden aus dem Ausland gegen Entgelt; Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde im Fall des gewerbsmäßigen innergemeinschaftlichen Verbringens ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinnütziger Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Abgaben - Hunde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Schleswig fällt Grundsatzurteil zur Vermittlung von Tieren durch gemeinnützige Vereine - Tiervermittlung ist als gewerbsmäßiger Handel im Sinne des deutschen Tierschutzgesetzes einzustufen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine wirtschaftliche Tätigkeit jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-222/04 - Sammlung der Rechtsprechung 2006, Seite I-00289 unter Bezug auf die Urteile vom 18. Juni 1998 - C-35/96 - Sammlung der Rechtsprechung 1998, Seite I-3851 und vom 12. Dezember 2000 - C-180/98 bis C-184/98 - Sammlung der Rechtsprechung 2000, Seite I-6451).

    Im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit kommt es auch gerade nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006, a.a.O., Rn. 123,).

    Eine die wirtschaftliche Tätigkeit ausschließende soziale Tätigkeit kann nur dann angenommen werden, wenn diese nicht auf einem Markt im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern konkurriert (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006, a.a.O., Rn. 123).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind umso präziser zu bestimmen, je schwerer die angedrohte Strafe ist (BVerfG, Urteil vom 06. Mai 1987 - 2 BvL 11/85 - BVerfGE 75, 329).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Für die Bestimmung des möglichen Sinns können auch dabei jedoch auch gesetzessystematische und teleologische Erwägungen von Bedeutung sein (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Gesetze den Begriff des Gewerbes nicht mit einem völlig gleichen Inhalt gebrauchen (vgl. bereits BGH, Urteil vom 07. Juli 1960 - VIII ZR 215/59 - BGHZ 33, 321; Thümmel, a.a.O., S. 14), es kann deshalb niemand schutzwürdig darauf vertrauen, dass der Gewerbebegriff in allen Rechtsbereichen wie im Gewerberecht ausgelegt wird.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Der Gewerbebegriff sei vielmehr nach objektiven Gegebenheiten auszurichten, dem habe sich auch die ältere Rechtsprechung des BGH zum handelsrechtlichen Gewerbebegriff angenähert, die den Zweck der Gewinnerzielung dahin verstanden habe, dass der Geschäftsbetrieb auf Erzielung "dauernder Einnahmen" gerichtet sei (BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05 - NJW 2006, 2250; vgl. dazu Thümmel, a.a.O., S. 15, 16).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 9.08

    Tierheim; einem Tierheim ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen an -;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    In solchen Fällen müssen sowohl die Bußgeldvorschrift als auch die materiellen verwaltungsrechtliche Normen in ihrer Gesamtheit hinsichtlich der Auslegung und Anwendung im Einzelfall den verschärften verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen des Artikels 103 Abs. 2 GG genügen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 7 C 4.09 - NVwZ-RR 2010, 309, 310; Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 102).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 C 4.09

    Tierschutz; Tierzucht; Qual; Qualzucht; Zuchtverbot; Tierrassen; Haubenenten;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    In solchen Fällen müssen sowohl die Bußgeldvorschrift als auch die materiellen verwaltungsrechtliche Normen in ihrer Gesamtheit hinsichtlich der Auslegung und Anwendung im Einzelfall den verschärften verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen des Artikels 103 Abs. 2 GG genügen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 7 C 4.09 - NVwZ-RR 2010, 309, 310; Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 102).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 3Z BR 114/96

    Formwechsel einer AG in eine GmbH & Co. KG

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Eine Feststellungsklage kann jedoch auch im Drittrechtsverhältnis zulässig sein, wenn das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 - 8 C 23/96 - NJW 1997, 747; Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3/04 - NVwZ-RR 2005, 711).
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09

    Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Die der Durchführung von Richtlinien der Europäischen Union dienenden nationalen Rechtsvorschriften sind grundsätzlich richtlinienkonform auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

  • VG Stuttgart, 22.12.1998 - 4 K 5551/98

    Zulässigkeit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gem. §

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 14 S 1197/99

    Anwendung des GastG § 18 Abs 1 auf die von einem Verein betriebene

  • VG München, 08.05.2015 - M 17 K 13.1925

    Must-Carry-Pflicht von Kabelnetzbetreibern auch ohne Vertrag

    Auch Drittrechtsverhältnisse sind feststellungsfähig, allerdings muss das Feststellungsinteresse auch in diesen Fällen zwischen dem Kläger und der beklagten Partei bestehen (Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 43 Rn. 23, 25; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 43 Rn. 16; vgl. a. VG SH, U.v. 17.8.2011 - 1 A 31/10 - juris Rn. 23f.; BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 - juris Rn. 22; OVG RP, U.v. 13.7.2004 - 8 A 10216/04 - juris Rn. 12; OVG NRW, U.v. 7.7.1992 - 15 A 1905/89 - juris Rn. 26ff.).

    Diese hat keine Aufsichts- oder Weisungskompetenzen und ein Feststellungsurteil hätte gegenüber den Landesmedienanstalten mangels Beteiligung in diesem Verfahren grundsätzlich keine Bindungswirkung (vgl. VG SH, U.v. 17.8.2011 - 1 A 31/10 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 3 C 3/04 - juris Rn. 23f.; OVG RP, U.v. 13.7.2004 - 8 A 10216/04 - juris Rn. 12).

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2012 - 16 K 2515/10

    Tierhandel, Hundehandel, Gewerbsmäßigkeit, Erforderlichkeit einer

    Ob für die Annahme gewerbsmäßigen Handelns neben den drei o.a. Kriterien auch die Absicht einer Gewinnerzielung erforderlich ist, so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. November 2011 - 7 B 111150/11.OVG, 7 E 11285711.OVG -, S. 3; VG München, Urteil vom 9. April 2008 - M 18 K 07.1105 -, juris, Rn. 42; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 K 1500/08 -, juris, Rn. 16; VG Koblenz, Beschluss vom 7. September 2011 - 2 L 760/11.KO -, S. 5; VG Lüneburg, Urteil vom 19. April 2012 - 6 A 63/10 -, S. 6, außerdem auch die Verwaltungsvorschriften zu § 11 TierSchG, Nr. 12.2.1.5.; a.A. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2011 - 1 A 31/10 - Thümmel, Einfuhr und Verbringung von Hunden durch Tierschutzorganisationen, Erweitertes Manuskript des Vortrages am 17. September 2010 "Aktuelle Probleme des Tierschutzes" anlässlich der Fortbildungsveranstaltung der ATF-Fachgruppe Tierschutz und des Institutes für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 2010, S. 8 ff, der eine Kostenminderungsabsicht ausreichend sein lässt, kann offenbleiben.
  • VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406

    Erlaubnis zum Verbringen von Tieren ins Inland zum Zweck der Abgabe oder

    Die Rechtsprechung stelle vielmehr darauf ab, in welcher Größenordnung die Schutzgebühr pro Tier liege (vgl. VG Schleswig vom 17. August 2011, Az.: 1 A 31/10; VG Gelsenkirchen vom 3. Mai 2012, Az.: 16 K 2515/10).
  • VG Lüneburg, 19.04.2012 - 6 A 63/10

    Einfuhr; Erlaubnis; Hund; Tierschutz; Vermittlung

    Die Auffassung des Beklagten, für die Gewerbsmäßigkeit im Tierschutzrecht und im Tierseuchenrecht sei es ausreichend, dass eine selbständige, dauerhafte und planmäßige Tätigkeit vorliege, deren Umfang erhöhte tierschutzrechtliche bzw. tierseuchenrechtliche Anforderungen notwendig mache, eine Gewinnerzielungsabsicht daher nicht Tatbestandsvoraussetzung einer gewerbsmäßigen Tätigkeit sei, wird vom Gericht nicht geteilt (so wohl aber VG Schleswig, Urt. v. 17.8.2011 - 1 A 31/10 - Veröffentlichung nicht bekannt).
  • VG Göttingen, 18.01.2019 - 1 A 365/17

    Freizeitverhalten; Föderalismusreform; Sperrzeit; Sperrzeitverordnung;

    Es kommt damit darauf an, ob im lokalen Einzugsbereich der Einrichtung eine erhebliche Zahl von Interessenten ihr Bedürfnis nach dem Besuch von Spielhallen ohne die Verkürzung der Spielzeit nicht befriedigen könnte, wobei die Wünsche einzelner Bürger, etwa der Stammgäste, ein öffentliches Bedürfnis an der Verkürzung der Spielzeit nicht begründen können (VG Braunschweig, Urt. v. 22.09.2010 - 1 A 31/10 -, n.v., S. 4 des Urteilsumdrucks; Urt. v. 23.09.2014 - 1 A 208/13 -, n.v., S. 5 des Urteilsumdrucks; VG Osnabrück, Urt. v. 01.02.2011 - 1 A 169/10 -, n.v., S. 3 des Urteilsumdrucks; VG Hannover, Urt. v. 16.03.2011, a.a.O., S. 6 des Urteilsumdrucks; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 20.02.2003- 1 L 431/02 -, juris Rn. 27 m. w. N; Sächs. OVG, Beschl. v. 09.01.2017 - 3 A 674/16 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21

    Coronaverordnung: Nutzung einer Segelyacht

    Die Kammer hat ein Rechtsverhältnis in diesem Sinne im Verhältnis des Bürgers zu einer Fachaufsichtsbehörde, dies wäre hier das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, nur ausnahmsweise dann als gegeben angesehen, nachdem die Fachaufsichtsbehörde in der konkreten Angelegenheit eines Klägers mit einer bestimmten Rechtsposition bereits gegenüber dem Kläger und den Kreisen und kreisfreien Städten tätig geworden und konkret zu erwarten war, dass die Fachaufsichtsbehörde in einer gegen sie in der Sache ergehenden rechtskräftigen Entscheidung den Rechtsstandpunkt des Gerichts dann auch gegenüber den zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte Geltung verschaffen wird und darüber hinaus ein Verfahren gegenüber dem Träger der Fachaufsichtsbehörde eine Vielzahl von Verfahren gegen die einzelnen betroffenen Kreise und kreisfreien Städte ersparen könnte (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2011 - 1 A 31/10 -, Rn. 23 - 24, juris).
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