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   VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14   

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VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14 (https://dejure.org/2016,35005)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.08.2016 - 8 A 173/14 (https://dejure.org/2016,35005)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. August 2016 - 8 A 173/14 (https://dejure.org/2016,35005)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht - bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an die auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. VGH München, Beschluss vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 -, Rn. 12, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 -, Rn. 8, juris sowie Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 39, juris; zur Definition des Wohnens BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7/12 -, Rn. 11 f., juris).

    Die daraus resultierenden unterschiedlichen bodenrechtlichen Auswirkungen der beiden Nutzungsarten rechtfertigen die bauplanungsrechtliche typisierende Unterscheidung (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 39, juris).

    Eine Beherbergung liegt daher nicht immer bereits dann vor, wenn bei Anmietung einer fremden Wohnung wegen fehlender Dauerhaftigkeit ein Dauerwohnen verneint werden muss (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 43, juris).

    Dieser Auffassung folgt das Gericht jedoch nicht, sondern schließt sich insoweit der gegenteiligen Auffassung an, wonach Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten nicht ausnahmsweise als nichtstörender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zugelassen werden können (so auch VG Schwerin, Urteil vom 07.01.2016 - 2 A 1023/14 -, Rn. 37, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, Rn. 25, juris; wohl auch OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 50, juris, wonach die dort vertretende Auffassung dazu führe, dass reine Ferienwohnungen in anderen als Sondergebieten generell unzulässig seien).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht - bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an die auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. VGH München, Beschluss vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 -, Rn. 12, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 -, Rn. 8, juris sowie Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 39, juris; zur Definition des Wohnens BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7/12 -, Rn. 11 f., juris).

    Die Baunutzungsverordnung führt demnach die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnungnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten auf (vgl. VGH München a.a.O., Rn. 13, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 28.12.2007 - 3 M 190/07 -, Rn. 9, juris).

  • VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Medienunternehmens in Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Hierbei handelt es sich nämlich lediglich um einen unselbständigen Bestandteil der Hauptanlage/Hauptnutzung (Café), dessen planungsrechtliche Zulässigkeit sich nach der Zulässigkeit der Hauptanlage richtet (vgl. VGH München, Beschluss vom 16.07.2002 - 2 CS 02.1236, Rn. 25, juris; Beschluss vom 27.04.2012 - 9 ZB 10.1503 -, Rn. 12, juris).
  • VG Sigmaringen, 17.07.2015 - 7 K 2123/14

    Nutzungsunterrsagung; Ferienwohnung; Allgemeines Wohngebiet; nicht störender

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Es wird zwar teilweise vertreten, dass für eine Vermietung als Ferienwohnung eine ausnahmsweise planungsrechtliche Zulässigkeit als sonstiger nichtstörender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in Betracht kommt (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 17.07.2015 - 7 K 2123/14, Rn. 32, juris; auch Reidt/von Landwüst , OPR 2015, 2, 14; Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur baurechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten, BT-Drucks. 18/1576, S. 2 unter Hinweis darauf, dass anderenfalls "eine wahrscheinlich seit Jahrzehnten bestehende städtebauliche Praxis von vornherein rechtswidrig gewesen sein sollte").
  • BVerwG, 14.08.1987 - 5 C 130.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Kosten - Beiladung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Die der Beigeladenen zu einem Sechstel auferlegten außergerichtlichen Kosten des Klägers umfassen nach § 162 Abs. 1 VwGO auch Kosten des Vorverfahrens, da die Beigeladene bereits im Vorverfahren als Beteiligte hinzugezogen wurde und so auf die dort entstandenen Kosten Einfluss nehmen konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.08.1987 - 5 C 130/83 -, NVwZ 1988, S. 53).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 61/14

    Allgemeines Wohngebiet; Beherbergungsbetrieb; Dauerwohnen; Erholung;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Dieser Auffassung folgt das Gericht jedoch nicht, sondern schließt sich insoweit der gegenteiligen Auffassung an, wonach Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten nicht ausnahmsweise als nichtstörender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zugelassen werden können (so auch VG Schwerin, Urteil vom 07.01.2016 - 2 A 1023/14 -, Rn. 37, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, Rn. 25, juris; wohl auch OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 50, juris, wonach die dort vertretende Auffassung dazu führe, dass reine Ferienwohnungen in anderen als Sondergebieten generell unzulässig seien).
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 2 A 1023/14

    Nutzungsänderung; Wohnung statt Ferienwohnung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Dieser Auffassung folgt das Gericht jedoch nicht, sondern schließt sich insoweit der gegenteiligen Auffassung an, wonach Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten nicht ausnahmsweise als nichtstörender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zugelassen werden können (so auch VG Schwerin, Urteil vom 07.01.2016 - 2 A 1023/14 -, Rn. 37, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, Rn. 25, juris; wohl auch OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, Rn. 50, juris, wonach die dort vertretende Auffassung dazu führe, dass reine Ferienwohnungen in anderen als Sondergebieten generell unzulässig seien).
  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 ZB 10.1503

    Baueinstellung; Einfriedung; Anlage zur Tierhaltung; Bestimmtheit;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Hierbei handelt es sich nämlich lediglich um einen unselbständigen Bestandteil der Hauptanlage/Hauptnutzung (Café), dessen planungsrechtliche Zulässigkeit sich nach der Zulässigkeit der Hauptanlage richtet (vgl. VGH München, Beschluss vom 16.07.2002 - 2 CS 02.1236, Rn. 25, juris; Beschluss vom 27.04.2012 - 9 ZB 10.1503 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Ein Nachbar im Baugebiet kann sich auch dann gegen die Zulassung einer gebietswidrigen Nutzung wenden, wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.2012 - 4 C 14.10 - Rn. 24, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

    Auszug aus VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
    Ferienwohnungen sind nach ihrer Ausstattung auf selbstversorgende Feriengäste ausgerichtet, so dass die Voraussetzungen für einen Betrieb des Beherbergungsgewerbes, dass der häusliche Wirkungskreis nicht unabhängig gestaltet werden kann, nicht erfüllt ist (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014 - 3 C 212/12 -, Rn. 46, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, Rn. 19, juris; BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78/89 -, LS 2, juris).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

  • BVerwG, 24.11.2009 - 4 B 1.09

    Berücksichtigung der horizontalen und auch vertikalen topographischen

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • VG Schleswig, 09.03.2016 - 8 A 29/14
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Die erkennende Kammer neige dazu, diese Frage zu verneinen, so wie dies bereits im Urteil vom 17.08.2016 (8 A 173/14) für ein allgemeines Wohngebiet entschieden worden sei.

    Das bestätige einerseits einschlägige Rechtsprechung (OVG M.-V., 3 L 212/12, Beschluss vom 19.02.2014; Nds. OVG, 1 KN 61/14, Urteil vom 15.01.2015 und 1 LB 245/10, Urteil vom 24.07.2013; Bay. VGH, 15 CS 19.1609, Beschluss vom 12.12.2019; Schl.-H. VG, 8 A 173/14, Urteil vom 17.08.2016), folge andererseits aber auch aus dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden "ausziselierten" System bezüglich der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung mit drei Sondergebieten, eines davon "SO Beherbergung/Ferienwohnen", in dem nicht dauerhaftes Wohnen beabsichtigt sei, und der daneben erfolgten Mischgebietsfestsetzung, die nach der Planbegründung vorgenommen worden sei, um die innenstadttypische Mischnutzung vor allem von Wohnen, nicht wesentlich störendem Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke im Plangebiet zu realisieren.

    Die in der angefochtenen Entscheidung geäußerte Tendenz des Verwaltungsgerichts, die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre nach Maßgabe der Mischgebietsfestsetzung im Bebauungsplan Nr. 60 als nicht (offensichtlich) genehmigungsfähig einzustufen, weil es sich dabei nicht um einen "nicht störenden Gewerbebetrieb" im Sinne des § 6 Abs. 1 BauNVO 1990 handele, Ferienwohnungen vielmehr - wie von der Kammer in einem zu allgemeinen Wohngebieten ergangenen Urteil entschieden (Urteil vom 17.08.2016 - 8 A 173/14) - in anderen als Sondergebieten generell nicht zulässig seien [Beschl.-Abdr.

  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 9/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

    Die erkennende Kammer hat mit Urteil vom 17.08.2016 (8 A 173/14) entschieden, dass es sich bei einer Ferienwohnung nicht um ein "nicht störenden Gewerbebetrieb" handelt.
  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 8/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

    Die erkennende Kammer hat mit Urteil vom 17.08.2016 (8 A 173/14) entschieden, dass es sich bei einer Ferienwohnung nicht um ein "nicht störenden Gewerbebetrieb" handelt.
  • VG Schleswig, 22.03.2017 - 8 A 25/16

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Ferienwohnungsnutzung auf

    Umstritten ist vielmehr, ob Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser in einem allgemeinen Wohngebiet als Betriebe des Beherbergungsgewerbes oder sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 BauNVO zugelassen werden können (vgl. hierzu VG Schleswig, Urteil vom 16.08.2006 - 8 A 173/14 -, Rn. 39 ff., juris, nicht rechtskräftig).
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