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   VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18   

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https://dejure.org/2018,45490
VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18 (https://dejure.org/2018,45490)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.12.2018 - 1 B 120/18 (https://dejure.org/2018,45490)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 1 B 120/18 (https://dejure.org/2018,45490)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Ein Ermessen ist der Ausländerbehörde aufgrund des gesetzlichen Systemwechsels, hin zu einer gebundenen Entscheidung, nicht mehr eingeräumt (VGH Mannheim, Urteil vom 13. Januar 2016, Az.:11 S 889/15, Rn. 49,- zitiert nach juris).

    Dabei darf weder eine schematische Betrachtungsweise erfolgen, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände zuwiderlaufen würde, noch eine mathematische Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Januar 2016, Az.: 11 S 889/15, Rn. 142,- zitiert nach juris; OVG Münster, Urteil vom 10. Mai 2016, Az.: 18 A 610/14 , Rn. 79,- zitiert nach juris).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Die Ausländerbehörde hat bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017, Az.: 1 C 27/16, Rn. 19 ff. und 1 C 3/16, Rn. 65 f., - beide zitiert nach juris).

    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern bedarf es nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles einer umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017, Az.: 1 C 27/16, Rn. 23 ff. und 1 C 3/16, Rn. 66,- beide zitiert nach juris).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Die Ausländerbehörde hat bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017, Az.: 1 C 27/16, Rn. 19 ff. und 1 C 3/16, Rn. 65 f., - beide zitiert nach juris).

    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern bedarf es nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles einer umfassenden Abwägung aller betroffenen Belange (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017, Az.: 1 C 27/16, Rn. 23 ff. und 1 C 3/16, Rn. 66,- beide zitiert nach juris).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Es sind für die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung maßgeblich auch die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen (vgl. nur EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006, Üner - Nr. 46410/99, Rn. 57 ff.,- zitiert nach juris; EGMR, Urteil vom 2. August 2001, Boultif - Nr. 54273/00, Rn. 47 ff., abrufbar in englischer Sprache unter http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-59621).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Es sind für die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung maßgeblich auch die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen (vgl. nur EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006, Üner - Nr. 46410/99, Rn. 57 ff.,- zitiert nach juris; EGMR, Urteil vom 2. August 2001, Boultif - Nr. 54273/00, Rn. 47 ff., abrufbar in englischer Sprache unter http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-59621).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 6. August 1991, Az.: 4 M 109/91, Rn. 5,- zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Hiernach sind vor allem die Art und die Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten, die Dauer des Aufenthaltes in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Begehung der Straftat verstrichene Zeit und das seitherige Verhalten des Ausländers, die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen, die familiäre Situation des Ausländers, ob zu der Familie Kinder gehören und welches Alter diese haben, sowie die Ernsthaftigkeit der Schwierigkeiten, welche die Familienangehörigen voraussichtlich in dem Staat ausgesetzt wären, in den der Ausländer ausgewiesen werden soll, die Belange und das Wohl der Kinder und die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielland zu berücksichtigen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2011, Az.: 11 S 189/11, Rn. 57 m. w. N. zur Rechtsprechung des EGMR,- zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Dabei darf weder eine schematische Betrachtungsweise erfolgen, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände zuwiderlaufen würde, noch eine mathematische Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Januar 2016, Az.: 11 S 889/15, Rn. 142,- zitiert nach juris; OVG Münster, Urteil vom 10. Mai 2016, Az.: 18 A 610/14 , Rn. 79,- zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
    Die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 AufenthG geht regelmäßig im Anwendungsbereich der Rückkehrrichtlinie mit einem behördlich ausgesprochenen Einreise- und Aufenthaltsverbot einher (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018, Az.: 1 C 21/17).
  • VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18

    Prüfungsumfang bei der Feststellung der aufschiebenden Wirkung wegen eines

    Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 B 120/18 -, Rn. 6, juris m.w.N.).
  • VG Schleswig, 25.03.2021 - 11 B 111/20

    Ausländerrecht

    Die Klage gegen eine Ausweisungsverfügung lässt nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG die Wirksamkeit der Ausweisung unberührt, sodass eine Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG gegeben ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2021 - 8 ME 126/20 -, juris Rn. 27; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.07.2019 - 2 M 53/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.08.2011 - 19 CE 11.1573 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2008 - 11 S 167/08 -, juris Rn. 2; VG Schleswig, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 B 120/18 -, juris Rn. 18).
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