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   VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 157/20   

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https://dejure.org/2020,41945
VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 157/20 (https://dejure.org/2020,41945)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.12.2020 - 1 B 157/20 (https://dejure.org/2020,41945)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 1 B 157/20 (https://dejure.org/2020,41945)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 157/20
    Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 157/20
    Die Ausreisepflicht ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für den Erlass und die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. November 2019 - 13 ME 331/19 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 10 CS 08.2871

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 157/20
    Als Grundlage einer Abschiebung käme daher der Vollziehbarkeit der nachträglichen Befristung jedenfalls bis zum Ablauf der ursprünglichen Dauer der Aufenthaltserlaubnis entscheidende Bedeutung zu (vgl. dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 CS 08.2871 -, Rn. 11 - 12, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 157/20
    Davon ausgehend ergäbe es keinen Sinn, für den Erlass der Abschiebungsandrohung an der Forderung festzuhalten, die Ausreisepflicht müsse vollziehbar sein, wenn dann Rechtsfolge des Erlasses einer Androhung mit Fristsetzung unter Umständen zunächst der vorübergehende Wegfall der Vollziehbarkeit wäre (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, Rn. 33, juris).
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