Rechtsprechung
   VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6283
VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22 (https://dejure.org/2022,6283)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2022 - 11 B 50/22 (https://dejure.org/2022,6283)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2022 - 11 B 50/22 (https://dejure.org/2022,6283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 80 Abs 5 VwGO, § 19c Abs 1 AufenthG, § 18 Abs 2 AufenthG
    Aufenthaltsrecht: Eilrechtsschutz einer georgischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Vollzug der Abschiebungsandrohung; Hochschulabschluss in Psychologie; fehlende Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2011 - 4 MB 40/11 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 26. Auflage 2020, § 80 Rn. 147, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2011 - 4 MB 40/11 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • VG Schleswig, 26.11.2019 - 11 B 129/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fristsetzung zur Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 26. Auflage 2020, § 80 Rn. 147, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22

    Aufenthaltsrecht: Eilrechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung, die die

    Dem hiergegen eingelegten Widerspruch kam gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung zu und auch das auf den Widerspruchsbescheid vom 07.03.2022 eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren blieb erfolglos (vgl. 11 B 50/22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht