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   VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98   

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VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98 (https://dejure.org/2002,23886)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.04.2002 - 12 A 375/98 (https://dejure.org/2002,23886)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. April 2002 - 12 A 375/98 (https://dejure.org/2002,23886)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 2531/94

    Steuerberatungs-GmbH; Kammerzugehöriger; Steuerberatung; Pflichtmitgliedschaft;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98
    Während nämlich der Schwerpunkt der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer in der Wahrnehmung des Gesamtinteresses von Gewerbetreibenden und in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft liegt, hat die Steuerberaterkammer gemäß § 76 StBerG die Aufgabe, die beruflichen - nicht wirtschaftlichen - Belange ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen, ist also eine reine Berufsorganisation (OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200, 201; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66; Frentzel/Jäckel/Junge, IHKG, 6. Auflage 1999, Rnr. 10 zu § 2 IHKG; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 B 60.01 - GewArch 2002, 69 zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Doppelmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und der landesrechtlichen Apothekerkammer unter Hinweis auf die unterschiedliche Aufgabenstellung).

    Ob sie von dieser Befugnis auch Gebrauch macht oder aus diesem Tätigkeitsbereich gar Gewinne erzielt, ist für die Kammerzugehörigkeit unerheblich (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66).

    Demgegenüber handelt es sich bei der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer jeweils um Kammern der gewerblichen Wirtschaft, wie ein Vergleich der maßgeblichen Regelungen in § 91 HwO und § 1 IHKG zeigt (OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200, 201/202).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98

    Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer bei einer nach dem

    Auszug aus VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98
    Während nämlich der Schwerpunkt der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer in der Wahrnehmung des Gesamtinteresses von Gewerbetreibenden und in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft liegt, hat die Steuerberaterkammer gemäß § 76 StBerG die Aufgabe, die beruflichen - nicht wirtschaftlichen - Belange ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen, ist also eine reine Berufsorganisation (OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200, 201; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66; Frentzel/Jäckel/Junge, IHKG, 6. Auflage 1999, Rnr. 10 zu § 2 IHKG; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 B 60.01 - GewArch 2002, 69 zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Doppelmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und der landesrechtlichen Apothekerkammer unter Hinweis auf die unterschiedliche Aufgabenstellung).

    Ob sie von dieser Befugnis auch Gebrauch macht oder aus diesem Tätigkeitsbereich gar Gewinne erzielt, ist für die Kammerzugehörigkeit unerheblich (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66).

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98
    Die gesetzlich angeordnete Pflichtmitgliedschaft (nur) in der Industrie- und Handelskammer und die daran anknüpfende Beitragspflicht verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (Art. 9 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG), wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (Kammerbeschluss vom 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98 - GewArch 2002 111) und insoweit von der Klägerin auch nicht in Abrede gestellt wird.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95

    IHK-Beitrag einer Steuerberatungsgesellschaft; Handelsregister; IHK-Beitrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98
    Ob sie von dieser Befugnis auch Gebrauch macht oder aus diesem Tätigkeitsbereich gar Gewinne erzielt, ist für die Kammerzugehörigkeit unerheblich (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01

    Apotheker, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer, Pflichtzugehörigkeit,

    Auszug aus VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98
    Während nämlich der Schwerpunkt der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer in der Wahrnehmung des Gesamtinteresses von Gewerbetreibenden und in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft liegt, hat die Steuerberaterkammer gemäß § 76 StBerG die Aufgabe, die beruflichen - nicht wirtschaftlichen - Belange ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen, ist also eine reine Berufsorganisation (OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200, 201; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66; Frentzel/Jäckel/Junge, IHKG, 6. Auflage 1999, Rnr. 10 zu § 2 IHKG; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 B 60.01 - GewArch 2002, 69 zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Doppelmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und der landesrechtlichen Apothekerkammer unter Hinweis auf die unterschiedliche Aufgabenstellung).
  • VG Arnsberg, 13.12.2002 - 13 K 690/02

    Voraussetzungen für eine Kammerzugehörigkeit zur IHK; Rechtmäßigkeit einer

    vgl. hierzu mit näherer Begründung: OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 1997, a.a.O., S. 200, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2001 - 14 S 402/01 -, GewArch 2001, 418 m.w.N., VG Schleswig, Urteil vom 18. April 2002 - 12 A 375/98 -, GewArch 2002, 294.
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