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   VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16   

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https://dejure.org/2017,49477
VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16 (https://dejure.org/2017,49477)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.10.2017 - 8 A 100/16 (https://dejure.org/2017,49477)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 8 A 100/16 (https://dejure.org/2017,49477)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Hannover, 28.06.2011 - 13 A 626/10
    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    Aus § 75 Satz 4 VwGO lässt sich eine automatische Einbeziehung des während des Klageverfahrens ergangenen Ablehnungs- bzw. Widerspruchsbescheides in das Verfahren der Untätigkeitsklage nicht entnehmen (VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, Rn. 25, juris).

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • VG Gießen, 13.05.2013 - 7 K 2360/11

    Nachträglicher Bescheidergang bei Untätigkeitsklage

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 2 A 796/09

    Vorhandensein ernstlicher Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.1994 - 2 L 22/93
    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    Der ablehnende Bescheid muss nämlich, um nicht Bestandskraft zu erlangen, ununterbrochen angefochten sein (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 L 22/93 -, Rn. 15, juris).
  • VG Aachen, 23.10.2009 - 7 K 2161/08

    Abwassermäßige Entsorgung eines Grundstückes mittels einer

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    Als Verpflichtungsklage und damit letztlich auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet unterscheidet sie sich allein dadurch von einer normalen Verpflichtungsklage, dass wegen unterbliebener Bescheidung des bei einer Behörde gestellten Antrages die Freistellung von der Durchführung des Vorverfahrens in Anspruch genommen wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56/90 -, Rn. 3, juris).
  • VG Weimar, 10.10.2001 - 6 K 2489/00

    Abwasserabgabe; abwälzen; allgemein anerkannte Regeln der Technik;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495

    (Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 10 B 4.16

    Versetzung eines Postoberinspektors von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen

    Ein solcher Bescheid stellt zunächst lediglich eine behördliche Sachentscheidung dar, die - um gerichtshängig werden zu können - durch Prozesserklärung einbezogen werden muss (vgl. im Allgemeinen BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 180/92 -, juris Rn. 3; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 79, Rn. 31; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 79, Rn. 10; zur Einbeziehung des im Laufe der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ergangenen ablehnenden Bescheides etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris Rn. 7 f.; Schleswig-Holst. VG, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 8 A 100/16 -, juris Rn. 25 und Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 75, Rn. 14).
  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 627/17

    Umweltinformation; Informationenfähigkeit des Kraftfahrt-Bundesamtes zu den

    Dies hat zur Folge, dass bei fehlender ausdrücklicher Einbeziehung der Widerspruchsbescheid in Bestandskraft erwächst und die Klage unzulässig wird (so VG Schleswig, Urteil v. 18.10.2017 - 8 A 100/16 - juris, Rn. 19; VG Hannover, Urteil v. 28.6.2011 - 13 A 626/10 -, juris, Rn. 22).
  • VG Trier, 25.05.2020 - 6 K 1035/19

    Fehlerhafte Meisterprüfung im Zahntechnikerhandwerk; mangelnde Dokumentation der

    Da sich die Klägerin ausdrücklich gegen den Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides wendet und auch ihren Klageantrag in diesem Sinne gefasst hat, kann dahingestellt bleiben, ob eine solche ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist (so aber z.B. VG Schleswig, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 8 A 100/16 -, juris Rn. 20 ff. m.w.N. auch zur Gegenauffassung) oder ein nachträglich ergangener ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Verfahren einbezogen wird.
  • VG Hannover, 22.04.2021 - 7 A 6706/18

    Einbeziehung; Klagefrist abgelaufen

    Hierzu hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Urteil vom 18. Oktober 2017 - 8 A 100/16 -, juris Rn. 20 ff.) zutreffend ausgeführt:.
  • VG Leipzig, 23.05.2018 - 1 K 1093/15
    Bei einer - wie hier - unstreitig nach Ablauf der Sperrfrist von 3 Monaten erhobenen zulässigen Untätigkeitsklage können während des Klageverfahrens ergangene Widerspruchsbescheide ohne Beachtung einer Klagefrist in das Verfahren einbezogen werden (so VGH BW, Beschl. v. 13.9.2012 - 9 S 2153/11 -, juris Rn. 7,8; OVG NRW, Beschl. v. 4.8.2010 - 2 A 796/09 -, juris Rn 18 ff.; ohne näherer Begründung in diese Richtung auch SächsOVG, Urt. v. 7.4.2009 - 4 A 415/08 -, juris Rn. 34, in welchem ausgeführt wird, dass es zur Einbeziehung nachträglicher Widerspruchsbescheide keiner zusätzlichen Prozesserklärung bedarf; a. A. VG Schleswig Holstein, Urt. v. 18.10.2017 - 8 A 100/16 -, juris).
  • VG Schleswig, 30.07.2019 - 12 A 313/18

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis: Befähigung für ein Lehramt in

    Da der Kläger den Widerspruchsbescheid vom Dezember 2018 am 11.12.2018 und damit innerhalb der Klagefrist in den anhängigen Rechtsstreit einbezogen hat, kann dahinstehen, ob gegen einen im Laufe des Rechtsstreits nach Erhebung einer Untätigkeitsklage erlassenen Widerspruchsbescheid innerhalb der Klagefrist Klage zu erheben bzw. der Widerspruchsbescheid innerhalb der Frist in das anhängige Verfahren einzubeziehen ist oder der Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird (vgl. dazu VG Schleswig, Urteil vom 18.10.2017 - 8 A 100/16 - juris).
  • VG Schleswig, 16.08.2018 - 12 A 67/18

    Recht der Landesbeamten - Untätigkeit/Wechsel des Laufbahnzweiges

    Der bloße Übergang von einer zunächst zulässig erhobenen Untätigkeitsklage auf eine Verpflichtungsklage nach Erlass des Ablehnungsbescheides stellt eine gemäß § 173 VwGO in Verb. mit § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageänderung dar (VG Schleswig, Urteil vom 18.10.2017 - 8 A 100/16 - zitiert nach juris Rn. 16).
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