Rechtsprechung
   VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7577
VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23 (https://dejure.org/2023,7577)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2023 - 11 B 13/23 (https://dejure.org/2023,7577)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 11 B 13/23 (https://dejure.org/2023,7577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 B 38/21

    Ausländerrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Dasselbe gilt für türkische Staatsangehörige, die sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten, da auch sie keine gesicherte Position auf dem Arbeitsmarkt, die nach nationalem Recht nicht ohne ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erworben werden kann, haben (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.04.2011 - 11 S 189/11 -, juris, Rn. 46; OVG Bautzen Beschluss vom 18.09.2019 - 3 B 202/19 -, juris, Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 21.06.2021 - 11 B 38/21 - und vom 17.12.2020 - 11 B 103/20 -, juris, Rn. 31).

    Wie bereits unter Ziffer 1. dieses Beschlusses dargelegt, setzt eine ordnungsgemäße Beschäftigung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position voraus, die eine Duldung gemäß § 60a AufenthG nicht vermitteln kann (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 21.06.2021 - 11 B 38/21 - und vom 17.12.2020 - 11 B 103/20 -, juris, Rn. 31).

  • VG Schleswig, 17.12.2020 - 11 B 103/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Dasselbe gilt für türkische Staatsangehörige, die sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten, da auch sie keine gesicherte Position auf dem Arbeitsmarkt, die nach nationalem Recht nicht ohne ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erworben werden kann, haben (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.04.2011 - 11 S 189/11 -, juris, Rn. 46; OVG Bautzen Beschluss vom 18.09.2019 - 3 B 202/19 -, juris, Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 21.06.2021 - 11 B 38/21 - und vom 17.12.2020 - 11 B 103/20 -, juris, Rn. 31).

    Wie bereits unter Ziffer 1. dieses Beschlusses dargelegt, setzt eine ordnungsgemäße Beschäftigung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position voraus, die eine Duldung gemäß § 60a AufenthG nicht vermitteln kann (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 21.06.2021 - 11 B 38/21 - und vom 17.12.2020 - 11 B 103/20 -, juris, Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 18.09.2019 - 3 B 202/19

    Assoziationsabkommen; ordnungsgemäße Beschäftigung; Fiktionswirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (OVG Bautzen, Beschluss vom 18.09.2019 - 3 B 202/19 -, juris, Rn. 13 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, juris, Rn. 16).

    Dasselbe gilt für türkische Staatsangehörige, die sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten, da auch sie keine gesicherte Position auf dem Arbeitsmarkt, die nach nationalem Recht nicht ohne ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erworben werden kann, haben (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.04.2011 - 11 S 189/11 -, juris, Rn. 46; OVG Bautzen Beschluss vom 18.09.2019 - 3 B 202/19 -, juris, Rn. 13; Beschlüsse der Kammer vom 21.06.2021 - 11 B 38/21 - und vom 17.12.2020 - 11 B 103/20 -, juris, Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34 und vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5).

    Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34, vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5 [zu § 25b AufenthG] und vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m. w. N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris, Rn. 30 f. [auch zu § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2022 - 11 B 81/22 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20

    Vertretungszwang für Streitwertfestsetzungsbeschwerde; dauerhafter

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann unter anderem dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34 und vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5).

    Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34, vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5 [zu § 25b AufenthG] und vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m. w. N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris, Rn. 30 f. [auch zu § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2022 - 11 B 81/22 -, juris, Rn. 18).

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Durch die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag (vgl. Antrag zu 2. aus dem Antragschriftsatz vom 01.02.2023) erledigt (Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 117/22 -, juris, Rn. 5; VG München, Beschluss vom 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris, Rn. 25 m. V. a. VGH München, Beschluss vom 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris, Rn. 23).
  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22
    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Durch die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag (vgl. Antrag zu 2. aus dem Antragschriftsatz vom 01.02.2023) erledigt (Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 117/22 -, juris, Rn. 5; VG München, Beschluss vom 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris, Rn. 25 m. V. a. VGH München, Beschluss vom 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris, Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 2 S 1916/17

    Hängebeschluss im abgabenrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Die Anträge auf Erlass einer Zwischenverfügung bzw. einer schriftlichen Zusicherung der Antragsgegnerin, über die vorliegend nicht mehr zu entscheiden war, lösen keine eigenen Kostenfolgen aus (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26.09.2017 - 2 S 1916/17 -, juris, Rn. 10) mit der Folge, dass die Anträge bei der Festsetzung des Streitwerts nicht zu berücksichtigen waren (vgl. Eyermann/Happ, 15. Aufl. 2019, VwGO, § 123, Rn. 60).
  • VG München, 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956

    Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Besonnung und Belüftung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Durch die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag (vgl. Antrag zu 2. aus dem Antragschriftsatz vom 01.02.2023) erledigt (Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 117/22 -, juris, Rn. 5; VG München, Beschluss vom 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris, Rn. 25 m. V. a. VGH München, Beschluss vom 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris, Rn. 34, vom 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, juris, Rn. 5 [zu § 25b AufenthG] und vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m. w. N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris, Rn. 30 f. [auch zu § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2022 - 11 B 81/22 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17

    Anordnung nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004); Aufenthaltsrecht

  • VG Schleswig, 29.08.2022 - 11 B 81/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Abschiebung

  • VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

  • VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450

    Fehlende Fiktionswirkung des Antrags auf Erteilung eines deklaratorischen

  • VG Schleswig, 11.02.2019 - 1 B 1/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest

  • OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis nach Assoziationsabkommen EWG / Türkei;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht