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   VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20   

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VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20 (https://dejure.org/2020,9287)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.04.2020 - 12 B 8/20 (https://dejure.org/2020,9287)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. April 2020 - 12 B 8/20 (https://dejure.org/2020,9287)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Dieser Bewährungsvorsprung könnte nicht wieder rückgängig gemacht werden (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 6 ff., juris).

    Demgemäß wird der Grundsatz zu beachten sein, dass die Antragstellerin bei gleichlautenden Gesamturteilen der (vergleichbar gemachten) Leistungsnachweise gegebenenfalls als besser beurteilt zu betrachten wäre, weil mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (st. Rspr., vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 22, juris; OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 B 1491/15 -, Rn. 20, juris).

    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Das strukturierte Auswahlgespräch darf dagegen nicht dazu dienen, Leistungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher aktueller dienstlicher Beurteilungen "einzuebnen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, Rn. 67, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Danach hätte die Antragsgegnerin grundsätzlich die in dem "Zwischenzeugnis" der Beigeladenen getroffenen Feststellungen zu den Leistungen und Fähigkeiten nach Maßgabe der für die Beamtenbeurteilungen einschlägigen Beurteilungsrichtlinien "übersetzen" und so die bewerteten Merkmale und Eigenschaften mit den (Einzel-)Bewertungen in der dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin vergleichbar machen müssen, um eine möglichst weitgehend vergleichbare Entscheidungsgrundlage aufgrund der vorhandenen Leistungsnachweise zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, Rn. 38 f., juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Hierbei handelt es sich um Gesichtspunkte, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Amts genügen und sich in einem höheren Amt voraussichtlich bewähren werden (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 14, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - 1 B 1491/15

    Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten durch Ausüben einer höherwertigen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Demgemäß wird der Grundsatz zu beachten sein, dass die Antragstellerin bei gleichlautenden Gesamturteilen der (vergleichbar gemachten) Leistungsnachweise gegebenenfalls als besser beurteilt zu betrachten wäre, weil mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (st. Rspr., vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 22, juris; OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 B 1491/15 -, Rn. 20, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 4 S 1016/14

    Beförderung; Leistungsvergleich mit statusniedrigeren Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Auswahlgespräche können deshalb lediglich ergänzend zu dienstlichen Beurteilungen oder anderen Leistungsnachweisen herangezogen werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 05.08.2014 - 4 S 1016/14 -, Rn. 16, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Beruhen diese auf unterschiedlichen Richtlinien und Bewertungssystemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Leistungsnachweise einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerberinnen miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, Rn. 65, juris; OVG Weimar, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2021 - 2 MB 26/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn dem Dienstherrn im Wege einer

    Das Verwaltungsgericht hat richtig erkannt, dass die Abbruchentscheidung der Antragsgegnerin, die auf die gerichtliche einstweilige Anordnung vom 21. April 2020 (12 B 8/20) erfolgte, der zweitgenannten Fallgruppe zuzurechnen und diese Entscheidung an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen war.

    Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. April 2020 (12 B 8/20) lässt sich weder entnehmen, dass das Gericht von einem noch während des Auswahlverfahrens ohne Weiteres behebbaren Mangel ausgegangen ist, noch, dass die erkannten Fehler als lediglich geringfügig einzustufen wären.

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