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   VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22   

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VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22 (https://dejure.org/2022,8978)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.04.2022 - 11 B 67/22 (https://dejure.org/2022,8978)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. April 2022 - 11 B 67/22 (https://dejure.org/2022,8978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 25 Abs 5 AufenthG, § 123 VwGO
    Aufenthaltsrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung; strafrechtliche Verurteilung wegen Mordes und Brandstiftung; Kriterien für Verwurzelung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Die Frage, ob das Institut des "faktischen Inländers" gemäß Art. 8 EMRK überhaupt eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG begründen kann (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65), kann offenbleiben, da der Antragsteller bereits kein faktischer Inländer ist.

    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei aber grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65, m.w.N.; VG Schleswig, Beschl. v. 04.08.2017 - 1 B 74/17 -, juris Rn. 45).

  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei aber grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65, m.w.N.; VG Schleswig, Beschl. v. 04.08.2017 - 1 B 74/17 -, juris Rn. 45).
  • VG München, 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956

    Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Besonnung und Belüftung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Durch die Entscheidung über den Eilantrag hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag zu 2. erledigt (vgl. VG München, Beschl. v. 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris Rn. 25 m.V.a. VGH München, Beschl. v. 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris Rn. 23).
  • VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Der Antragsteller hat weder dazu vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass er nach einer erfolgten Abschiebung in die Türkei oder einen sonstigen aufnahmebereiten Staat konkret absehbar eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland plant (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Beschl. v. 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 ZB 21.2053

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen sofort vollziehbare Ausweisung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Selbst wenn verwandtschaftliche Beziehungen im Herkunftsstaat fehlen sollten, wäre dies bei Volljährigen - wie dem Antragsteller - kein Umstand, aus dem sich die Unzumutbarkeit der Rückkehr ableiten ließe (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.01.2022 - 19 ZB 21.2053 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.02.2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Durch die Entscheidung über den Eilantrag hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag zu 2. erledigt (vgl. VG München, Beschl. v. 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris Rn. 25 m.V.a. VGH München, Beschl. v. 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Die Frage, ob das Institut des "faktischen Inländers" gemäß Art. 8 EMRK überhaupt eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG begründen kann (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65), kann offenbleiben, da der Antragsteller bereits kein faktischer Inländer ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Da der Anspruch nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG nur aus dem Inland geltend gemacht werden kann, ist er im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich sicherungsfähig (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 03.01.2022 - 4 MB 68/21 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22
    Selbst wenn verwandtschaftliche Beziehungen im Herkunftsstaat fehlen sollten, wäre dies bei Volljährigen - wie dem Antragsteller - kein Umstand, aus dem sich die Unzumutbarkeit der Rückkehr ableiten ließe (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.01.2022 - 19 ZB 21.2053 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.02.2018 - OVG 3 B 11.16 - juris Rn. 46).
  • VG Schleswig, 29.08.2022 - 11 B 81/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Abschiebung

    Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Eingewöhnung in der Türkei, der dortige (Wieder-)Aufbau des Privatlebens und die Eingliederung in das Wirtschaftsleben für den im erwerbsfähigen Alter befindlichen Antragsteller sowie dessen in einem entsprechenden Alter befindliche Ehefrau unmöglich oder unzumutbar sein könnten (vgl. zur sog. Dimension der "Entwurzelung" Beschl. der Kammer v. 21.04.2022 - 11 B 67/22 -, juris Rn. 27), sind weder hinreichend vorgetragen noch sonst nicht ersichtlich.
  • VG Schleswig, 15.12.2022 - 11 B 113/22
    Durch die Entscheidung über den Eilantrag hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag zu 2. erledigt (vgl. VG München, Beschluss vom 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris, Rn. 25 m. V. a. VGH München, Beschluss vom 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris, Rn. 23; VG Schleswig, Beschluss vom 21.04.2022 - 11 B 67/22 -, juris, Rn. 37).
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