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   VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21   

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VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21 (https://dejure.org/2021,6768)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2021 - 1 B 26/21 (https://dejure.org/2021,6768)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2021 - 1 B 26/21 (https://dejure.org/2021,6768)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 2 S 36.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung des Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21
    Der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO ist lediglich auf den Erlass einer einstweiligen, also vorläufigen, Regelung gerichtet und führt nicht zu einer rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer beanstandeten Maßnahme (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 2 S 36.12 -, juris Rn. 2).

    Demnach wäre - spiegelbildlich zu vorbeugenden Feststellungsanträgen - auch die Stellung von Fortsetzungsfeststellungsanträgen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht statthaft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 2 S 36.12 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Juni 2014 - OVG 5 D 90/13 -, juris).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207).
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 90/13

    Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21
    Demnach wäre - spiegelbildlich zu vorbeugenden Feststellungsanträgen - auch die Stellung von Fortsetzungsfeststellungsanträgen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht statthaft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 2 S 36.12 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Juni 2014 - OVG 5 D 90/13 -, juris).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21
    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vorbeugend konzipiert (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 18.15 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262).
  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 10 CE 19.2234

    Mangels Rechtsschutzinteresses unzulässiger Antrag auf vorbeugenden

    Auszug aus VG Schleswig, 22.03.2021 - 1 B 26/21
    Ein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis ist nur dann zu bejahen, wenn ohne die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes die Gefahr bestünde, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden oder wenn ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden entstünde (Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 10 CE 19.2234 -, juris Rn. 5).
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