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   VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22   

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VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22 (https://dejure.org/2022,15169)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.06.2022 - 11 B 54/22 (https://dejure.org/2022,15169)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 11 B 54/22 (https://dejure.org/2022,15169)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Eine derartige Gemeinschaft ist zwischen lebenden und verstorbenen Familienangehörigen jedoch nicht mehr durchführbar (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 -, juris Rn. 25).

    Soweit vorliegend überhaupt von grundrechtlich schützenswerten (familiären) Bindungen zwischen Lebenden und Verstorbenen ausgegangen werden könnte (vgl. vorstehende Ausführungen), wären die Bindungen auf Grund der Schutzrichtung des Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Fall erheblich geringer als unter Lebenden zu bemessen (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 -, juris Rn. 26) und würden vorliegend nicht gebieten, dass einwanderungspolitische Gründe oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sprechen, zurückstehen müssten.

    Ob daneben auch eine Exhumierung und Überführung der sterblichen Überreste des verstorbenen Ehemannes nach Armenien in Betracht kommt (vgl. hierzu VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 -, juris Rn. 26), bedarf vor diesem Hintergrund keiner vertiefenden Erörterung.

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Selbst wenn man jedoch unterstellt, dass Art. 6 Abs. 1 GG in dem vorliegenden Fall geeignet wäre, eine Art postmortale Schutzwirkung zu entfalten, so ist zu beachten, dass Art. 6 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewährt (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Wertentscheidung, wonach der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde vielmehr bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen, insbesondere innerhalb der Kernfamilie, an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Im Bereich der Gewährung humanitärer Aufenthaltsrechte alleine aus Gründen der Integration, wie hier nach § 25b AufenthG, kommt dem Gesetzgeber mangels konventions-, unions- oder grundrechtlich strikter Bindungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu, weshalb diese Vorschriften einer entsprechenden Anwendung auf nicht erfasste Fallgruppen nicht zugänglich sind (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 04.03.2019 - 11 S 459/19, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Unabhängig davon, dass die Ehe zwischen der Antragstellerin und ihrem verstorbenen Ehemann durch dessen Tod aufgelöst worden ist (vgl. § 1482 Satz 1 BGB; vgl. zum Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG: von Coelln, in: Sachs, GG, 9. Auflage 2021, Vorbemerkung: Die Struktur des Art. 6 Rn. 5 m.w.N.), folgt dies daraus, dass Art. 6 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die tatsächliche eheliche beziehungsweise familiäre Lebens- und Beistandsgemeinschaft schützt (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.02.2013 - 1 BvL 1/11 -, juris Rn. 62; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 83).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Unabhängig davon, dass die Ehe zwischen der Antragstellerin und ihrem verstorbenen Ehemann durch dessen Tod aufgelöst worden ist (vgl. § 1482 Satz 1 BGB; vgl. zum Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG: von Coelln, in: Sachs, GG, 9. Auflage 2021, Vorbemerkung: Die Struktur des Art. 6 Rn. 5 m.w.N.), folgt dies daraus, dass Art. 6 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die tatsächliche eheliche beziehungsweise familiäre Lebens- und Beistandsgemeinschaft schützt (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.02.2013 - 1 BvL 1/11 -, juris Rn. 62; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 83).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Unabhängig davon, dass die Ehe zwischen der Antragstellerin und ihrem verstorbenen Ehemann durch dessen Tod aufgelöst worden ist (vgl. § 1482 Satz 1 BGB; vgl. zum Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG: von Coelln, in: Sachs, GG, 9. Auflage 2021, Vorbemerkung: Die Struktur des Art. 6 Rn. 5 m.w.N.), folgt dies daraus, dass Art. 6 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die tatsächliche eheliche beziehungsweise familiäre Lebens- und Beistandsgemeinschaft schützt (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.02.2013 - 1 BvL 1/11 -, juris Rn. 62; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Deshalb wäre in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschl. v. 25.07.2011 - 4 MB 40/11 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschl. v. 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Deshalb wäre in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschl. v. 25.07.2011 - 4 MB 40/11 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschl. v. 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
  • VG Schleswig, 26.11.2019 - 11 B 129/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fristsetzung zur Ausreise

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 8 ME 44/13

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei drohender Blutrache im

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 4/15

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bindungen zu volljährigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784

    Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch

  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 80/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Solche weitergehenden Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn etwa ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 f. m. w. N.; VG Schleswig, Beschl. v. 22. Juni 2022 - 11 B 54/22 -, juris Rn. 33).
  • VG Schleswig, 19.12.2023 - 11 B 151/23

    Abschiebung; faktischer Inländer; Abschiebungsankündigung bei geduldeten Personen

    Solche weitergehenden Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn etwa ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.; Beschl. der Kammer v. 22.07.2022 - 11 B 54/22 -, juris Rn. 33).
  • VG Schleswig, 30.01.2023 - 11 B 8/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung

    Solche weitergehenden Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn etwa ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (OVG A-Stadt, Urt. v. 13.10.2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.; Beschl. der Kammer v. 22.07.2022 - 11 B 54/22 -, juris Rn. 33).
  • VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23

    Widerruf einer Duldung; faktischer Inländer

    Solche weitergehenden Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn etwa ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.; Beschl. der Kammer v. 22.07.2022 - 11 B 54/22 -, juris Rn. 33).
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