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   VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21   

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VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21 (https://dejure.org/2022,4318)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2022 - 6 B 49/21 (https://dejure.org/2022,4318)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 6 B 49/21 (https://dejure.org/2022,4318)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Die TA Lärm ist weder durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse überholt noch ist die Anwendbarkeit der gemäß Ziffer A.2.3.4 der TA Lärm und der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) für die Schallausbreitungsrechnung maßgeblichen DIN ISO 9613/2 in Frage zu stellen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass bei solchen Abständen von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Ändernde Bescheide, die - wie hier - eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung modifizieren, bilden mit der ursprünglichen Genehmigung eine untrennbare Einheit, sodass die Genehmigung in ihrer Ursprungsfassung keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, Rn. 30, juris).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145-153, Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2019 - 8 B 858/19

    Windenergieanlage; Infraschall; Tieffrequenter; Schall; Beweiserhebung

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Die vom Antragsteller auszugsweise zitierten wissenschaftlichen Veröffentlichungen vermögen, soweit sie von tieffrequentem Schall ausgehende Gesundheitsschäden für wahrscheinlich halten, keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt, der eine andere Bewertung zuließe, darlegen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. März 2020 - 5 LA 2/29 - siehe hierzu auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 8 B 858/19 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Nr. 2.2 Buchst. a) TA Lärm bestimmt den Einwirkungsbereich einer Anlage dahin, dass er (unter anderem) diejenigen Flächen umfasst, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2019 - 12 ME 105/18 -, Rn. 28, juris; vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 M 94/20 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 18/19

    Windenergie-Infraschall könnte schädlich sein

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Soweit der Antragsteller auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (7 U 18/19) hinweist und meint, dass der Antragsgegner sich nicht an die dort aufgestellten Grundsätze gehalten und diese nicht hinreichend gewürdigt habe, führt dies nicht zum Erfolg des Antrages.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2020 - 2 M 94/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Nr. 2.2 Buchst. a) TA Lärm bestimmt den Einwirkungsbereich einer Anlage dahin, dass er (unter anderem) diejenigen Flächen umfasst, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2019 - 12 ME 105/18 -, Rn. 28, juris; vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 M 94/20 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 8 A 2523/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Demgegenüber stellt die TA Lärm auf die lauteste Nachtstunde ab (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 8 A 2523/17 -, Rn. 26, juris, und vom 29. August 2018 - 8 B 781/18 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 1 MB 32/14

    Nachbarrecht auf exakte Einmessung einer baulichen Anlage; Schutz der Wohnnutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, wird regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung verneint (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 und vom 22. September 2014 - 1 MB 32/14 -).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Auszug aus VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21
    Insbesondere ist er nach § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 -, Rn. 3, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80a Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15

    Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der

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