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VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20 |
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Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
Dadurch verringert sich die Schwere des Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, Rn. 11).Auch der Umstand, dass der Antragsgegner vom Verbot der Anreise zur Nebenwohnung verschiedene Ausnahmen und eine offene Härtefallregelung (Nr. 3 und Nr. 4. der Allgemeinverfügung) vorgesehen hat, verringert die Eingriffsintensität (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, Rn. 11).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
Durch das Reiseverbot zu touristischen Zwecken soll für alle Menschen, ungeachtet des Umstandes in welchem Bundesland sie beheimatet sind, einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wirksam entgegengewirkt werden (vgl. Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20). - BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
Zur Vereinbarkeit der Ersetzung von freier Heilfürsorge durch ein Wahlrecht …
- BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
(vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, juris, Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris, Rn. 17). - OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20
Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller entfällt nicht deshalb, weil sie aufgrund von § 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-BekämpfVO, der auch die Reise mit dem Ziel der Nutzung einer Nebenwohnung grundsätzlich untersagt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20 -, juris, Rn. 5 ff.) nicht nach Schleswig-Holstein einreisen und den Kreis Ostholstein somit gar nicht erreichen können. - BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
Es ist nicht erforderlich, dass die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung unmittelbar zum eigentlichen Rechtsschutzziel führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 -, juris, Rn. 10). - BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Bayerischen …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, juris, Rn. 12;… Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris, Rn. 17). - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
Auch der Umstand, dass der Antragsgegner vom Verbot der Anreise zur Nebenwohnung verschiedene Ausnahmen und eine offene Härtefallregelung (Nr. 3 und Nr. 4. der Allgemeinverfügung) vorgesehen hat, verringert die Eingriffsintensität (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 -, juris, Rn. 15;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, Rn. 11). - VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20
Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20
Hinsichtlich der Risikoeinschätzung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dem Robert-Koch-Institut im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz eine besondere Rolle eingeräumt hat und dass den Einschätzungen dieser Institution im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVerfGH, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -, juris, Rn. 16).
- VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17. April 2020 - 3 MB 15/20 - m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 57/20 -, juris, Rn. 15).Denn das -Koch-Institut, dessen Einschätzungen der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (vgl. BayVerfGH…, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -, juris, Rn. 16; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 57/20 -, juris, Rn. 25) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland in seiner aktuellen Lageeischätzung vom 26. Mai 2020 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) weiterhin insgesamt als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch.
- VG Schleswig, 27.08.2020 - 1 B 111/20
Corona: Erfolgreicher Eilantrag gegen Verpflichtung zur häuslichen Absonderung
Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17. April 2020 - 3 MB 15/20 - m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 57/20 -, juris, Rn. 15).