Rechtsprechung
   VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,746
VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21 (https://dejure.org/2022,746)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2022 - 1 B 10001/21 (https://dejure.org/2022,746)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 1 B 10001/21 (https://dejure.org/2022,746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur teilweise erfolgreich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (69)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Geduldet ist ein Ausländer, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist oder, wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211-235, Rn. 24).

    Auch ein Ausländer, der sich (lediglich) im Besitz einer sogenannten Verfahrensduldung befindet, ist im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG "geduldet" (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211-235, Rn. 28).

    Die Erteilungsvoraussetzung des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG liegt nicht vor, wenn der maßgebliche Zeitraum - wenn auch nur um wenige Tage - nicht erfüllt wird (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, Rn. 34 ff., juris).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gewährleistet einen am Gesetzeszweck orientierten, einzelfalladäquaten Gesetzesvollzug (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, Rn. 48 ff., juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 11 S 2426/19 -, Rn. 36, juris; Urteil vom 23. September 2021 - 11 S 1966/19 -, Rn. 96 - 100, juris).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gewährleistet einen am Gesetzeszweck orientierten, einzelfalladäquaten Gesetzesvollzug (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211-235, Rn. 49, 51).

    In der für die historisch-teleologische Interpretation der Regelung letztlich maßgeblichen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/4097) taucht diese Formulierung aber nicht mehr auf (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211-235, Rn. 38).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, Rn. 33, juris und Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, Rn. 29, juris; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, Rn. 21, juris).

    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 72-84, Rn. 20).

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Dauer des Aufenthaltes bei der Bewertung nicht mehr zu berücksichtigen wäre, sondern bedeutet, dass der Aufenthaltsdauer nicht das gleiche Gewicht zukommt, als wenn der Aufenthalt formell und materiell in jeder Hinsicht unbedenklich gewesen wäre (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 72-84, Rn. 22; vgl. auch zur Ausweisung eines straffälligen Ausländers, der über 25 seiner 33 Lebensjahre in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat, hier aufgewachsen und zur Schule gegangen ist: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, Rn. 29, juris).

    Der Umstand, dass die eigene Staatsangehörigkeit nach Erreichen der Volljährigkeit weiter geleugnet wird, muss gegenüber der durch die Eltern als gesetzlicher Vertreter begangenen Täuschung dabei nicht zwingend ein größeres Gewicht zukommen (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 72-84, Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen bei der Behörde bezieht sich regelmäßig auf sämtliche in diesem Abschnitt aufgeführten Anspruchsgrundlagen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021 - 11 S 1966/19 -, Rn. 29, juris).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gewährleistet einen am Gesetzeszweck orientierten, einzelfalladäquaten Gesetzesvollzug (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, Rn. 48 ff., juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 11 S 2426/19 -, Rn. 36, juris; Urteil vom 23. September 2021 - 11 S 1966/19 -, Rn. 96 - 100, juris).

  • OVG Hamburg, 19.05.2017 - 1 Bs 207/16

    Einstweiliger Rechtsschutz der Ausländerbehörde gegen ein erstinstanzlich

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Bei Vorliegen eines Ausnahmefalles entscheidet die Ausländerbehörde dann nach Ermessen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 -, Rn. 30-32, juris).

    Besonderheiten, die das Gewicht der zurückliegenden Täuschungshandlungen des Antragstellers wieder entfallen lassen könnten, etwa eine Offenbarung der wahren Identität aus freien Stücken und ohne dass eine Aufdeckung erkennbar gedroht hat (vgl. dazu SaarlVG, Urteil vom 18. August 2016 - 6 L 966/16 -, Rn. 16, juris) oder - wie vorliegend - die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG an andere Familienmitglieder, die in gleicher Weise über etliche Jahre über ihre Identität getäuscht oder eine durch ihre Eltern begangenen Täuschung ausgenutzt haben (vgl. Hamburger OVG, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 -, Rn. 50, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. April 2019 - 2 M 30/19 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Altfallregelung Duldung Rücknahme

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Nach der Rücknahme eines Aufenthaltstitels - wie vorliegend der Niederlassungserlaubnis - kann der von ihm umfasste Zeitraum entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht als geduldet im Sinne des § 25b Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (vgl. bereits zur Altfallregelung des § 104a AufenthG: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 3 Bs 2/10 -, Rn. 20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 -, Rn. 1, juris).

    Die Fiktion einer Duldung für die Zeit, in der ein Ausländer eine später zurückgenommene Aufenthaltserlaubnis besessen hat, ist dem Ausländerrecht fremd (OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 -, Rn. 1, juris).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Insbesondere dann, wenn die Aufenthaltserlaubnis nach einer Anspruchsgrundlage weniger Rechte vermittelt als nach den übrigen Anspruchsgrundlagen, kann sie einen abtrennbaren eigenständigen Streitgegenstand darstellen (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336-353, Rn. 19).

    Ein Antrag ist dabei - sofern er nicht ausdrücklich auf ein Begehren beschränkt ist - bei sachdienlicher Auslegung in der Regel als umfassend zu verstehen und bezieht sich regelmäßig auf die Erteilung sämtlicher nach Lage der Dinge in Betracht kommenden Aufenthaltserlaubnisse (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336-353, Rn. 23).

  • OVG Hamburg, 05.05.2014 - 4 Bs 98/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Erwerb einer

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Der Eröffnung des Schutzbereichs des Privatlebens würde auf Grundlage der neueren Rechtsprechung des EGMR nicht entgegenstehen, wenn die Antragstellerin nie einen Aufenthaltstitel besessen hätte, der Antragsgegner also auch die vor Erteilung der Niederlassungserlaubnis im November 2010 gegenüber der Antragstellerin erlassenen Aufenthaltstitel zurückgenommen hätte, was dann jedoch offenbar entgegen der ursprünglichen Absicht des Antragsgegners nicht geschehen ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 28. Juni 2011 - 1 A 141/11 -, Rn. 49, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 11 S 2359/10 -, Rn. 81, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, Rn. 19, juris; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2014 - 8 LA 192/13 -, Rn. 13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 18 A 1478/12 -, Rn. 9, juris).

    Denn es kommt - wie der Fall eines in Deutschland geborenen Ausländers oder auch der eines im Kindesalter nach Deutschland eingereisten Migranten der zweiten Generation deutlich macht - bei einer lebensnahen Würdigung der insoweit relevanten Fallkonstellationen in Betracht, dass Ausländer, auch wenn sie sich über Jahre ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben, dass sie hier eine zwar nicht rechtliche, aber doch faktische Verwurzelung erreicht haben, die so gewichtig ist, dass es geboten erscheint, die Beendigung ihres weiteren Aufenthalts einer Überprüfung an den Maßstäben des Art. 8 Abs. 2 EMRK zu unterziehen (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, Rn. 19, juris).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, Rn. 33, juris und Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, Rn. 29, juris; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, Rn. 21, juris).

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Dauer des Aufenthaltes bei der Bewertung nicht mehr zu berücksichtigen wäre, sondern bedeutet, dass der Aufenthaltsdauer nicht das gleiche Gewicht zukommt, als wenn der Aufenthalt formell und materiell in jeder Hinsicht unbedenklich gewesen wäre (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 72-84, Rn. 22; vgl. auch zur Ausweisung eines straffälligen Ausländers, der über 25 seiner 33 Lebensjahre in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat, hier aufgewachsen und zur Schule gegangen ist: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, Rn. 29, juris).

  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Haben diese Beziehungen zu einer sogenannten Verwurzelung in die hiesigen Lebensverhältnisse geführt, greift die Aufenthaltsbeendigung in das Recht auf Achtung des Privatlebens im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK ein (vgl. EGMR, Urteil vom 28. Juni 2007 -Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325, 326; Urteil vom 27. Oktober 2005 -Nr. 32231/02 - Keles - InfAuslR 2006, 3, 4; Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221, 223).

    Dies kommt regelmäßig bei Ausländern der "zweiten Generation" in Betracht, also bei denen, die im Gastland geboren und aufgewachsen sind, aber auch bei solchen Ausländern, die - wie die Antragstellerin - bereits in einem jungen Lebensalter in das Gastland eingereist sind (EGMR, Urteil vom 27. Oktober 2005 -Nr. 32231/02 - Keles - InfAuslR 2006, 3).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
    Zwar genießen auch solche Ausländer keinen absoluten Schutz vor einer Beendigung ihres Aufenthalts etwa zur Verhütung von Straftaten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 19, juris).

    Es bedarf zu ihrer Rechtfertigung sehr gewichtiger Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 19, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2019 - 2 B 243/19 -, Rn. 31, juris).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10

    Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2019 - 2 M 30/19

    Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

  • VG Saarlouis, 18.08.2016 - 6 L 966/16

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1999 - 4 L 195/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 18 A 1478/12

    Verweigerung der Erteilung einer Aufenhaltserlaubnis bei Verurteilung zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 18 B 1370/21

    Rechtsanspruch eines Ausländers auf Duldung bei Unmöglichkeit der Abschiebung aus

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Y.Z. u.a. (Fraude dans le regroupement familial)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche;

  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18

    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest;

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2014 - 8 LA 192/13

    Anspruch eines albanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 18 B 486/14

    Anforderungen an die Annahme der nachhaltigen Integration eines Ausländers

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2021 - 8 ME 39/21

    Identität; Identitätstäuschung; Integration; Integration, nachhaltige; Täuschung

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 18 B 1083/17

    Erlöschen der Fortbestandsfiktion gemäß und des vorläufigen Rechtsschutzes nach

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • OVG Sachsen, 29.06.2021 - 3 B 14/21

    Ausweisungsinteresse; Jugendstrafe; Betäubungsmitteldelikt; Generalprävention

  • EGMR, 04.12.2012 - 47017/09

    Abschiebung, Pakistan, Norwegen, Aufenthaltstitel, Verwurzelung, vorsätzliche

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

  • EGMR, 19.03.2013 - 45971/08

    SAVASCI v. GERMANY

  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

  • VGH Hessen, 18.06.2019 - 9 B 1165/19

    Langjährige Vornahme der Täuschung eines Asylbewerbers über die Identität als

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • OVG Sachsen, 02.09.2016 - 3 B 168/16

    Aufenthaltserlaubnis, Integration, Identität, Täuschung, Ausweisungsinteresse,

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Arten der Aufenthaltserlaubnisse als

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - 11 S 10.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 22.02.2021 - M 4 S 20.6589

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Einreise- und

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 ME 109/20

    Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Albanien;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

  • VG Schleswig, 05.06.2023 - 1 A 91/22
    Denn die Duldung bedarf nach dem Aufenthaltsgesetz der Erteilung und nach ihrem Erlöschen gegebenenfalls der Erneuerung durch die Ausländerbehörde (§ 60a Abs. 2, 4 und 5 AufenthG; vgl. A-Stadt-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 1 B 10001/21 -, Rn. 81, juris).
  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 11 B 43/22
    Eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kann danach insbesondere für solche Ausländer in Betracht kommen, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie quasi deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 1 B 10001/21 -, juris, Rn. 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht