Rechtsprechung
   VG Schleswig, 24.02.2022 - 6 B 10001/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4319
VG Schleswig, 24.02.2022 - 6 B 10001/21 (https://dejure.org/2022,4319)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.02.2022 - 6 B 10001/21 (https://dejure.org/2022,4319)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 6 B 10001/21 (https://dejure.org/2022,4319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus VG Schleswig, 24.02.2022 - 6 B 10001/21
    Das Bundesverwaltungsgericht verwendet vielfach die Formel, die Sache ist erledigt, wenn der Antrag nachträglich aus dem Antragsteller nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet geworden ist, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Antragstellers liegen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht worden ist oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1989, 48).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80

    Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 24.02.2022 - 6 B 10001/21
    Es muss eine Lage eingetreten sein, die eine Entscheidung über den Anspruch erübrigt oder ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 25. November 1981 - 1 WB 131.80; BayVGH, Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 B 86.700 - juris).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus VG Schleswig, 24.02.2022 - 6 B 10001/21
    Das Bundesverwaltungsgericht verwendet vielfach die Formel, die Sache ist erledigt, wenn der Antrag nachträglich aus dem Antragsteller nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet geworden ist, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Antragstellers liegen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht worden ist oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1989, 48).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2021 - 5 MB 45/21

    Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses

    Mit Beschluss vom 17. November 2021 - 6 B 10001/21 - stellte das Verwaltungsgericht fest, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, und gab dem Antragsgegner auf, der Beigeladenen die Fortsetzung der mit Bescheid vom 25. August 2021 erlaubten Grundwasserabsenkung zu untersagen.

    Der Antragsgegner hat dem Antragsteller insbesondere frühzeitig Akteneinsicht gewährt (Schreiben vom 26. Oktober 2021 im Verwaltungsvorgang, eingereicht in der dem Senat auf Grund des Beschwerdeverfahren 5 MB 46/21 vorliegenden Akte 6 B 10001/21 des Verwaltungsgerichts).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2022 - 5 MB 1/22

    Beschwerdeentscheidung trotz fehlenden Hinweises auf Begründungsfrist in

    Auf seinen Antrag stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. November 2021 - 6 B 10001/21 - fest, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, und gab dem Antragsgegner auf, der Beigeladenen die Fortsetzung der mit Bescheid vom 25. August 2021 erlaubten Grundwasserabsenkung zu untersagen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht