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   VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20   

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VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20 (https://dejure.org/2021,859)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2021 - 6 B 34/20 (https://dejure.org/2021,859)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 6 B 34/20 (https://dejure.org/2021,859)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15

    Notwendigkeit der hinreichend bestimmten Umgrenzung des Verbandsgebietes in der

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Maßgeblich ist insofern die geltende Satzung bei Erlass des angefochtenen Betragsbescheides (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 39).

    Daher ist im Interesse einer wirksamen Bestimmung des Verbandsgebiets regelmäßig auch dann davon auszugehen, dass die Abgrenzungskarten Teil der Satzung sind, wenn eine ausdrückliche Bestimmung dazu fehlt (vgl. zum Vorstehenden: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 41 ff.).

    Dies folgt hier insbesondere daraus, dass - entgegen der Annahme des Antragstellers - die Heranziehungsmöglichkeit nach § 63 Abs. 4 Satz 1 LWG a.F. bzw. § 60 Abs. 5 Satz 1 LWG n.F. von Eigentümern von Grundstücken, die durch Deiche oder Dämme gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LWG a.F. bzw. § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LWG n.F. geschützt werden, zu den Kosten des Baus und der Unterhaltung nach dem Maß ihres Vorteils, vorliegt nicht zur Anwendung kommt (vgl. dazu: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 53 ff.; zur näheren Begründung: siehe unten).

    Vielmehr ist für die Beendigung der Mitgliedschaft eine Aufhebungs- bzw. Entlassungsverfahren durchzuführen (so überzeugend: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 50).

    Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch nach der neueren Rechtsprechung des OVG Schleswig der Beklagte rechtlich existent ist und dieser Existenz insbesondere auch nicht entgegengehalten werden kann, dass die Gründungssatzung das Verbandsgebiet mangelhaft bestimmte (so überzeugend: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 48).

    (OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 53 ff.; die in kursiv gehaltenen Einfügungen stammen von der erkennenden Kammer).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Dies hat zur Folge, dass höchst ungleiche Wohnungen gleich bewertet werden, obwohl nach der Logik der Mietspiegel eigentlich eine Abstufung vorgenommen werden müsste und führt umso mehr zu einer Erweiterung und Vertiefung der Wertverzerrung, je weiter der Hauptfeststellungszeitraum voranschreitet (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u.a. -, Juris Rn. 103 ff. zur Grundsteuer sowie OVG Schleswig, Urteil vom 30.1.2019 - 2 LB 90/18 -, Juris Rn. 82 ff. zur Zweitwohnungssteuer).

    Ein vernünftiger Grund für diese gleichheitswidrige Beitragserhebung ist nicht ersichtlich (vgl. dazu mit überzeugender ausführlicher Begründung: OVG Schleswig, Urteil vom 30.1.2019 - 2 LB 90/18 -, Juris Rn. 100 ff. m.w.N.).

    Ist dieser unwirksam und fällt damit weg, ist der Berechnung des Beitrags auch nach dem von ihm abhängigen Sekundärmaßstab die Grundlage entzogen (vgl. zum Vorstehenden entsprechend: OVG Schleswig, Urteil vom 30.1.2019 - 2 LB 90/18 -, Juris Rn. 111 ff. m.w.N.).

    Die darin enthaltenen Baujahresgruppen und die unter Ziffer 3 Gruppe a bis e aufgeführten Ausstattungsgruppen bedürfen einer Anpassung an den heutigen Wohnstandard und dies unabhängig von der Verfassungswidrigkeit von § 79 Abs. 5 BewG bzw. Art. 2 BewGÄndG (so überzeugend: OVG Schleswig, Urteil vom 30.1.2019 - 2 LB 90/18 -, Juris Rn. 119).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2003 - 1 M 169/03

    Heranziehung eines Gesamtgläubigers bei der Einforderung eines Straßenbaubetrags;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Es steht dem Gläubiger bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern ein lediglich durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zu; zudem bedarf die Ermessensentscheidung in der Regel keiner Begründung (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 1.12.2015 - 1 A 393/14 -, BeckRS 2015, 56264 Rn. 34; OVG Greifswald, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 f. m.w.N.).

    Ermessensfehlerhaft wäre die Auswahl auch dann, wenn der Antragsgegner in Folge einer falschen rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts den Kreis der Abgabenschuldner unvollständig erfasst hätte, weil er dann von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wäre (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 f.).

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Soweit § 7 WVVO es ausschließt, Mängel des Gründungsherganges geltend zu machen, die Verbandsmitglieder nicht unmittelbar in eigenen Rechten verletzen, ist diese Vorschrift mit Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz vereinbar und hat nach wie vor Bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1979, Az.: 7 C 7/78 mwN.).

    Einwendungen sollten nur im Gründungsverfahren selbst geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.1979, 7 C 7/78).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Dies hat zur Folge, dass höchst ungleiche Wohnungen gleich bewertet werden, obwohl nach der Logik der Mietspiegel eigentlich eine Abstufung vorgenommen werden müsste und führt umso mehr zu einer Erweiterung und Vertiefung der Wertverzerrung, je weiter der Hauptfeststellungszeitraum voranschreitet (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u.a. -, Juris Rn. 103 ff. zur Grundsteuer sowie OVG Schleswig, Urteil vom 30.1.2019 - 2 LB 90/18 -, Juris Rn. 82 ff. zur Zweitwohnungssteuer).

    Der § 26 Abs. 2 Satz 2 lit. d der Satzung des Antragsgegners aus dem Jahr 2015 normierte nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen normierte Flächenmaßstab ist - anderes als der Antragsgegner annimmt - auch nicht bis zum 31.12.2019 anwendbar, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10.4.2018 (- 1 BvL 11/14 u.a. -, Juris) die als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellte Normen des Bewertungsgesetzes bis zum 31.12.2019, längstens aber bis zum 31.12.2024, für anwendbar erklärt hat.

  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65

    Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Dass dieser Maßstab unter den gegebenen Umständen mit höherrangigem Recht nicht vereinbar wäre, ist nicht ersichtlich und wird von der Klägerin auch nicht dargelegt (vgl. etwa zum Einheitswertmaßstab BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1966 - IV C 185.65 -, BeckRS 1966, 31316748).
  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 393/14

    Grenzen des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnerschaft von Bestattungspflichtigen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Es steht dem Gläubiger bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern ein lediglich durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zu; zudem bedarf die Ermessensentscheidung in der Regel keiner Begründung (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 1.12.2015 - 1 A 393/14 -, BeckRS 2015, 56264 Rn. 34; OVG Greifswald, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 f. m.w.N.).
  • VG Schleswig, 28.10.2010 - 6 A 20/10
    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    "Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 zum Az.: 6 A 20/10 mwN.) ist es unerheblich, ob im Einzelfall tatsächlich von Grundstücken ein Abfluss in den zu unterhaltenden Vorfluter stattfindet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - 15 B 1374/10

    Anordnung zum Erlass einer Deichbau-Beitragssatzung in Greven rechtswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Im letztgenannten Fall ist auf der zweiten Stufe eine hoheitliche Festsetzung des Beitrags vorgesehen (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2012 - 4 LA 43/12

    Festsetzung eines wasserrechtlichen Beitragsbescheids bei Gesamtschuldnern (hier:

    Auszug aus VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20
    Dies ist durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig durch die Entscheidung vom 15. November 2012 (4 LA 43/12) bestätigt worden.
  • VG Schleswig, 22.07.2005 - 14 A 81/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 LB 9/06
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06

    Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband;

  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 CN 2.02

    Deichrecht; Sperrwerk; geschütztes Gebiet; Änderung der Grenzen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2011 - 4 LA 53/10
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

  • BVerwG, 26.04.2012 - 7 C 11.11

    Wasserverband; Beregnungsverband; Mitgliedschaft, dingliche; Grundstückseigentum;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.2012 - 4 LA 45/12

    Dingliche Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband

  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10

    Fehlerhafte Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2008 - 4 O 305/08

    Mitglied einer Erbengemeinschaft als Adressat eines Abgabenbescheides

  • VG Halle, 12.07.2017 - 3 B 30/17
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2013 - 2 S 889/13

    Zur Bezeichnung des Abgabenschuldners und zur Prozessführungsbefugnis bei einer

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.174

    Erschließungsbeitragspflicht des Miterben - Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit

  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 1 K 18.00059

    Keine Klagebefugnis für Erbengemeinschaft als solche

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss;

  • VG Schleswig, 19.09.2017 - 2 B 43/17

    Zweitwohnungssteuer; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 2 A 2901/19

    Streit um die Höhe einer Kostenfestsetzung im Rahmen einer

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2016 - 14 A 1636/15 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks; Staudinger/Löhnig (2020), § 2032 BGB, Rn. 13 ("Rechtsträger einer Erbengemeinschaft sind die Miterben in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit"), sowie zur [fehlenden] Teilrechtsfähigkeit bzw. Beteiligtenfähigkeit z. B. BVerwG, Urteil vom 10. September 2015 - 4 C 3.14 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 6 B 34/20 -, juris Rn. 10, beide m. w. N.
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