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   VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18   

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VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18 (https://dejure.org/2018,15022)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2018 - 11 B 64/18 (https://dejure.org/2018,15022)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 11 B 64/18 (https://dejure.org/2018,15022)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Zwar erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass über die sogenannten "Standstill"-Klauseln in Art. 13 ARB 1/80 und/oder Art. 41 ZP das Erfordernis des Nachweises geringer Sprachkenntnisse für die Antragstellerin zu 1 tatsächlich nicht gilt (siehe insoweit zu Art. 41 ZP: EuGH, Urteil vom 10.07.2014, C-138/13, dessen Erwägungen das Bundesveraltungsgericht auf Art. 13 ARB 1/80 überträgt: Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4/14 - Rn. 14).

    Dem dürfte zumindest nicht entgegenstehen, dass sich die Antragsteller ohne einen Aufenthaltstitel im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, da das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung davon ausgeht, dass es insoweit nur auf die Ordnungsgemäßheit des Aufenthalts des Stammberechtigten (also des Vaters/Ehemann der Antragsteller) ankommt (BVerwG, Urteil vom 06.11.2014, aaO- Rn. 15).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Zwar erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass über die sogenannten "Standstill"-Klauseln in Art. 13 ARB 1/80 und/oder Art. 41 ZP das Erfordernis des Nachweises geringer Sprachkenntnisse für die Antragstellerin zu 1 tatsächlich nicht gilt (siehe insoweit zu Art. 41 ZP: EuGH, Urteil vom 10.07.2014, C-138/13, dessen Erwägungen das Bundesveraltungsgericht auf Art. 13 ARB 1/80 überträgt: Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4/14 - Rn. 14).
  • VG Sigmaringen, 17.07.2015 - 7 K 2123/14

    Nutzungsunterrsagung; Ferienwohnung; Allgemeines Wohngebiet; nicht störender

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Dies gilt vielmehr auch für hier vorliegende Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (mwN: Kopp/Schenke, VwGO Komm, § 80 Rn. 125 und Schoch/Schneider/Bier/Schoch, VwGO § 80 Rn. 403-408; ist, VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 7 K 2123/14 -, Rn. 21, juris und VG Bayreuth, Beschluss vom 23. April 2008 - B 1 S 08.319 -, Rn. 47, juris).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Denn Streitgegenstand in Verpflichtungskonstellationen ist nicht die Rechtmäßigkeit der Ablehnungsentscheidung sondern das Bestehen eines Anspruchs (zB. BVerwG, Urteil vom 04.12.2014 - 4 C 33/13).
  • VG Bayreuth, 23.04.2008 - B 1 S 08.319

    Automatisiertes Inverkehrbringen von Arzneimitteln; Visavia-System; im Interesse

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Dies gilt vielmehr auch für hier vorliegende Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (mwN: Kopp/Schenke, VwGO Komm, § 80 Rn. 125 und Schoch/Schneider/Bier/Schoch, VwGO § 80 Rn. 403-408; ist, VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 7 K 2123/14 -, Rn. 21, juris und VG Bayreuth, Beschluss vom 23. April 2008 - B 1 S 08.319 -, Rn. 47, juris).
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Angesichts der Vielzahl der noch fehlenden Unterlagen und Nachweise und dem Bedürfnis danach, Verfahren über die Legalität eines Aufenthaltes eines Ausländers möglichst zeitnah voranzutreiben (§§ 1 und 58 AufenthG), war das Gericht nicht zu weiterer Sachverhaltsaufklärung verpflichtet (siehe allgemein zu den Anforderungen an eine Sachverhaltsaufklärung in gerichtlichen Eilverfahren z. B. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, Rn. 19 und 21, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2001 - 3 M 4/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung wegen des Verdachts des

    Auszug aus VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18
    Ergibt sich danach eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts, ist als weiteres Kriterium auf die gesetzgeberische Wertung zurückzugreifen, die in der Entscheidung zum Ausdruck kommt, es beim Grundsatz der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO zu belassen oder aber bereits von Gesetzes wegen zunächst den Sofortvollzug anzuordnen, was für den Fall des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges dessen Bestätigung zur Folge hat (OVG Schleswig Beschluss vom 19.02.2001 - 3 M 4/01 - S. 6 mwN.).
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