Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21766
VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20 (https://dejure.org/2021,21766)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 (https://dejure.org/2021,21766)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 11 A 270/20 (https://dejure.org/2021,21766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 2452/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diasporasteuer; Eritrea;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Herkunftsstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

    Dabei können die Zustände, die zur Gewährung subsidiären Schutzes geführt haben, auch bei der Prüfung der Zumutbarkeit Bedeutung erlangen (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 29).

    Bestehen belastbare Anhaltspunkte dafür, dass er seine im Bundesgebiet oder im Herkunftsstaat lebenden Familienangehörigen durch das Bemühen um Ausstellung eines Nationalpasses unmittelbar in Gefahr bringen könnte, kann ebenfalls von einer Unzumutbarkeit der Vorsprache auszugehen sein (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 25).

    Die seitens des UN-Sicherheitsrates veröffentlichte Übersetzung unterscheidet sich davon insoweit, als darin nicht auf die Nichterfüllung nationaler Verpflichtungen, sondern auf die Nichtableistung des Nationaldienstes Bezug genommen wird (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 34).

    Denn Gegenstand der Prüfung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist im Kontext von Selbstbezichtigungen nicht, inwiefern sich die rechtliche oder tatsächliche Position durch Abgabe von Erklärungen verändert (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Bei der Zumutbarkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt und hinsichtlich dessen Anwendung die Behörde keinen Ermessenspielraum besitzt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 1 B 1/11 -, juris Rn. 6).

    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Herkunftsstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

    Subsidiär Schutzberechtigten ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei den Auslandsvertretungen des Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 5; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 6 ff.; VG Gießen, Urteil vom 28.Juli 2016 - 6 K 3108/15.GI -, juris Rn. 17).

    Im Hinblick auf die Zumutbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen, ob die verfolgungsrechtliche Situation bei einer wertenden Betrachtung im materiellen Kern und vom Ergebnis her mit der eines Flüchtlings vergleichbar ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12 m.w.N.; für syrische Staatsangehörige: VG Köln, Urteil vom 04. Dezember 2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 31 ff.).

    Geht der drohende ernsthafte Schaden auf eine gezielte Bedrohung durch staatliche Behörden zurück, und befürchtet der Betroffene eine Gefährdung seiner im Heimatland lebenden Verwandten, so kann sich auch deshalb eine Passerlangung als unzumutbar bzw. unmöglich erweisen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 5005/18

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen; Zumutbarkeit der Beantragung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Dabei ist unerheblich, dass sich die rechtliche Position der Betroffenen in Eritrea durch die Unterzeichnung gegebenenfalls nicht verschlechtern würde (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 09.05.2018 auf eine kleine Anfrage, BT-Drs. 19/2075, S. 6; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn.42; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea in der Fassung vom 25.02.2021, S. 27).

    Sie können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 215; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn. 40).

    Weigert sich der Ausländer, gegenüber der eritreischen Botschaft die verlangte Erklärung, die eine Selbstbezichtigung einer Straftat beinhaltet, abzugeben und wird ihm deshalb ein Reiseausweis vorenthalten, stellt dies einen faktischen bzw. mittelbaren Eingriff dar, der auch unter Berücksichtigung der Passhoheit des eritreischen Staates nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Ein entsprechender Anspruch für subsidiär Schutzberechtigte besteht indes nicht (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 32).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht darin die Bedeutung der Reueerklärung zu relativieren versucht (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 58f), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.

    An der grundrechtlichen Wertung des unstreitig vorhandenen Schuldeingeständnisses ändert dies jedoch ebenso wenig wie die Verweis darauf, dass die Unterzeichnung des gesamten Passus eine dem Wortlaut gegenteilige Wirkung habe und das Bestrafungsrisiko senke (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 59).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Mit ihm und der zu schützenden Würde eines Menschen ist eine Pflicht zur Selbstbelastung nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79 -, juris Rn. 17, vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 18, vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 -, juris Rn. 82; Hillgruber in Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz 47. Edition Stand: 15.05.2021, Art. 1 GG Rn. 37).

    Der Schutz gegen Selbstbezichtigungen beschränkt sich nicht auf strafrechtliche und vergleichbare Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 19).

    Zwar können zum Schutz gewichtiger Belange Dritter oder der Allgemeinheit auch zur Selbstbelastung führende Aussagen verlangt werden, jedoch nur dann, wenn sie nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2016 - 18 A 951/15

    Zumutbarkeit der Vorsprache eines subsidiär Schutzberechtigten bei den nationalen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Herkunftsstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

    Subsidiär Schutzberechtigten ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei den Auslandsvertretungen des Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 5; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 6 ff.; VG Gießen, Urteil vom 28.Juli 2016 - 6 K 3108/15.GI -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Dieser in der Würde des Menschen wurzelnde Gedanke autonomer Selbstbestimmung wird in den Gewährleistungsgehalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts näher konkretisiert (BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 207).

    Sie können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 215; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn. 40).

  • VG Gießen, 28.07.2016 - 6 K 3108/15

    Keine allgemeine Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer für subsidiär

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

    Subsidiär Schutzberechtigten ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei den Auslandsvertretungen des Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 5; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 6 ff.; VG Gießen, Urteil vom 28.Juli 2016 - 6 K 3108/15.GI -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Von der Vorstellung ausgehend, dass der Mensch in Freiheit sich selbst bestimmt und entfaltet, umfasst die Garantie der Menschenwürde insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 539).

    Damit ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 539).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20
    Keinesfalls darf der Staat seine Hand zu Verletzungen der Menschenwürde reichen (BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 328).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 19 B 10.2157

    Keine Pflicht der Unterzeichner des FlüAbk zur Zuerkennung des uneingeschränkten

  • VG Wiesbaden, 08.06.2020 - 4 K 2002/19

    Unzumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Nationalpasses bei Verpflichtung

  • BVerwG, 20.06.2011 - 1 B 1.11

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • VG Köln, 04.12.2019 - 5 K 7317/18

    Unzumutbarkeit, subsidiär Schutzberechtigter, Syrer, Wehrdienstverweigerer,

  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

    Zum anderen liegt in dem positiven Verweis auf die die Abgabe einer Selbstbezichtigung erfordernde Beschaffung eines Nationalpasses und der damit einhergehenden Versagung eines Reiseausweises für Ausländer durch die Ausländerbehörde auch ein mittelbarer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (ebenso VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 [ECLI:DE:VGHANNO:2020:0520.12A5005.18.00] - juris Rn. 40; VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2021 - 11 A 270/20 [ECLI:DE:VGSH:2021:0625.11A270.20.00] - juris Rn. 42 f.; Ujkasevic, ZAR 2022, 263 ).
  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 19 B 21.1789

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen

    WI - juris Rn. 19 ff; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 25.6.2021 - 11 A 270/20 - juris Rn. 21).

    GI - juris Rn. 23 ff, ebenso OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 37 ff.; VG Wiesbaden, U.v. 8.6.2020 - 4 K 2002/19.WI - juris Rn. 22 ff.; Schleswig-Holsteinisches VerwG, U.v. 25.6.2021 - 11 A 270/20 - juris Rn. 30 ff.).

    Mit seiner Unterschrift hat der Erklärende neben der Richtigkeit seiner Angaben abschließend zu bestätigen, dass er bereue, einen Gesetzverstoß begangen zu haben, indem er seine nationalen Verpflichtungen nicht erfüllt habe, und dass er bereit sei, die dafür ggf. verhängten angemessenen Maßnahmen zu akzeptieren (vgl. Anlage zu der Studie der Universität Tilburg, "Tilburg University, The 2% Tax for Eritreans in the Diaspora, Juni 2017; VG Hannover, U.v. 20.5.2020 - 12 A 2452/19 - juris Rn. 34; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 25.6.2021 - 11 A 270/20 - juris Rn. 35).

    Der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) könnte insbesondere darin liegen, dass das Verlangen nach Abgabe der Reueerklärung die Selbstbezichtigung einer Straftat beinhaltet (so Schleswig-Holsteinisches VG U.v. 25.6.2021 - 11 A 270/20 - juris Rn. 43 ff.).

    Denn er hat nicht glaubhaft und nachvollziehbar vorgetragen, dass eine derartige Erklärung nicht seinem inneren Willen entspreche und er sich an deren Abgabe aufgrund seiner entgegenstehenden inneren Überzeugung gehindert sehe (vgl. VG Hannover, U.v. 20.5.2020, a.a.O. Rn. 40 ff.), dass er sich aus Gründen der Wahrung seiner persönlichen Integrität und Werte weigere, die Reueerklärung zu unterzeichnen (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 25.6.2021, a.a.O. Rn. 45), dass er eine Gewissensentscheidung, die den Charakter eines unabweisbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit ergreifenden sittlichen Gebots, einer inneren Warnung vor dem Bösen und eines unmittelbaren Anrufs zum Guten trage, getroffen habe (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 48 ff. m.w.N. insbesondere zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • VG Sigmaringen, 16.02.2022 - 5 K 4651/20
    Der hier zu entscheidende Einzelfall unterscheidet sich insoweit wesentlich vom zugrundeliegenden Sachverhalt anderer Entscheidungen betreffend die Zumutbarkeit der Passbeschaffung von Eritreern bei der Auslandsvertretung, da es sich hierbei ausschließlich um subsidiär Schutzberechtigte handelte, die nicht ohne Weiteres mit einem anerkannten Flüchtling wie dem Kläger gleichzusetzen sind (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.03.2021 - 8 LB 97/20 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157 -, juris; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 20.05.2020 - 12 A 2452/19 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 08.06.2020 - 4 K 2002/19.WI -, juris; im Übrigen war Bezugspunkt der Prüfung auch nicht die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, sondern zumeist die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gemäß § 5 Abs. 1 AufenthV).

    Insoweit ist bei einem Flüchtling im Regelfall von einer generellen Unzumutbarkeit der Passbeantragung auszugehen (entsprechend auch VG Wiesbaden, Urteil vom 08.06.2020 - 4 K 2002/19.WI -, juris; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris); dies folgt nicht zuletzt auch aus der Wertung des.

    Eine derartige Selbstbezichtigung ist mit der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar (so auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris; vgl. ferner BayVGH Urteil vom 25.11.2021 - 19 B 21.1789 -, juris).

    Denn der Schutz vor Selbstbezichtigung orientiert sich nicht daran, ob und welche Konsequenzen aus der Selbstbezichtigung abgeleitet werden, sondern - wie ausgeführt - ob sich der Betroffene entgegen seiner eigenen Überzeugung und seinem inneren Willen aufgrund einer staatlichem Handeln zurechenbaren Zwangslage selbst einer Straftat bezichtigt (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris).

    Denn Kernbereich des Verbots der Selbstbezichtigung ist der Schutz des Geltungsanspruchs des Erklärenden, der sich zu einer Erklärung gezwungen sieht, die nicht seinem tatsächlichen Willen entspricht (so auch: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris).

  • VG Saarlouis, 29.09.2021 - 6 K 285/19

    Ausstellung eines Reiseausweises

    Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2018, 19 ZB 15.428, Rz. 6 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2016, 18 A 91/15, Rz. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.3.2021, 8 L B 97/20, Rz. 32; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.06.2021, 11 A 270/20, Rz. 24; VG Wiesbaden, Urteil vom 8.6.2020, Rz. 19; VG Köln, Urteil vom 4.12.2019, 5 K 7317/18, Rz. 27; VG Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016, 6 K 3108/15.

    Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2018, 19 ZB 15.428, Rz. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2016, 18 A 951/15, Rz. 6; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.06.2021, 11 A 270/20, Rz. 21; VG Hannover, Urteil vom 20.05.2020, 12 A 2452/19, Rz. 27; VG Gießen, Urteil vom 28.07.2016, 6 K 3108/15, Rz. 18, alle zitiert nach juris.

    zu alldem auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.3.2021, 8 LB 97/20, Rz. 37 ff.; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.6.2021, 11 A 270/20 Rz. 31 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 8.6.2020, 4 K 2002/19.

    VG Hannover, Urteil vom 20.5.2020, 12 A 2452/19, Rz. 33 ff. (im Einzelfall bejahend); OVG Lüneburg, Urteil vom 18.3.2021, 8 LB 97/20, Rz. 52 ff. (im Einzelfall verneinend); Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 25.6.2021, 11 A 270/20, Rz. 36 ff. (im Einzelfall verneinend), alle zitiert nach juris.

  • VG Karlsruhe, 20.10.2021 - 4 K 4266/20

    Eritreer; subsidiäre Schutzberechtigung; Zumutbarkeit der Beschaffung eines

    Vorliegend ist auch nicht aufgrund eines "wertenden Vergleichs der Fluchtgründe" des subsidiär schutzberechtigten Klägers mit der Situation eines anerkannten Flüchtlings von einer Unzumutbarkeit der Vorsprache bei der eritreischen Auslandsniederlassung auszugehen (ebenfalls in Bezug auf den Militärdienst in Eritrea verneinend: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 38/20 -, juris Rn. 23 und 24; vgl. auch Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris Rn. 25; a. A. jedoch: VG Köln, Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 37; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.01.2015 - W 7 14.1220 -, juris Rn. 25).

    Dem Auswärtigen Amt ist kein Fall aus neuerer Zeit bekannt, in dem es zu Sanktionen gegen in Eritrea verbliebene Familienangehörige nur wegen einer unerlaubten Ausreise gekommen wäre (Auswärtiges Amt, Bericht vom 25.01.2021, a.a.O. S. 22; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.03.2021, a.a.O. Rn. 36; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.12.2020, a.a.O. Rn. 8; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 38/20 -, a.a.O. Rn. 25; Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, a.a.O. Rn. 28).

    Lasse sich dem Vorbringen des eritreischen Staatsbürgers nicht hinreichend entnehmen, dass die Selbstbezichtigung einer Straftat ihn in eine nicht hinnehmbare Konfliktlage bringe, sei ihm die Unterzeichnung der Erklärung zumutbar (VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, a.a.O. Rn. 46).

  • VG Saarlouis, 29.09.2021 - 6 K 283/19

    Ausstellung eines Reiseausweises für eine subsidiär schutzberechtigte syrische

    VGH, Beschluss vom 17.10.2018, 19 ZB 15.428, juris Rn. 6 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2016, 18 A 91/15, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.03.2021, 8 LB 97/20, juris Rn. 32; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.06.2021, 11 A 270/20, juris Rn. 24; VG Wiesbaden, Urteil vom 08.06.2020, 4 K 2002/19.WI, juris Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 04.12.2019, 5 K 7317/18, juris Rn. 27 f.; VG Gießen, Urteil vom 28.07.2016, 6 K 3108/15.GI, juris Rn. 17; a. A. VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.01.2015, W 7 K 14.1220, juris Rn. 25.

    VGH, Beschluss vom 17.10.2018, 19 ZB 15.428, juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2016, 18 A 951/15, juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.06.2021, 11 A 270/20, juris Rn. 21; VG Hannover, Urteil vom 20.05.2020, 12 A 2452/19, juris Rn. 27; VG Gießen, Urteil vom 28.07.2016, 6 K 3108/15, juris Rn. 18.

    zur Zahlung einer eritreischen sog. Aufbausteuer Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.06.2021, 11 A 270/20, juris Rn. 33, mit Verweis auf VG Wiesbaden, Urteil vom 08.06.2020, 4 K 2002/19.WI, juris Rn. 22 f., wonach die Passbeschaffung - unter Beachtung der Darlegungslast - etwa dann unzumutbar sein kann, wenn die Höhe der zu zahlenden Gebühren derartig ist, dass der Ausländer faktisch von der Erlangung des Passes ausgeschlossen wird,.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 LB 6/21

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Reiseausweises; Unterschiede im Hinblick auf

    Ob das dem Kläger isoliert betrachtet und unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 und Nr. 4 AufenthV zumutbar ist, kann aus den vorgenannten Gründen zur bereits gegebenen Unzumutbarkeit allerdings dahinstehen (vom VG Schleswig in der Vorinstanz abgelehnt mit Verweis auf das Urt. v. 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris Rn. 30 ff.; ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2021 - 8 LB 97/20 - juris Rn. 37-43).
  • VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20

    Reiseausweis für eritreische Staatsangehörige; Unzumutbarkeit der Unterzeichnung

    Zur ausführlichen Begründung hinsichtlich dieser Aspekte verweist die Kammer auf die Entscheidung vom heutigen Tag in dem Verfahren 11 A 270/20.
  • VG Braunschweig, 26.10.2023 - 4 A 238/20

    Ehegattennachzug; Eritrea; Familiennachzug; Reiseausweis; Reueerklärung;

    Zum anderen liegt in dem positiven Verweis auf die die Abgabe einer Selbstbezichtigung erfordernde Beschaffung eines Nationalpasses und der damit einhergehenden Versagung eines Reiseausweises für Ausländer durch die Ausländerbehörde auch ein mittelbarer Eingriff in das all gemeine Persönlichkeitsrecht (ebenso VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 [ECLI:DE:VGHANNO:2020:0520.12A5005.18.00] - juris Rn. 40; VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2021 - 11 A 270/20 [ECLI:DE:VGSH: 2021:0625.11A270.20.00] - juris Rn. 42 f.; Ujkasevic, ZAR 2022, 263 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 18 E 660/21

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

    vgl. hierzu eingehend OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2021, a.a.O., juris Rn. 61 ff. m.w.N.; a.A. VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020, a.a.O., juris Rn. 39 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2021 - 11 A 270/20 -, juris Rn. 44 ff.
  • VG Karlsruhe, 29.10.2021 - A 14 K 1304/20

    Keine Gewährung subsidiären Schutzes für eritreische Mütter von Kleinkindern;

  • VG Würzburg, 25.07.2022 - W 7 K 21.130

    Zur Zumutbarkeit der Erlangung eines Nationalpasses

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht