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   VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20   

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https://dejure.org/2020,12677
VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20 (https://dejure.org/2020,12677)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.05.2020 - 1 B 90/20 (https://dejure.org/2020,12677)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 1 B 90/20 (https://dejure.org/2020,12677)
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  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20
    Die Aufstellung und Umsetzung eines Schutzkonzepts ist Sache des Gesetzgebers, dem grundsätzlich auch dann ein Einschätzungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, wenn er dem Grunde nach verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz eines Rechtsguts zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 -, juris, Rn. 41).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich der Ermessensspielraum in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 -, juris, Rn. 41 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18

    Prüfungsumfang bei der Feststellung der aufschiebenden Wirkung wegen eines

    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20
    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist (BVerwG, Beschluss vom 13.01.2012 - 9 B 56/11 -, juris Rn. 7 f.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 B 122/18 -, Rn. 12, juris).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20
    Wenn wie hier die Interessen in unterschiedliche Richtung weisen, hat die Behörde einen Spielraum für den Ausgleich dieser widerstreitenden Interessen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20
    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist (BVerwG, Beschluss vom 13.01.2012 - 9 B 56/11 -, juris Rn. 7 f.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 B 122/18 -, Rn. 12, juris).
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