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   VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18   

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VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18 (https://dejure.org/2018,18033)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.06.2018 - 12 B 26/18 (https://dejure.org/2018,18033)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 12 B 26/18 (https://dejure.org/2018,18033)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18
    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 - , juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 -).

    Die Kammer verkennt dabei auch nicht, dass gemessen an dem Maßstab der Erfolgsaussichten im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit die reine Möglichkeit einer Auswahl ausreicht, um den Anordnungsanspruch zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 8).

  • VG Gera, 20.05.2016 - 1 E 1183/15

    Besetzung einer W3-Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; Mängel des

    Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18
    Er richtet sich gegen die richtige Antragsgegnerin, da gemäß § 62 Abs. 9 S. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (HSG) der Präsident der Hochschule, nicht etwa das zuständige Ministerium (vgl. VG Gera, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 1 E 1183/15 Ge -, juris Rn. 47), über die Ernennung der berufenen Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
  • VGH Bayern, 10.01.2017 - 7 CE 16.1838

    Erfolglose Beschwerde hinsichtlich der Stellenbesetzung einer Professur

    Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18
    Die entsprechenden Regelungen zu dem sogenannten "Hausberufungsverbot" sind daher in der jüngeren Rechtsprechung - auch durch das Bundesverfassungsgericht - ohne weitere Problematisierung angewandt worden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11 -, juris Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 7 CE 16.1838 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18
    Die entsprechenden Regelungen zu dem sogenannten "Hausberufungsverbot" sind daher in der jüngeren Rechtsprechung - auch durch das Bundesverfassungsgericht - ohne weitere Problematisierung angewandt worden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11 -, juris Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 7 CE 16.1838 -, juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 15.12.2017 - 5 L 315.17

    Anspruch auf erneute Entscheidung über die Besetzung einer Professorenstelle bei

    Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18
    Soweit die Rechtsprechung vereinzelt Zweifel an der Vereinbarkeit derartiger Einschränkungen für Hausbewerber mit höherrangigem Verfassungsrecht angenommen hat, so lagen dem Sachverhalte zugrunde, in denen beispielsweise das Hausberufungsverbot unzulässig etwa auf Gastprofessoren angewandt wurde (VG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - 5 L 315.17 -, juris Rn .13), ohne es jedoch generell in Frage zu stellen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10742/18

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Hochschullehrers -

    Der unbestimmte Rechtsbegriff "in begründeten Ausnahmefällen" bewirkt daher im Lichte des in Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 LV verankerten Leistungsgrundsatzes - auf den sich auch der Hausbewerber uneingeschränkt berufen kann und auch eingedenk der tradierten und legitimen "akademischen Konventionalregel", Hausberufungen nicht zuletzt zur Vermeidung einer personalen Erstarrung und Schulenbildung zu verhindern (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. März 1998 - 7 ZE 97.3696 -, juris Rn. 26; Krüger/Leuze, in: Geis [Hrsg.], Hochschulrecht in Bund und Ländern, § 45 Rn. 28; vgl. auch Detmer, in: Hartmer/Detmer [Hrsg.], Hochschulrecht, 3. Aufl. 2017, Kap. 4 Rn. 105: "wissenschaftlicher Inzucht") - allein, dass von der Hochschule eine besondere Begründung verlangt wird, wenn ein Mitglied der eigenen Hochschule ausgewählt wird (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - 5 L 315.17 -, juris Rn. 13; VG Schleswig, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 12 B 26/18 -, juris Rn. 29; Köpp, JZ 1980, 218 [221]; Krüger/Leuze, in: Geis [Hrsg.], Hochschulrecht in Bund und Ländern, § 45 Rn. 28; Herrmann, WissR 40 [2007], 146 [168]).
  • VG Schleswig, 08.08.2019 - 12 D 1/19

    Konkurrentenstreitigkeit betreffend die Besetzung einer Professorenstelle

    Im Eilrechtsschutzverfahren erging im Juni 2018 eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Az: 12 B 26/18), die ohne nähere Prüfung etwaiger Verletzungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs mit der Unmöglichkeit einer Auswahl bei erneuter Auswahlentscheidung begründet wurde.

    Nach Auffassung der Kammer sind unter Verweis auf den vorangegangenen Beschluss (VG Schleswig, Beschluss vom 26.06.2018 - 12 B 26/18) jedoch noch immer keine abweichenden Gründe erkennbar, die eine Hausberufung ausnahmsweise rechtfertigen.

  • VG Stuttgart, 30.06.2021 - 6 K 1377/20

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung einer Professorenstelle; Besorgnis der

    Nicht überzeugend ist es in diesem Zusammenhang, § 48 Abs. 2 Satz 5 LHG als rein verfahrensrechtliche Norm zu verstehen, die lediglich eine besondere Begründung für Hausberufungen erfordern soll, jedoch keine zusätzlichen materiell-rechtlichen Anforderungen stellt, da dies mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar wäre (vgl. OVG RP, B. v. 06.08.2018 - 2 B 10742/18 - Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 26.06.2018 - 12 B 26/18 - jeweils juris; siehe auch Köpp, JZ 1980, 218).
  • VG Schleswig, 02.01.2020 - 12 B 48/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Eine Hausberufung stellt kein absolutes Hindernis für einen Erfolg des Bewerbers dar, sondern führt letztendlich nur zu einem erhöhten Begründungsaufwand (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 12 B 26/18 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).
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