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   VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18   

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VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18 (https://dejure.org/2018,23472)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2018 - 11 B 85/18 (https://dejure.org/2018,23472)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 11 B 85/18 (https://dejure.org/2018,23472)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18

    Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris).

    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 20, juris; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 29, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, Rn. 14, juris).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 3, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der Gesamtschau unter Einbeziehung aller Erkenntnisse anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 10, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17

    Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 3, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der Gesamtschau unter Einbeziehung aller Erkenntnisse anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 10, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 6, juris).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 20, juris; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 29, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, Rn. 14, juris).

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Sofern im konkreten Einzelfall eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung möglich ist, sind die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 4 MB 63/11

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber der Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 20, juris; jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 29, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16

    Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Eine Ermittlungspflicht der Ausländerbehörde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 M 16/16 -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
    Im Hinblick auf die Beachtung der in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Rechtsgüter ist es darüber hinaus nicht zu beanstanden, kumulativ zum Vorliegen einer solchen konkreten Gefahr der wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verlangen, dass diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder effektiv gemindert werden kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 11, juris).
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