Rechtsprechung
   VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23473
VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17 (https://dejure.org/2018,23473)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2018 - 12 B 49/17 (https://dejure.org/2018,23473)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 12 B 49/17 (https://dejure.org/2018,23473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Maßstab für die dienstlichen Anforderungen regelmäßig im Blick auf das innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zu bestimmen ist und dass mit einem verliehenen höheren Statusamt im Allgemeinen gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958 -, juris Rn. 59, und vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris, Rn. 11).

    So geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Statusrückstand im Einzelfall durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 11, 14, s. auch OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, juris, Rn. 18 ff).

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    So geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Statusrückstand im Einzelfall durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 11, 14, s. auch OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, juris, Rn. 18 ff).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Dies ist in Fällen der Konkurrenz von Bewerberinnen und Bewerbern um die Übertragung eines höherwertigen Amtes der Fall, wenn es nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand überwiegend wahrscheinlich ist, dass die vom Dienstherrn im Besetzungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des jeweiligen Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat, und wenn in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers jedenfalls möglich erscheint (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13f; BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 6 B 557/18

    Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren bzgl. der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Es kann vielmehr erwartet werden, dass jeder Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben des ihm übertragenen Dienstpostens einzuarbeiten, der sich im Übrigen jederzeit ändern kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. Juli 2018 - 6 B 557/18 -, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 6 B 816/13

    Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen wegen Ausrichtung der Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.08.2013, - 6 B 816/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, - 2 C 19.10 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Der Umstand der Erprobung wird in der dienstlichen Beurteilung vom 17.03.2017 auch unmissverständlich klargestellt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, juris Rn. 7; sowie abermals ............... in.................., Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Band 2, Kapitel B IV, Rn. 238).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.08.2013, - 6 B 816/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, - 2 C 19.10 -, juris).
  • LAG Saarland, 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07

    Interne Stellenausschreibung - Berücksichtigung von schwerbehinderten

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Auch das Landesarbeitsgericht Saarland (Landesarbeitsgericht Saarland, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 -, juris Rn. 57), auf dessen Entscheidung das BVerwG (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 -, juris) vielfach verweist, stellt darauf ab, ob ein freier Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden kann und ob der frei werdende und neu zu besetzende oder neue Arbeitsplatz auch möglicherweise von einem Externen besetzt werden kann oder soll (Landesarbeitsgericht Saarland, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 -, juris Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 403/10

    Beachtung des Leistungsgrundsatzes mit dem Ziel der Bestenauslese i.R.d.

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    So geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Statusrückstand im Einzelfall durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 11, 14, s. auch OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, juris, Rn. 18 ff).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17
    Diese Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 13) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Qualifikationsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (VG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 12 B 49/17 -, juris, Rn. 22).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 12 B 55/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Qualifikationsvergleichs als den am besten Geeigneten ausgewählt hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.07.2018 - 12 B 49/17 - juris Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht