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   VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16   

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VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16 (https://dejure.org/2018,35905)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2018 - 4 A 94/16 (https://dejure.org/2018,35905)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2018 - 4 A 94/16 (https://dejure.org/2018,35905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Entrichtung von Schmutzwassergebühren

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Gegen eine Rückwirkung bestehen vor dem Hintergrund des Schlechterstellungsverbotes nur dann keine Bedenken, wenn sich keine Änderungen oder jedenfalls keine Verschlechterungen für die Abgabepflichtigen ergeben haben (OVG Schleswig Urt. v. 14.09.2017 - 2 KN 3/15, BeckRS 2017, 131018, beck-online m.V.a. OVG Schleswig, Urt. v. 23.09.2009 - 2 LB 34/08, Rn. 40 juris).

    Die erforderlichen Kosten sind regelmäßig im Rahmen einer (Voraus-)Kalkulation für eine Rechnungsperiode zu veranschlagen, um in einem weiteren Schritt unter Berücksichtigung der voraussichtlich in Anspruch genommenen Leistungseinheiten die Gebührenhöhe durch Satzung (§ 2 Abs. 1 KAG) festzulegen (OVG Schleswig Urt. v. 23.09.2009 - 2 LB 34/08, BeckRS 2010, 46355, beck-online).

    Die satzungsrechtlichen Vorschriften zu zeitraumbezogenen Benutzungsgebühren müssen sicherstellen, dass sich Erhebungszeitraum und Kalkulationszeitraum decken, um zu gewährleisten, dass die Gebührenschuldner nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die auf die betreffende Erhebungsperiode entfallen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urt. v. 22.08.2002 - 2 D 10/02.NE, 3. Leitsatz, LKV 2003, 278; vgl. auch Bayerischer VGH, Urt. v. 17.08.2017 - 4 N 15.1685 -, Rn. 28 juris und OVG Schleswig, Urt. v. 23.09.2009 - 2 LB 34/08, Rn. 60 juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Wird der Gebührensatz ohne Berücksichtigung der zu stellenden Anforderungen bestimmt, so ist er unabhängig davon ungültig, ob sich durch im Nachgang erstellte Berechnung nachweisen lässt, dass der in der Satzung bestimmte Gebührensatz - gleichsam zufällig - nicht aufwandsüberschreitend ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 23.08.2000 - 2 L 226/98, Rn. 51 juris).

    Die Gebührenschuldner sind im Rahmen des § 2 Abs. 1 KAG nicht allein vor einer den gebührenfähigen Aufwand überschreitenden Abgabenerhebung geschützt, sondern auch davor, dass die auf sie im Einzelfall entfallende Gebührenlast in rechtswidriger Weise ermittelt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 23.08.2000 - 2 L 226/98, Rn. 49 juris).

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht hingegen die Frage, ob der (Orts-)Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1967 - VII C 15.65 - BVerwGE 26, 317 = DÖV 1967, 792 = KStZ 1967, 252 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 71).

    Der Gleichheitsgrundsatz ist danach dann gewahrt, wenn diejenigen Gebührenpflichtigen, die eine Einrichtung in ungefähr gleichem Ausmaß in Anspruch nehmen, auch ungefähr gleich hohe Gebühren zahlen müssen, bei unterschiedlicher Benutzung dagegen diesen Unterschieden entsprechend in etwa angemessene Gebühren zu zahlen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1967 - VII C 15.65, juris; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, 15. EL, KAG, § 6 Rn. 369).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Aus dem Wortlaut der Bestimmung folgt, dass der Abgabepflichtige durch die Satzung selbst vor einer Schlechterstellung gegenüber den Regelungen der bisherigen Satzung gesichert werden muss (OVG Schleswig Urt. v. 14.09.2017 - 2 KN 3/15, BeckRS 2017, 131018, beck-online m.V.a. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 K 4/00, LS 2, Rn. 17 juris).

    Gegen eine Rückwirkung bestehen vor dem Hintergrund des Schlechterstellungsverbotes nur dann keine Bedenken, wenn sich keine Änderungen oder jedenfalls keine Verschlechterungen für die Abgabepflichtigen ergeben haben (OVG Schleswig Urt. v. 14.09.2017 - 2 KN 3/15, BeckRS 2017, 131018, beck-online m.V.a. OVG Schleswig, Urt. v. 23.09.2009 - 2 LB 34/08, Rn. 40 juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Dies ist einerseits die - vorläufige - Festsetzung des vom Gebührenschuldner zu entrichtenden Betrages und andererseits ein an den Adressaten des Bescheides gerichtetes Leistungsgebot, d.h. die Aufforderung zur Zahlung des festgesetzten Betrages (VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris; BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997 - 8 B 244/97, Rn. 9 juris).

    b) Das Leistungsgebot ist durch die - verspätete - Zahlung des Klägers auf die in dem Bescheid festgesetzten Vorauszahlungen gleichwohl nicht erloschen (s. zur Erledigung des Leistungsgebotes durch Zahlung VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00

    Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Aus dem Wortlaut der Bestimmung folgt, dass der Abgabepflichtige durch die Satzung selbst vor einer Schlechterstellung gegenüber den Regelungen der bisherigen Satzung gesichert werden muss (OVG Schleswig Urt. v. 14.09.2017 - 2 KN 3/15, BeckRS 2017, 131018, beck-online m.V.a. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 K 4/00, LS 2, Rn. 17 juris).

    Dies hat zur Folge, dass die Satzung nicht rückwirkend, sondern gemäß § 69 LVwG am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt (OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2000 - 2 K 4/00, juris).

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 128/16

    Niederschlagswassergebühren, Maßstab für landwirtschaftliche Drainageflächen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen eine Gemeinde sich bei der Bestimmung eines Gebührenmaßstabs bewegen muss, wird u. a. durch das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz gebildet (VG Schleswig, Urt. v. 27.08.2018 - 4 A 128/16, Rn. 30 juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Die satzungsrechtlichen Vorschriften zu zeitraumbezogenen Benutzungsgebühren müssen sicherstellen, dass sich Erhebungszeitraum und Kalkulationszeitraum decken, um zu gewährleisten, dass die Gebührenschuldner nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die auf die betreffende Erhebungsperiode entfallen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urt. v. 22.08.2002 - 2 D 10/02.NE, 3. Leitsatz, LKV 2003, 278; vgl. auch Bayerischer VGH, Urt. v. 17.08.2017 - 4 N 15.1685 -, Rn. 28 juris und OVG Schleswig, Urt. v. 23.09.2009 - 2 LB 34/08, Rn. 60 juris).
  • BGH, 08.07.2015 - VIII ZR 106/14

    Wasserversorgungsvertrag: Billigkeitskontrolle für eine differenzierende

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Das Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung unterscheidet sich demgemäß deutlich von derjenigen eines Einfamilienhauses (vgl. zum erhöhten Maß der Inanspruchnahme durch Gewerbebetriebe BGH, Urteil vom 08.07.2015 - VIII ZR 106/14, Rn. 30 juris).
  • VG Potsdam, 25.05.2016 - 9 K 2234/13

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
    Für auf ein Jahr bezogene Erhebungszeiträume bedeutet eine Dreijahreskalkulation etwa, dass der Satzungsgeber eine "Mischkalkulation" der Kosten von drei Erhebungsperioden aufstellen kann und mithin die in einer dieser Erhebungsperioden umgelegten Kosten nicht mehr zwingend den Kosten dieser Erhebungsperiode, sondern nur dem für drei Jahre ermittelten Jahreskostendurchschnitt entsprechen müssen (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 25.05.2016 - 9 K 2234/13, BeckRS 2016, 47463, beck-online).
  • OVG Brandenburg, 22.08.2002 - 2 D 10/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 9 A 2522/03

    Widerspruch gegen gebührenrechtlichen Grundsätze bei der Heranziehung zu

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

  • BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 336/17

    Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung

    Der Gebührenschuldner wird im Rahmen des § 2 Abs. 1 KAG nicht allein vor einer den gebührenfähigen Aufwand überschreitenden Abgabenerhebung geschützt, sondern auch davor, dass die auf ihn im Einzelfall entfallende Gebührenlast in rechtswidriger Weise ermittelt worden ist (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16, juris Rn. 69; OVG Schleswig, Urteil vom 23.08.2000, Az.: 2 L 226/98, juris Rn. 49).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17

    Entstehungszeitpunkt von Straßenreinigungsgebühren

    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Beschl. vom 25.09.2008, Az.: 7 C 5.08, juris Rn. 13; Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 4 B 11.98, juris Rn. 9; VG Schleswig, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16, juris Rn. 40).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 66/16

    Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Beschl. vom 25.09.2008, Az.: 7 C 5.08, juris Rn. 13; Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 4 B 11.98, juris Rn. 9; VG Schleswig, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16, juris Rn. 40).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 167/16

    Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG, Beschl. vom 25.09.2008, Az.: 7 C 5.08, juris Rn. 13; Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 4 B 11.98, juris Rn. 9; VG Schleswig, Urteil vom 26.09.2018, Az.: 4 A 94/16, juris Rn. 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 1 R 491/17
    Eine weitere Klage betreffend die Erstattung weiterer Beiträge machte der Kläger im April 2016 beim Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig anhängig (4 A 94/16).
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