Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13517
VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20 (https://dejure.org/2020,13517)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2020 - 4 B 2/20 (https://dejure.org/2020,13517)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 4 B 2/20 (https://dejure.org/2020,13517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundungsbegehren von Abwassergebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundungsbegehren von Abwassergebühren (IVR 2020, 158)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Schleswig, 28.01.2020 - 4 B 64/19

    Stundung einer Grundsteuerforderung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Zur Begründung verweist sie auf das Vorbringen in dem Verfahren 4 B 64/19.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsvorgänge, die Gerichtsakte, die Akte des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens 4 A 173/19 sowie der einstweiligen Rechtsschutzverfahren 4 B 25/15 und 4 B 64/19 Bezug genommen.

    Gegen eine Einkommens- und Vermögenslosigkeit spricht im Übrigen, dass die Antragstellerin offenbar in der Lage ist, andere Verbindlichkeiten, etwa resultierend aus der rechtsanwaltlichen Vertretung in diesem und den verwaltungsgerichtlichen Verfahren 4 A 173/19, 4 B 64/19 sowie entsprechenden Gerichtskosten, zu begleichen.

  • BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 25.15

    Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Mit - rechtskräftigem - Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 B 25/15 - lehnte das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht den Antrag ab.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsvorgänge, die Gerichtsakte, die Akte des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens 4 A 173/19 sowie der einstweiligen Rechtsschutzverfahren 4 B 25/15 und 4 B 64/19 Bezug genommen.

  • BFH, 13.09.1994 - IX R 21/92
    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    In Verfahren wegen Stundung beträgt der Streitwert 10 v. H. der Beträge, deren Stundung begehrt wird (BFH, Beschl. v. 13.09.1994 - IX R 21/92 -, juris), wobei die Kammer in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes generell ½ und bei solchen betreffend öffentliche Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO und Vollstreckungsverfahren ein Viertel des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens festsetzt (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen, Ziffer 1.5).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Die Entscheidung über die Stundung ist eine mit zwei unbestimmten Rechtsbegriffen (auf Tatbestandsebene) gekoppelte Ermessensentscheidung (vgl. Rüsken , in: Klein, Abgabenordnung, 14. Aufl. 2018, § 222 Rn. 17), wobei Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens durch den Maßstab der Billigkeit bestimmt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - 8 C 42/88 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.11.1960 - VII C 184.57
    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Soweit die Vollstreckungsbehörde dagegen - wie vorliegend - ihr Ermessen dahingehend ausübt, gegenüber dem Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Einholung einer Vermögensauskunft zu stellen, ist der an das Amtsgericht gerichtete Antrag kein Verwaltungsakt, sondern ein Verwaltungsinternum (vgl. VG Gelsenkirchen, a. a. O. Rn. 5 f. mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 18.11.1960 - VII C 184.57 -, juris Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 10.01.2014 - 13 L 8/14

    Einstellung der Vollstreckung; Abgabe einer Vermögensauskunft; vorläufiger

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Auch hinsichtlich des Antrages zu 3), die Antragsgegnerin zu 2) zu verpflichten, die Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig einzustellen und den Vollstreckungsauftrag einschließlich des Antrages auf Abnahme der Vermögensauskunft der Antragstellerin gegenüber der Gerichtsvollzieherin zurückzunehmen, ist ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 13 L 8/14 -, juris Rn. 10).
  • BFH, 27.04.2001 - XI S 8/01

    Gewerbesteuer - Gewerbeertragssteuer - Prozeßkostenhilfe - Erhebliche Härte -

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Zu beachten bleibt dabei auch, dass bei einer Stundung nach § 234 AO von Gesetzes wegen Stundungszinsen zu zahlen sind und sich auf diese Weise die schlechte wirtschaftliche und aussichtslose Situation eines Steuerpflichtigen noch verschärft (vgl. BFH, Beschl. v. 27.04.2001 - XI S 8/01 -, juris Rn. 9).
  • BFH, 12.02.1991 - VII B 170/90

    Einstweilige Anordnung mit dem Anordnungsanspruch auf Erlaß einer

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Zwar kann ein Anordnungsanspruch im Sinne von § 123 Abs. 1 VwGO auch ein im Hauptsacheverfahren verfolgtes Begehren auf Stundung (§ 222 AO) sein (vgl. BFH, Beschl. v. 12.02.1991 - VII B 170/90 -, juris Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1999 - 3 M 11/99
    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Das setzt indes eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 08.06.1999 - 3 M 11/99 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 3 S 1317/11

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2020 - 4 B 2/20
    Der Antrag zu 2) auf Einstellung der Vollstreckung (§ 11 Abs. 1 Satz 1 KAG i.V.m. § 282 Abs. 1 Nr. 6 LVwG) infolge der Stundung der Leistung ist nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. VGH München, Beschl. v. 24.04.2006 - CE 06.733 -, juris Rn. 18; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2011 - 3 S 1317/11 -, juris LS 1; Kuhla , a.a.O., § 123 Rn. 18a), und auch im Übrigen zulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht