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   VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06   

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https://dejure.org/2009,36485
VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06 (https://dejure.org/2009,36485)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.01.2009 - 1 A 86/06 (https://dejure.org/2009,36485)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 1 A 86/06 (https://dejure.org/2009,36485)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 3817/98

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Kausalität; Überwachung einer Apotheke

    Auszug aus VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
    Für die Frage einer eventuellen Kostenpflicht für die Überwachungstätigkeit als solche kommt ihr keinerlei Aussagekraft zu (vgl. OVG NRW, U. v. 16.06.1999 9 A 3817/98 , zitiert nach juris).

    Dabei ist individuell zurechenbar eine Verwaltungstätigkeit nicht nur, wenn sie dem Betroffenen einen speziellen (rechtlichen oder tatsächlichen) Vorteil bringt (vgl. BVerfG, B. v. 11.08.1998 1 BvR 1270/94 , NVwZ 1999, 176), sondern auch, wenn eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen, das seinem Pflichtenkreis rechtlich zugeordnet ist, die Tätigkeit der Behörde auslöst (vgl. BVerwG, U. v. 22.10.1992 3 C 2.90 , Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 3; OVG NRW, U. v. 16.06.1999, a.a.O.; OVG Lüneburg, U. v. 27.05.2004 11 LC 116/02 , zitiert nach juris).

    Für die Frage einer eventuellen Kostenpflicht für die Überwachungstätigkeit als solche kommt ihr keinerlei Aussagekraft zu (vgl. OVG NRW, U. v. 16.06.1999 9 A 3817/98 , zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 LC 116/02

    Erhebung von Gebühren für eine regelmäßige Arzneimittelüberwachung nach

    Auszug aus VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
    Die eingeschränkte Überwachungsbedürftigkeit gegenüber reinen Parallelimporteuren ergebe sich auch aus einer Entscheidung des Niedersächsischen OVG vom 27.05.2004 (11 LC 116/02).

    Dabei ist individuell zurechenbar eine Verwaltungstätigkeit nicht nur, wenn sie dem Betroffenen einen speziellen (rechtlichen oder tatsächlichen) Vorteil bringt (vgl. BVerfG, B. v. 11.08.1998 1 BvR 1270/94 , NVwZ 1999, 176), sondern auch, wenn eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen, das seinem Pflichtenkreis rechtlich zugeordnet ist, die Tätigkeit der Behörde auslöst (vgl. BVerwG, U. v. 22.10.1992 3 C 2.90 , Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 3; OVG NRW, U. v. 16.06.1999, a.a.O.; OVG Lüneburg, U. v. 27.05.2004 11 LC 116/02 , zitiert nach juris).

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
    Dabei ist individuell zurechenbar eine Verwaltungstätigkeit nicht nur, wenn sie dem Betroffenen einen speziellen (rechtlichen oder tatsächlichen) Vorteil bringt (vgl. BVerfG, B. v. 11.08.1998 1 BvR 1270/94 , NVwZ 1999, 176), sondern auch, wenn eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen, das seinem Pflichtenkreis rechtlich zugeordnet ist, die Tätigkeit der Behörde auslöst (vgl. BVerwG, U. v. 22.10.1992 3 C 2.90 , Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 3; OVG NRW, U. v. 16.06.1999, a.a.O.; OVG Lüneburg, U. v. 27.05.2004 11 LC 116/02 , zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
    Dabei ist individuell zurechenbar eine Verwaltungstätigkeit nicht nur, wenn sie dem Betroffenen einen speziellen (rechtlichen oder tatsächlichen) Vorteil bringt (vgl. BVerfG, B. v. 11.08.1998 1 BvR 1270/94 , NVwZ 1999, 176), sondern auch, wenn eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen, das seinem Pflichtenkreis rechtlich zugeordnet ist, die Tätigkeit der Behörde auslöst (vgl. BVerwG, U. v. 22.10.1992 3 C 2.90 , Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 3; OVG NRW, U. v. 16.06.1999, a.a.O.; OVG Lüneburg, U. v. 27.05.2004 11 LC 116/02 , zitiert nach juris).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
    Dies habe sinngemäß auch der EuGH bestätigt (Urteil vom 09.06.2005, Az.: AZ V-211/03, C-299/03 C-318/03).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 9 A 78/13

    Zahlung der Kosten der Überprüfungsmaßnahmen von Arzneimitteln bei zurechenbarer

    Das gilt hinsichtlich des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 28. Januar 2009 - 1 A 86/06 - (juris Rn. 47 ) , bereits deshalb, weil es sich nicht zu der hier maßgeblichen landesrechtlichen Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 GebG NRW verhält.

    Mit dem Verlassen der jeweiligen Betriebsstätte unterliegt die Überwachungsmaßnahme - worauf das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Januar 2009 - 1 A 86/06 - (juris Rn. 47 ) und ihm folgend das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 18. März 2011 - 25 K 3128/08 - (juris Rn. 27) im Ansatz zutreffend verweisen - nicht mehr dem Überwachungsregime des § 64 AMG.

  • VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16

    Lebensmittel- und Futtermittelrecht

    speziell hinsichtlich der Inspektion, Probennahme und -analyse sowie Anfahrtskosten auf (vgl. zur Bejahung der Gebührenschuld für regelmäßige Probenziehung nach § 64 f. AMG: VG Schleswig, Urteil vom 28. Januar 2009 - 1 A 86/06 -, juris Rn. 42 ff.).
  • VG Köln, 18.03.2011 - 25 K 3128/08

    Kostentragung für Arzneimitteluntersuchungen durch ein Landesinstitut zu Lasten

    Das VG Schleswig-Holstein hat in einem gleichgelagerten Fall in seinem Urteil vom 28.01.2009 im Verfahren - 1 A 86/06 - (Juris) hierzu das Folgende ausgeführt:.
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