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VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20 |
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- OVG Hamburg, 04.12.2008 - 4 Bs 229/08
Zur Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers mit ungeklärter …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20
Dies ist auch nicht nach dem oben genannten Sinn und Zweck dieser Vorschrift geboten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 4 Bs 229/08 -, juris Rn. 7, 8).Bei der Abschiebungsankündigung handelt es sich jedoch nicht um eine insoweit bevorstehende oder vollzogene Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen, welche eine Beteiligung der Bevollmächtigten gebietet (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 4 Bs 229/08 -, juris Rn. 8).
Das stellt sicher, dass im Fall einer bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung die verfassungsrechtlich gebotene "Waffengleichheit" gewahrt ist und der Ausländer etwaige Gründe gegen die Abschiebungsandrohung mit anwaltlicher Hilfe fristgerecht vorbringen und gegebenenfalls den Vollzug der Abschiebungsandrohung durch einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO aufhalten kann (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 4 Bs 229/08 -, juris Rn. 8).
Durch diesen bloßen Realakt wird die Abschiebungsandrohung lediglich faktisch vollzogen; sie selbst enthält keine Regelung im Sinne von § 106 Satz 1 LVwG SH, bei deren Gestaltung ein etwaiger Bevollmächtigter nicht übergangen werden dürfte (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 4 Bs 229/08 -, juris Rn. 9).
Im Übrigen steht es einem Ausländer, dem die Abschiebung nach § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG unter Beachtung der Monatsfrist angekündigt worden ist, frei, eine bereits bevollmächtigte Person bzw. einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, etwaige Gründe gegen die Abschiebung gegenüber der Ausländerbehörde vorzubringen und/oder beim Verwaltungsgericht um vorläufigen Abschiebungsschutz nachzusuchen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 4 Bs 229/08 -, juris Rn. 10).
Soweit es jedoch nur um den tatsächlichen Vollzug einer durch vorangegangenen Verwaltungsakt geregelten Vollstreckungsmaßnahme geht, sieht auch das allgemeine Vollstreckungsrecht eine vorherige Ankündigung des Vollstreckungsvollzugs gegenüber einem etwaigen Bevollmächtigen des Pflichtigen nicht vor (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 4 Bs 229/08 -, juris Rn. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 18 B 2289/02
Formlose Ankündigung der Abschiebung; Konkludente Bekanntgabe der Ankündigung …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20
Auch in diesem Fall ist es für den Betroffenen keine gravierende Belastung, seinerseits den Bevollmächtigten zu unterrichten, wenn die Bekanntgabe an ihn erfolgt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.11.2002 - 18 B 2289/02 -, juris Rn. 13 ff.). - VG Sigmaringen, 15.06.2005 - 2 K 826/05
Aussetzung der Abschiebung; Achtung des Familienlebens
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20
Insbesondere konnte die Bekanntgabe der Abschiebungsankündigung entgegen einer anderen Auffassung (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 15.01.1999 - 4 B 4009/99 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 15.06.2005 - 2 K 826/05 -, juris) gegenüber dem Antragsteller persönlich erfolgen, obwohl eine Bevollmächtigte bestellt war.
- VG Göttingen, 15.01.1999 - 4 B 4009/99
D (A), Mazedonier, Duldung, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebung, …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20
Insbesondere konnte die Bekanntgabe der Abschiebungsankündigung entgegen einer anderen Auffassung (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 15.01.1999 - 4 B 4009/99 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 15.06.2005 - 2 K 826/05 -, juris) gegenüber dem Antragsteller persönlich erfolgen, obwohl eine Bevollmächtigte bestellt war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 18 B 1493/05
Abschiebungsandrohung Abschiebung Ankündigung auflösende Bedingung Duldung …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20
Dem Ausländer soll die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtszeitig auf die Aufenthaltsbeendigung einzustellen und seine persönlichen Angelegenheiten zu ordnen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.09.2005 - 18 B 1493/05 -, juris Rn. 10 ff.). - BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20
Gerade weil der Termin der Abschiebung nicht bekanntgegeben wird, hat der Betroffene grundsätzlich jederzeit ein rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Abschiebung vorläufig untersagt wird (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22.12.2017 - 4 MB 92/17 - nicht veröffentlicht; zum Rechtsschutzbedürfnis BVerfG, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 809/17 -, juris Rn. 15).