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   VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20   

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VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20 (https://dejure.org/2020,9683)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2020 - 12 B 17/20 (https://dejure.org/2020,9683)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2020 - 12 B 17/20 (https://dejure.org/2020,9683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dies bedingt eine Auseinandersetzung mit den jeweils vergebenen Noten im Notensystem der jeweiligen Beurteilungsrichtlinien und der Gegenüberstellung zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Noten jeweils zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris, Rn. 14, m.w.N.; vgl. zum Verfahren Beschl. des beschließenden Gerichts v. 21. Februar 2020 - 12 B 13/20 - juris, Rn. 22).

    Dabei hat er es grundsätzlich versäumt, im Rahmen der ihm obliegenden Kompatibilitätsherstellung besondere Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale hervorzuheben, die ihm für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle und damit zugleich für die Bildung des erforderlichen Vergleichsmaßstabs wesentlich erscheinen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris, Rn. 14; Beschl. v. 9. Juli 2015 - 5 ME 95/15 - BeckRS 2015, 47898, Rn. 18 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dass es sich vorliegend um Ämter der B- bzw. R-Besoldung handelt, spielt insofern keine Rolle (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 -, juris, Rn. 40).

    Dies bedingt eine Auseinandersetzung mit den jeweils vergebenen Noten im Notensystem der jeweiligen Beurteilungsrichtlinien und der Gegenüberstellung zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Noten jeweils zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris, Rn. 14, m.w.N.; vgl. zum Verfahren Beschl. des beschließenden Gerichts v. 21. Februar 2020 - 12 B 13/20 - juris, Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Auch die Berufung von Richterinnen und Richtern ist grundsätzlich an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (so bereits OVG Schleswig, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 -, juris, Rn. 19; Beschl. v. 21. Oktober 2019 - 2 MB 3/19 -, juris, Rn. 37).

    Dabei sind sowohl der Richterwahlausschuss als auch das Ministerium an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 21. Oktober 2019 - 2 MB 3/19 - juris, Rn. 39 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv, sondern lediglich als deklaratorisch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f; VGH Mannheim, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).

    Dies hat zur Folge, dass es einer verbindlichen Feststellung des Antragstellers, dass die Beigeladene diese Anforderung der Bewährung "in besonderer Weise" erfüllt, nicht bedurfte (vgl. zur Abgrenzung zwischen konstitutiven und deklaratorischen Elementen im Rahmen eines Anforderungsmerkmals OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris, Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15

    Auswahlverfahren; ausschärfende Betrachtung; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dabei hat er es grundsätzlich versäumt, im Rahmen der ihm obliegenden Kompatibilitätsherstellung besondere Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale hervorzuheben, die ihm für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle und damit zugleich für die Bildung des erforderlichen Vergleichsmaßstabs wesentlich erscheinen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris, Rn. 14; Beschl. v. 9. Juli 2015 - 5 ME 95/15 - BeckRS 2015, 47898, Rn. 18 ff.).
  • VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 13/20

    Stellenbesetzungsverfahren: Anforderungen an die Durchführung von

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Dies bedingt eine Auseinandersetzung mit den jeweils vergebenen Noten im Notensystem der jeweiligen Beurteilungsrichtlinien und der Gegenüberstellung zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Noten jeweils zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 5 ME 32/18 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris, Rn. 14, m.w.N.; vgl. zum Verfahren Beschl. des beschließenden Gerichts v. 21. Februar 2020 - 12 B 13/20 - juris, Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv, sondern lediglich als deklaratorisch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f; VGH Mannheim, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).".
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20
    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).".
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 21/20

    Vizepräsident des Lübecker Landgerichts: Stellenbesetzung gestoppt

    Am 20. Februar 2020 hat der Antragsteller bei dem beschließenden Gericht um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ernennung des Beigeladenen zunächst unter dem Aktenzeichen 12 B 17/20 nachgesucht.

    Mit Beschluss vom 3. März 2020 hat das Gericht das vorliegende Verfahren vom Verfahren 12 B 17/20 abgetrennt.

    Wegen des weiteren Vortrags der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten zu diesem Verfahren und dem Verfahren unter dem Az. 12 B 17/20 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners verwiesen.

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