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   VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20   

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https://dejure.org/2020,13516
VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20 (https://dejure.org/2020,13516)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2020 - 1 B 92/20 (https://dejure.org/2020,13516)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 1 B 92/20 (https://dejure.org/2020,13516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17. April 2020 - 3 MB 15/20 - m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 57/20 -, juris, Rn. 15).

    Denn das -Koch-Institut, dessen Einschätzungen der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (vgl. BayVerfGH, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -, juris, Rn. 16; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 57/20 -, juris, Rn. 25) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland in seiner aktuellen Lageeischätzung vom 26. Mai 2020 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) weiterhin insgesamt als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch.

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Denn das -Koch-Institut, dessen Einschätzungen der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (vgl. BayVerfGH, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -, juris, Rn. 16; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 57/20 -, juris, Rn. 25) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland in seiner aktuellen Lageeischätzung vom 26. Mai 2020 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) weiterhin insgesamt als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch.
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Das ist vorliegend jedoch unschädlich, weil sein Ermessen vorliegend auf Null reduziert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1984 - 6 C 107/82 -, juris, Rn. 18; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 114 Rn. 19, 32 m. w. N.).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 4 L 84.19

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Bei der Schließung des Betriebs des Antragstellers handelt es sich nicht um eine vertretbare Handlung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 L 84.19 -, juris, Rn. 38; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 19 L 3493/17 -, juris, Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Das dürfte angesichts der den Infektionsschutzbehörden bei einem dynamischen Infektionsgeschehen eingeräumten größeren Pauschalierungsbefugnis (vgl. nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, juris, Rn. 64 m. w. N.) auch nicht erforderlich sein.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 198/08

    Anknüpfen an den Immunstatus eines Schülers zur Begründung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Ist im Zeitpunkt der Maßnahme bereits eine Erkrankung festgestellt worden, darf sich die zuständige Behörde allein auf die §§ 24 ff. IfSG stützen, unabhängig davon, wo genau diese übertragbare Krankheit aufgetreten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 3. Februar 2011 - 13 LC 198/08 -, juris, Rn. 40 m. w. N.; Winter/Thürk, in: Schmidt, COVID-19. Rechtsfragen zur Corona-Krise, 1. Aufl. 2020, § 17 Rn. 5).
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17

    Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1997 - 2 S 6/97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413); VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 L 134.17 -, juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Erst dadurch wird die abstrakt-generelle Verpflichtung des Gesetzes - hier § 10 Abs. 4 Corona-Bekämpfungsverordnung - für den Einzelfall konkretisiert und ein Vollstreckungstitel als materiell- und verfahrensrechtliche Grundlage für die Anwendung von Verwaltungszwang geschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Eine solche "Relativität der Rechtsbegriffe" ist in einer einheitlichen, aber je nach Sachbereichen differenzierten Rechtsordnung angelegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvR 980/15 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 1991 - 2 BvR 72/90 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20
    Das ist der Fall, wenn sie - wie vorliegend (vgl. § 1 Abs. 1 IfSG) - auf dasselbe Regelungsziel gerichtet bleibt und infolge des "Austauschs" der Rechtsgrundlage keine Wesensänderung erfährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 -, juris, Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 LB 38/08 -, juris, Rn. 35 ff. m. w. N.).
  • OVG Berlin, 14.05.1997 - 2 S 6.97

    Zwangsgeld; Ersatzvornahme; Untunlichkeit

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 980/15

    Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bei Erstreckung der bußgeldrechtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08

    Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht;

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2018 - 19 L 3493/17

    Schließungsanordnung; Spielhalle; glücksspielrechtliche Erlaubnis; formelle

  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

    Erst dadurch wird die abstrakt-generelle Verpflichtung des Gesetzes - hier der Verbotstatbestand des § 5 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung für Veranstaltungen - für den Einzelfall konkretisiert und ein Vollstreckungstitel als materiell- und verfahrensrechtliche Grundlage für die Anwendung von Verwaltungszwang geschaffen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 B 92/20 -, Rn. 23, juris).

    Er muss sich deshalb mit der sofortigen Androhung unmittelbaren Zwangs in die Lage versetzen, die Entstehung eines neuen Infektionsherds durch eigenes Handeln unverzüglich zu verhindern (vgl. dazu VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 B 92/20 -, Rn. 30 - 34, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2021 - 4 S 1225/21
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, dem Beamten die Hinnahme einer solchen offensichtlich rechtswidrigen, insbesondere willkürlichen Maßnahme auch nicht für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens zuzumuten (vgl. Senatsbeschluss vom 07.03.1996 - 4 S 2546/95 -, Juris Rn. 4 f.; OVG S.-A., Beschluss vom 14.09.2020 - 1 B 92/20 -, Juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2019 - 6 B 1459/18 -, Juris Rn. 22 ff.).
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