Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30066
VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17 (https://dejure.org/2020,30066)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.08.2020 - 8 A 568/17 (https://dejure.org/2020,30066)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. August 2020 - 8 A 568/17 (https://dejure.org/2020,30066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Die Furcht vor Verfolgung ist dann begründet, wenn bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass eine Rückkehr in den Herkunftsstaat nicht zugemutet werden kann (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013, Az. 10 C 23/12, Juris Rnr. 32).

    Damit ist entscheidend, dass dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles ein ernsthafter Schaden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, sodass ihm eine Rückkehr nicht zugemutet werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013, Az.: 10 C 23/12, juris RNr. 32).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Herkunftsland eintreten wird, weil er auf die unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seiner Leiden angewiesen wäre und anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999, 9 C 2/99, juris RNr 8).
  • VG München, 01.02.2017 - M 16 S 17.30790

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag armenischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Nach den vorliegenden Erkenntnismitteln ist davon auszugehen, dass der Armenische Staat willens und in der Lage ist, wirksamen - wenn auch nicht lückenlosen - Schutz im Sinne von § 3d AsylG vor Verfolgung zu bieten (vgl. Lagebericht des Auswärtigen Amtes, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2014, Az.: 6 AK 288/11. A, juris RNr 46ff.; VG München, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: M 16 S 17.30790, juris RNr 13).
  • VG Arnsberg, 23.02.2016 - 5 L 242/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der politischen Verfolgung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Ein Ausländer muss sich vielmehr auf den Standard der Gesundheitsversorgung im Heimatland verweisen lassen, auch wenn dieser dem entsprechenden Niveau in Deutschland nicht entspricht (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 5 L 242/16.A, juris, RNr. 64 mwN).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Es ist nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zur beurteilen, ob eine spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.07.1989, Az.: 2 BvR 502/86, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az.: 3 LB 17/16, juris RNr. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Es ist nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zur beurteilen, ob eine spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.07.1989, Az.: 2 BvR 502/86, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016, Az.: 3 LB 17/16, juris RNr. 32).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.08.2020 - 8 A 568/17
    Soweit § 60 Abs. 5 AufenthG die Unzulässigkeit einer Abschiebung wegen Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung begründet, geht der sachliche Regelungsbereich des Artikel 3 EMRK nicht über denjenigen von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG hinaus (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, Az.: 10 C 15.12, juris RNr. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht