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   VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18   

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https://dejure.org/2018,32744
VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18 (https://dejure.org/2018,32744)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.09.2018 - 11 B 116/18 (https://dejure.org/2018,32744)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. September 2018 - 11 B 116/18 (https://dejure.org/2018,32744)
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  • OVG Niedersachsen, 07.04.2006 - 9 ME 257/05

    Voraussetzungen der Verlängerung einer zum Zwecke des Studiums erteilten

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. April 2006 - 9 ME 257/05 -, Juris Rn. 2; Beschluss der Kammer vom 23.08.2018 - 11 B 91/18).

    Der Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums ist jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr angemessen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Regelstudienzeit erheblich überschritten ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. April 2006, a.a.O. Rn. 3; OVG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 B 352/10 -, Juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. April 2006 - 9 ME 257/05 -, Juris Rn. 2; Beschluss der Kammer vom 23.08.2018 - 11 B 91/18).

    Eine deutliche nachträgliche Leistungssteigerung ist - auch bei unterstellter Hinderung an der Fortsetzung des Studiums aus gesundheitlichen Gründen - nicht erkennbar (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 23.08.2018 - 11 B 91/18).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Eine solche Erklärung muss im Interesse der Rechtssicherheit unbedingt erfolgen (BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - 5 C 32.79 = NJW 1981, 698).
  • BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08

    Erfordernis einer eindeutigen Klarstellung der Abhängigkeit der Einleitung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Eine erforderliche Klarstellung geschieht z.B. dadurch, dass die Klageschrift als Entwurf oder als "beabsichtigte Klage" bezeichnet oder dass sie nicht unterschrieben wird (BVerwG HFR 2010, 188).
  • OVG Saarland, 16.02.2011 - 2 B 352/10

    Ausländerrecht: Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Der Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums ist jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr angemessen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Regelstudienzeit erheblich überschritten ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. April 2006, a.a.O. Rn. 3; OVG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 B 352/10 -, Juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Eine insgesamt schon überlange Studiendauer schließt regelmäßig die Annahme aus, die Ausbildung werde nunmehr in angemessener Zeit beendet werden können (VG Karlsruhe, Beschluss vom 03. April 2017 - 7 K 7667/16 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 18 B 1197/17

    Verfahrensbezogene Duldung; Duldung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Die Ablehnung der Verlängerung bzw. der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann allenfalls zu einer verfahrensbezogenen Duldung führen, die indes keine Duldung nach § 25b Abs. 1 AufenthG ist, da der Antrag in dem Fall entgegen der gesetzgeberischen Konzeption nicht aus dem Duldungsstatus gestellt worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.10.2017 - 18 B 1197/17; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 28.05.2018 - 8 ME 31/18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.01.2018 - OVG 11 S 98.17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 11 S 98.17

    Duldung als Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis infolge nachhaltiger

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Die Ablehnung der Verlängerung bzw. der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann allenfalls zu einer verfahrensbezogenen Duldung führen, die indes keine Duldung nach § 25b Abs. 1 AufenthG ist, da der Antrag in dem Fall entgegen der gesetzgeberischen Konzeption nicht aus dem Duldungsstatus gestellt worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.10.2017 - 18 B 1197/17; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 28.05.2018 - 8 ME 31/18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.01.2018 - OVG 11 S 98.17).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 8 ME 31/18

    Abschiebung; Abschiebung, Aussetzung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Die Ablehnung der Verlängerung bzw. der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann allenfalls zu einer verfahrensbezogenen Duldung führen, die indes keine Duldung nach § 25b Abs. 1 AufenthG ist, da der Antrag in dem Fall entgegen der gesetzgeberischen Konzeption nicht aus dem Duldungsstatus gestellt worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.10.2017 - 18 B 1197/17; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 28.05.2018 - 8 ME 31/18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.01.2018 - OVG 11 S 98.17).
  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77

    Anforderungen an die Einlegung einer Berufung - Anwendbarkeit der für die

    Auszug aus VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
    Dabei kommt es nicht auf den inneren Willen, sondern auf den in der Erklärung verkörperten Willen unter Berücksichtigung der erkennbaren Umstände des Falles an (BVerwG Buchh 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH VersR 1978, 181; Wysk/Bamberger VwGO § 81 Rn. 17-20, beck-online).
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