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   VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15   

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VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15 (https://dejure.org/2017,1680)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2017 - 9 A 158/15 (https://dejure.org/2017,1680)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 9 A 158/15 (https://dejure.org/2017,1680)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15
    Vielmehr steht den Gemeinden hinsichtlich der Beurteilung dessen, ob eine Erneuerungs- bzw. Ausbaumaßnahme notwendig ist, ein weiter Ermessensspielraum zu, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar und der nur dann überschritten ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die die Maßnahme im geplanten Umfang rechtfertigen (OVG Schleswig, st. Rspr., vgl. U. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - , NordÖR 2013, 68 ff.).

    Kriterien für eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. Urteil der Kammer v. 19.10.2006 - 9 A 649/04 - OVG Münster, U. v. 28.08.2001 - 15 A 465/99 - NVwZ-RR 2002, 299; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 32 Rn. 70 m.w.N; Habermann, a.a.O., Rn. 157 m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig, U. v. 10.08.2012 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15
    Dies stellt sowohl qualitativ als auch funktional eine erhebliche Maßnahme dar, die deutlich über eine reine Instandsetzung und Unterhaltung wie z.B. beim Austausch einzelner Leuchtmittel hinausgeht (anders VG Neustadt, B. v. 02.03.2012 - 1 L 113/12.NW - juris).
  • VG Lüneburg, 23.06.2010 - 3 A 213/07

    Außenbereich; außerhalb; außerorts; Durchgangsstraße; Durchgangsverkehr;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15
    Eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung ist umgekehrt auch - ohne dass die Kabel von der Baumaßnahme erfasst werden - dann gegeben, wenn eine bessere Ausleuchtung der Straße erreicht wird (VG Lüneburg, U. v. 23.06.2010 - 3 A 213/07 -, juris Rn. 20; Habermann a.a.O. Rn. 157 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15
    Auf die Motive des Ausbaues kommt es dabei nicht an (OVG Schleswig, U. v. 26.09.2007 - 2 LB 20/07 -, Die Gemeinde 2008, 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15
    Kriterien für eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. Urteil der Kammer v. 19.10.2006 - 9 A 649/04 - OVG Münster, U. v. 28.08.2001 - 15 A 465/99 - NVwZ-RR 2002, 299; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 32 Rn. 70 m.w.N; Habermann, a.a.O., Rn. 157 m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig, U. v. 10.08.2012 a.a.O.).
  • VG Koblenz, 14.01.2019 - 4 K 386/18

    Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Kirburg dürfen Ausbaubeiträge erhoben

    Sonst wäre jede Ausbaumaßnahme unter Verwendung fortgeschrittener Straßenbautechnik ohne Weiteres eine Verbesserung und für eine Erneuerung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG verbliebe kein Anwendungsbereich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG - zur Annahme einer Verbesserungsmaßnahme beim Austausch der Leuchtenköpfe: VG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2017 - 9 A 158/15 -, Rn. 19 - 25, juris).
  • VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13

    Straßenausbaubeiträge

    Kriterien für eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2017 - 9 A 158/15 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Dietzel/Kallerhoff, Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 KAG NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 158 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

    Diese bessere Ausleuchtung kann durch eine Erhöhung der Zahl der Leuchten - wie vorliegend 16 statt neun - und/oder eine Erhöhung - wie hier - der Leuchtkraft der einzelnen Leuchten erreicht werden, weil dies in der Regel zu einer besseren Ausleuchtung der Straße führt (vgl. hierzu nur OVG Schleswig, U. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 -, juris, Rdnr. 48; VG Schleswig, U. v. 30.01.2017 - 9 A 158/15 -, juris, Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei einem Teilstreckenausbau; Verbesserung

    Kriterien für eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2017 - 9 A 158/15 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Dietzel/Kallerhoff, Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 KAG NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 158 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

    Kriterien für eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2017 - 9 A 158/15 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Dietzel/Kallerhoff , Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 KAG NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 158 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 19.04.2018 - 9 B 2/18

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Diese bessere Ausleuchtung kann durch eine Erhöhung der Zahl der Leuchten - wie vorliegend 42 statt 18 - und/oder eine Erhöhung der Leuchtkraft der einzelnen Leuchten erreicht werden, da dies in der Regel zu einer besseren Ausleuchtung der Straße führt (vgl. OVG Schleswig, U. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 -, juris, Rdnr. 48; VG Schleswig, U. v. 30.01.2017 - 9 A 158/15 -, juris, Rdnr. 22 m.w.N.; Ruff, Straßenausbau Beiträge für die Erneuerung oder Verbesserung der Straßenbeleuchtung, KStZ 2015, 221).
  • VG Cottbus, 11.01.2018 - 3 K 409/12

    Bestimmung des Verhältnisses der durch die Inanspruchnahme für die Allgemeinheit

    Kriterien für eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 30. Januar 2017 - 9 A 158/15 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Dietzel/Kallerhoff, Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 KAG NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 158 m.w.N.).
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