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   VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20   

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https://dejure.org/2020,9285
VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20 (https://dejure.org/2020,9285)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 B 66/20 (https://dejure.org/2020,9285)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 B 66/20 (https://dejure.org/2020,9285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betretensverbot von Kindertagesstätten wegen der Corona-Pandemie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.

    Die Behörde eines Bundeslandes verletzt daher den Gleichheitssatz nicht deshalb, weil ein anderes Land den gleichen Sachverhalt anders behandelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, Rn. 63 - 66, juris).

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.

    Für Rechtsbereiche der Gefahrenabwehr wie das Infektionsschutzrecht ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltung ihre Entscheidungen hier oftmals unter Zeitdruck und Bedingungen einer sich ständig verändernden Lage zu treffen hat (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, Rn. 13, juris).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40; Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63).
  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1, 73 - juris Rn. 151 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
    Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20

    Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der

    Bei lebensnaher Betrachtung dürfte es für Kindertagesstätten bereits vielfach eine "kaum zu bewältigende Aufgabe darstellen, bei der Betreuung der Kinder ein aus Gründen des Infektionsschutzes noch erforderliches Abstandsgebot sicherzustellen" (so zutreffend Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 B 66/20 - juris).
  • VG Regensburg, 17.06.2020 - RO 14 S 20.1002

    Corona: Untersagung des regulären Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen

    Die Regelung in Ziffer 1 der Allgemeinverfügung macht es den Eltern unmöglich, die Kinder in der Kindertagesstätte entsprechend der zwischen den Eltern und dem Träger der Kindertagesstätte bestehenden rechtlichen Beziehungen betreuen zu lassen und betrifft demnach auch eigene Rechte der Eltern (so auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 66/20 - juris, Rn. 2 zu der dort geltenden im Wesentlichen gleichlautenden Allgemeinverfügung).
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