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VG Schwerin, 01.12.2017 - 4 A 1438/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 114 S 2 VwGO, § 130 Abs 2 Nr 4 AO, § 131 AO, § 222 AO
Schmutzwasserbeitrag; Rücknahme der Teilstundung des Anschlussbeitrags, Ermessensausübung - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 K 62/12
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rücknahme einer Anrechnungsverfügung durch …
Auszug aus VG Schwerin, 01.12.2017 - 4 A 1438/14
Maßgeblich für die Beurteilung der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis ist der Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, also der Zeitpunkt seiner Bekanntgabe (vgl. statt vieler etwa Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 11 K 62/12 -, juris Rn. 39 m. w. N.). - VG Schwerin, 16.05.2017 - 4 A 2568/16
(Kein)Wiederaufgreifen im kommunalen Abgabenverfahren; Anforderungen an die …
Auszug aus VG Schwerin, 01.12.2017 - 4 A 1438/14
Die §§ 172 ff. AO i. V. m. § 12 Abs. 1 KAG M-V sind nur auf die Abgabenbescheide selbst - hier den Anschlussbeitragsbescheid mit seinen Festsetzungen zum Beitrag und dem Zahlungsgebot - anwendbar (vgl. etwa Urt. des Gerichts vom 16. Mai 2017 - 4 A 2568/16 SN -, S. 14 ff. des amtlichen Umdrucks m. w. N.). - FG Hessen, 10.11.2004 - 11 K 1855/02
Änderungsmöglichkeit eines Abrechnungsbescheides - Grobe Fahrlässigkeit …
Auszug aus VG Schwerin, 01.12.2017 - 4 A 1438/14
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Abgabenpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl. statt vieler Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. November 2004 - 11 K 1855/02 -, juris Rn. 26 m. w. N.).